Liegenschaft "In der Au 14-16" - Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) durchsetzen!
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Stadt Frankfurt am Main auf, die Identität der Bewohner der Liegenschaft "In der Au 14-16" festzustellen und diese zur Anmeldung bei der Meldebehörde aufzufordern. Dies geschieht, um der gesetzlichen Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Meldepflicht nachzukommen und um die rechtswidrige Besetzung der Liegenschaft zu beenden.
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In der Au — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Städtische Wohnungen07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“ dem Wohnungsmarkt zuführen26.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu In der Au per E-MailAntrag
- Die Stadt Frankfurt am Main als Eigentümerin der Liegenschaft "In der Au 14-16", vertreten durch den Magistrat, fordert die Polizeibehörden dazu auf, die Identität aller in der Liegenschaft anzutreffenden Personen zweifelsfrei festzustellen. Nach erfolgter Identitätsfeststellung werden die betreffenden Personen seitens der Stadt Frankfurt zur umgehenden Anmeldung bei der Meldebehörde aufgefordert. Bei Zuwiderhandlung bzw. Nichtbefolgen dieser Aufforderung leitet die Stadt Frankfurt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gemäß §54 Bundesmeldegesetz (BMG) gegen die jeweiligen Personen ein.
Begründung
Die Stadt Frankfurt ist in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin der Liegenschaft "In der Au 14-16" gemäß §19 BMG zur Mitwirkung bei der Meldepflicht verpflichtet. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes vom 28.10.15 normiert in §19 Abs. 1 BMGVwV den Wohnungsgeber als diejenige Person, die einem anderen eine Wohnung tatsächlich überlässt, unabhängig davon, ob der Überlassung ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Unabhängig davon, dass die Stadt Frankfurt seit Erwerb der Liegenschaft "In der Au 14-16" im Jahr 1988 deren rechtswidrige Besetzung und den dort entstandenen rechtsfreien Raum duldet, verstößt sie damit als Wohnungsgeberin selbst gegen die Normen des Bundesmeldegesetzes. Die Stadt ist daher aufgefordert, ihrer Verpflichtung als Eigentümerin gemäß Bundesmeldegesetz unverzüglich nachzukommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. April 2020BB 162Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz (BMG)Magistratsbericht
- 17. April 2020Sie sind hierNRNR 1167Liegenschaft „In der Au 14-16“ - Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) durchsetzen!STVV-Antrag · BFF
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (B 162 = Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU und Frau Lämmer (= Annahme); SPD, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter (= Enthaltung)