Auskunftsersuchen zur B 377
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert Informationen zur Parkraumbewirtschaftung an S-Bahn-Stationen mit gutem Flughafenanschluss. Die Fragen zielen darauf ab, Klarheit über die betroffenen Bewohnerparkgebiete und deren Umstellung auf bewirtschaftetes Parken zu erhalten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zum Bericht vom 30.09.2022, B 377, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche S-Bahn-Stationen als mit gutem Flughafenanschluss definiert sind?
- Welches der 37 Bewohnerparkgebiete hierbei den Ortsbezirk 5 und welche insbesondere den Stadtteil Niederrad betreffen?
- Wann die angesprochenen 37 Bewohnerparkgebiete auf das bewirtschaftete Bewohnerparken umgestellt werden sollen?
- Welches die weiteren 20 Zonen sind?
- Wann mit deren Umstellung auf das bewirtschaftete Bewohnerparken zu rechnen ist?
Kontext
Der Magistrat wird gebeten, zum Bericht vom 30.09.2022, B 377, folgende Fragen zu beantworten:
Begründung
Im Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 377, geht es erfreulicherweise um die Parkraumbewirtschaftung an S-Bahn-Stationen mit gutem Flughafenanschluss. Leider lässt sich daraus nicht erkennen, was die Überarbeitung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes konkret für den Ortsbezirk 5 bedeutet. Auch eine zeitliche Einordnung ist nicht ersichtlich. Daher hat der Ortsbeirat 5 die oben gestellten Fragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. September 2022BB 377Parkraum-Bewirtschaftungskonzept überarbeitenMagistratsbericht
- 10. November 2022OFOF 595/5Auskunftsersuchen zur B 377Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 25. November 2022Sie sind hierVV 550Auskunftsersuchen zur B 377Anfrage
- 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 652Auskunftsersuchen zur B 377Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen