Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz (BMG)
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Zusammenfassung
Der Magistrat berichtet über die Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz in Bezug auf die Liegenschaft "In der Au 14-16". Es wird festgestellt, dass die Identität der dort lebenden Personen nicht ermittelt werden kann und daher keine Maßnahmen zur Anmeldung ergriffen wurden. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären und die Situation zu verbessern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
In der Au — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Städtische Wohnungen07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“ dem Wohnungsmarkt zuführen26.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu In der Au per E-MailBericht
Die Stadt Frankfurt am Main hat die Liegenschaft "In der Au 14-16" im Jahr 1988 von der Deutschen Bibliothek bereits im besetzten Zustand erworben. Aus diesem Grund war dem Magistrat seit dem Erwerb bekannt, dass sich in dem Gebäude Personen teilweise längerfristig und ohne vertragliche Grundlage aufhalten. Die zur Feststellung einer Identität erforderlichen Maßnahmen können nur von Polizeibehörden, nicht hingegen von der Meldebehörde eingeleitet werden. Maßnahmen zur Identitätsfeststellung erfolgten nicht. Das Gelände ist nach wie vor besetzt und nicht frei zugänglich. Einzelne Personen können daher durch den Magistrat nicht direkt angesprochen werden. Es wurde mehrfach versucht, mit den Personen auf dem Gelände Kontakt aufzunehmen, zuletzt im Dezember 2017 durch einen Versuch der direkten Ansprache. Auf das in diesem Zusammenhang unterbreitete Gesprächsangebot des Magistrats wurde nicht eingegangen. Eine Ermächtigungsgrundlage, nach der die Meldebehörde nicht namentlich bezeichnete Personen zur Anmeldung auffordern oder Verletzungen gegen die allgemeine Meldepflicht als Ordnungswidrigkeit ahnden kann, existiert nicht. Der Magistrat hat die Personen, die "In der Au 14-16" wohnen, mangels Kenntnis der Identität weder zur Anmeldung aufgefordert noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 21. Februar 2019FF 1710Im August letzten Jahres hat Stadtrat Schneider angekündigt, dass er mit den Bewohnern des Anwesens „In der Au“ VerhandlFragestunde-Frage
- 2. Dezember 2019BB 464Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz (BMG)Magistratsbericht
- 15. Januar 2020AA 638Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz (BMG)STVV-Anfrage · AfD
- 3. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 58 WochenBB 162Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz (BMG)Magistratsbericht
- 17. April 2020NRNR 1167Liegenschaft „In der Au 14-16“ - Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) durchsetzen!STVV-Antrag · BFF
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (B 162 = Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU und Frau Lämmer (= Annahme); SPD, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter (= Enthaltung)