Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz, BMG, können nach diesem Gesetz mit Bußgeld geahndet werden. Ich frage den Magistr
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Frage vom 16.05.2019, F 1877 Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz, BMG, können nach diesem Gesetz mit Bußgeld geahndet werden.
Ich frage den Magistrat: Wie viele Bußgeldverfahren wurden in Frankfurt in den vergangenen drei Jahren nach dem BMG durchgeführt, und welche Verstöße wurden dabei geahndet?
Antwort des Magistrats: Die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes hat in den Jahren 2016 761 Bußgeldverfahren 2017
745 Bußgeldverfahren 2018
449 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Bundesmeldegesetz bearbeitet. Bei diesen Fällen handelt es sich fast ausschließlich um Verstöße nach § 54 Absatz 2 Nr.1 in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz. Die Betroffenen haben eine Wohnung bezogen, ohne sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Oliver Wurtz
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2019Sie sind hierFF 1877Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz, BMG, können nach diesem Gesetz mit Bußgeld geahndet werden. Ich frage den MagistrFragestunde-Frage
- 6. Juni 2019AA 502Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz (BMG)STVV-Anfrage · AfD
- 2. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 464Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz (BMG)Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet