Parkraum-Bewirtschaftungskonzept überarbeiten
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Parkraum-Bewirtschaftungskonzept zu überarbeiten, um das Parken für Flugreisende unattraktiv zu machen. Dies soll durch die Einführung von monetären Bewirtschaftungsmaßnahmen und Höchstparkdauern erreicht werden. Das erwartete Ergebnis ist eine Reduzierung des Parkdrucks an S-Bahnstationen mit gutem Flughafenanschluss.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBericht
Der Magistrat hat ein Parkraumbewirtschaftungskonzept für den öffentlichen Parkraum an S-Bahnstationen mit gutem Flughafenanschluss erarbeitet.
Ziel des Konzeptes ist, im Umfeld der Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Stationen, für die ein Handlungsbedarf festgestellt wird, den Parkraum derart zu bewirtschaften, dass das Parken für Flugreisende und sonstigen Langzeitparkvorgängen unattraktiv wird.
Grundsätzlich ist das Parken von (zugelassenen) Pkw über mehrere Tage oder gar Wochen im öffentlichen Straßenraum durch den Gemeingebrauch der Straße abgedeckt und insofern rechtlich nicht zu beanstanden. Nur bei einem nachgewiesenen hohen Parkdruck kommen gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen in Betracht, wobei nicht zwischen flughafenbezogenen und anderen Langzeitparkvorgängen unterschieden wird.
Vor diesem Hintergrund wurde daher für das Parkraumbewirtschaftungskonzept festgelegt, dass alle Parkvorgänge, die über mehr als zwei aufeinanderfolgende Nächte dauern und nicht dem Bewohnerparken zugeordnet werden können, als unerwünschte Langzeitparkvorgänge definiert werden. Das Konzept sieht hierfür Erhebungskonzepte vor, mit denen die notwendigen Datengrundlagen bezüglich des im Wesentlichen durch Langzeitparker:innen hervorgerufenen Parkdrucks geschaffen werden können.
Eine Höchstparkdauer von zum Beispiel 36 Stunden oder 48 Stunden kann nur über eine monetäre Bewirtschaftung - im Wohnumfeld vorzugsweise in Kombination mit einer Bewohnerparkregelung - vorgegeben werden. Über die anfallenden Parkgebühren verliert der öffentliche Straßenraum an günstig zum Flughafen gelegenen S-Bahnstationen dann seine Attraktivität gegenüber kostenpflichtigen originär flughafen-bezogenen Parkraumangeboten.
Damit ist für die relevanten SPNV-Stationen das Bewirtschaftungsmodell ins Auge zu fassen, welches momentan mit der Umstellung der bestehenden Bewohnerparkzonen auf das bewirtschaftete Bewohnerparken bereits flächenhaft Anwendung findet.
Der Zeitplan hierfür sieht vor, zunächst die bestehenden 37 Bewohnerparkgebiete auf das bewirtschaftete Bewohnerparken umzustellen. Danach wird das bewirtschaftete Bewohnerparken in circa 20 weiteren Zonen, die bisher von den Ortsbeiräten gefordert, aber wegen Mangel an Überwachungskräften vom Magistrat nicht eingerichtet werden konnten, entsprechend der Ressourcenverfügbarkeit eingeführt.
Es dient zur Kenntnis, dass von der StVO die Einrichtung der Zonen an den Nachweis des Parkdrucks sowie an bestimmte Formen der Bürgerbeteiligung geknüpft ist, sodass ein erheblicher Zeitaufwand an die Einführung gestellt werden muss.
Sollten darüber hinaus noch weitere Bereiche bestehen, in denen der Verdacht auf Parkplatzkonkurrenz durch langzeitparkende Flugreisende besteht, kann dies zu gegebener Zeit über das vorliegende Erhebungskonzept verifiziert und gegebenenfalls durch entsprechende Bewirtschaftung unterbunden werden. Es ist davon auszugehen, dass sich dann auch die Situation im Flugverkehr soweit normalisiert hat, dass eine Anwendung des Erhebungskonzeptes zuverlässige Daten liefert.
Für reguläre Park-and-Ride (P+R) -Angebote, die nicht als öffentlicher Straßenraum gewidmet sind, bestehen erweiterte Handlungsmöglichkeiten. So können Betreiber:innen beispielsweise über eine Nutzungsordnung eine Höchstparkdauer von 48 Stunden oder 72 Stunden vorgeben. Auch können progressive Tarife von zum Beispiel 2 EUR am ersten Tag (entsprechend üblicher P+R-Tarife) über 8 EUR am zweiten Tag und jeweils 15 EUR an allen folgenden Tagen die zweckentfremdende Nutzung unattraktiv machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. März 2018EE 18Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.08 Parkierungseinrichtungen Parkraum-Bewirtschaftungskonzept überarbeitenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 3. Mai 2019BB 146Parkraum-Bewirtschaftungskonzept überarbeitenMagistratsbericht
- 3. August 2020BB 344Parkraum-Bewirtschaftungskonzept überarbeitenMagistratsbericht
- 5. Juli 2021BB 270Parkraum-Bewirtschaftungskonzept überarbeitenMagistratsbericht
- 4. April 2022BB 143Parkraum-Bewirtschaftungskonzept überarbeitenMagistratsbericht
- 30. September 2022Sie sind hierBB 377Parkraum-Bewirtschaftungskonzept überarbeitenMagistratsbericht
- 10. November 2022OFOF 595/5Auskunftsersuchen zur B 377Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 25. November 2022VV 550Auskunftsersuchen zur B 377Anfrage
- 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 260 WochenSTST 652Auskunftsersuchen zur B 377Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme