Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz (BMG)
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Anfrage vom 06.06.2019, A 502
Betreff: Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz (BMG) Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.09.2019 Der Magistrat beantwortete in der Fragestunde am 23.05.2019 die Frage Nr. 1877. Gegenstand der Frage war die Anzahl der vom Magistrat durchgeführten Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Bundesmeldegesetz (BMG). Der Magistrat führte in seiner Antwort aus, dass er in den Jahren 2016 bis 2018 jeweils 761, 745 bzw. 449 Verfahren durchgeführt hat. Bei diesen Fällen handelte es sich fast ausschließlich um Verstöße nach § 54 Abs. 2 Nr. 1 i.V. mit § 17 Abs. 1 BMG. Die zitierte Bestimmung regelt, dass derjenige ordnungswidrig handelt, der sich - vorsätzlich oder fahrlässig - nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Bezug einer Wohnung bei der Meldebehörde anmeldet. Offen ist hierbei, wie der Magistrat Kenntnis von den jeweiligen Verstößen erhalten hat und nach welchen Kriterien er diese mit einem Bußgeld belegt hat. Ob im Einzelfall eine Ordnungswidrigkeit verfolgt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde (§ 47 OWiG). Die Grenzen für die Ermessensausübung ergeben sich aus § 40 VwVfG. Die Behörde darf insoweit ihr Ermessen nicht willkürlich ausüben und muss den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- In welcher Höhe bewegten sich die durch den Magistrat verhängten Ordnungsgelder bei den 761, 745 bzw. 449 durchgeführten Verfahren (niedrigster bzw. höchster Betrag sowie Mittelwert aller Beträge)?
- Wodurch bzw. durch wen hatte der Magistrat Kenntnis von den aufgeführten und sanktionierten - insgesamt 1.955 - Verstößen gegen das BMG?
- Gab es in dem genannten Zeitraum (2016 bis 2018) weitere - d. h. über die unter 2. aufgeführten - Verstöße gegen das BMG, von denen der Magistrat Kenntnis hatte, die er jedoch nicht sanktionierte?
- Falls 3. zutreffend: wie viele Fälle waren dies insgesamt in dem genannten Zeitraum?
- Falls 3. zutreffend: aus welchen Gründen wurde in den unter 4. aufgeführten Fällen kein Verfahren durchgeführt?
- Von welchen Faktoren ist es abhängig, ob der Magistrat im Einzelfall bei Kenntnis eines Verstoßes gegen das BMG ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durchführt oder nicht?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2019FF 1877Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz, BMG, können nach diesem Gesetz mit Bußgeld geahndet werden. Ich frage den MagistrFragestunde-Frage
- 6. Juni 2019Sie sind hierAA 502Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz (BMG)STVV-Anfrage · AfD
- 2. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 464Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz (BMG)Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION