Parkverstöße im öffentlichen Raum
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 20.09.2019, B 351
Betreff: Parkverstöße im öffentlichen Raum Vorgang: A 512/19 FRANKFURTER Zu
- Stadtrat Frank hatte dem Ausschussvorsitzenden des Verkehrsausschusses seine Teilnahme für eine Sitzung grundsätzlich zugesagt. Andere Termine, wie z.B. die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses, machten seine Teilnahme bislang unmöglich. Zu
- Es ist beabsichtigt, dass Stadtrat Frank an der Oktobersitzung des Verkehrsausschusses teilnehmen wird. Zu 3a) und b): Zur genauen Anzahl aller Parkverstöße kann keine Aussage getroffen werden, da es hierzu keine Auswertungen gibt. Die am häufigsten angezeigten Parkverstöße werden statistisch ausgewertet. Im Einzelnen handelt es sich um Bewohnerparken, Haltverbot (Zeichen 283), eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286), Gehwegparken, Radwegparken und Parkscheinautomaten. Folgende Fallzahlen, die bei der Bußgeldstelle des Ordnungsamtes dokumentiert sind, konnten festgestellt werden: 2015 2016 2017 2018 Gesamtzahl Parkverstöße 664.539 705.844 671.837 552.356 Eingang Privatanzeigen 12.012 15.387 13.144 21.638 Die Zugangszahlen der Privatanzeigen enthalten alle Eingänge zum fließenden und ruhenden Verkehr, die nicht von einer Behörde oder der Polizei stammen. Die Anzeigen wurden sowohl von Privatpersonen als auch von Krankenhäusern, Taxiunternehmen oder Firmen zur Parkraumüberwachung erstattet. Eine Aussage zur konkreten Anzahl der reinen Parkverstöße, die von Privatpersonen erstattet wurden, kann nicht getroffen werden, da es auch hierzu keine Auswertungen gibt. Zweifelsfrei handelt es sich aber zum größten Teil um Halt- und Parkverstöße. Im Internetauftritt der Stadt Frankfurt am Main ist für die Anzeige von Ordnungswidrigkeiten ein Anzeigenformular mit einem Merkblatt zur Anzeigenerstattung bereitgestellt. Sofern dieser Vordruck verwendet und vollständig ausgefüllt wird, kann eine Ahndung zügig eingeleitet werden. Ein deutlicher Anstieg ist bei der Anzeigenerstattung mittels der App "Wegeheld" festzustellen. Die einfache Handhabung der App führt bei den Nutzern immer häufiger dazu, auf ihren Wegen z.B. zur Arbeit, zum Einkaufen etc. festgestellte Parkverstöße anzuzeigen. Nach Eingang einer Privatanzeige wird diese auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Ist beides gegeben, wird so zeitnah wie möglich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, was selbstverständlich auch von der aktuellen Personalstärke des Fachbereichs abhängig ist. Fehlerhafte oder unvollständige Anzeigen hingegen sind nicht zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens geeignet und werden aus verfahrensökonomischen Gründen auch nicht verfolgt. Zu 3c): 5 % der eingeleiteten Verfahren mussten im vergangenen Jahr eingestellt werden. Die Gründe hierfür sind verschieden. Teilweise konnte kein sicherer Tatnachweis geführt werden, die Angaben in der Anzeige waren fehlerhaft oder die Einstellung erfolgte aus Ermessensgründen. In rund 10 % der eingeleiteten Verfahren stand zwar zweifelsfrei fest, dass ein Halt- oder Parkverstoß vorlag, jedoch konnte der verantwortliche Fahrzeugführer nicht ermittelt werden. Diese Verfahren mussten eingestellt werden und den Haltern der Fahrzeuge wurde gemäß § 25a des Straßenverkehrsgesetzes die Verfahrenskosten auferlegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juli 2019AA 512Parkverstöße im öffentlichen RaumSTVV-Anfrage · FRANKFURTER
- 20. September 2019Sie sind hierBB 351Parkverstöße im öffentlichen RaumMagistratsbericht
- 28. Oktober 2019OFOF 283/16Parkverstöße im öffentlichen RaumOrtsbeiratsantrag · BFF
- 3. Februar 2022AA 88Anzahl von Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu Falschparkern 2019 bis 2021STVV-Anfrage · FRAKTION
- 29. April 2022Antwort des Magistrats · nach 148 WochenBB 182Anzahl von Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu Falschparkern 2019 bis 2021Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)