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Anzahl von Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu Falschparkern 2019 bis 2021

Vorlagentyp: B
189 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats informiert über die Anzahl der Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu Falschparkern in Frankfurt am Main von 2019 bis 2021. Ziel ist es, die Verfahren und deren Einleitung durch verschiedene Anzeigenerstatter zu dokumentieren und die Verwertbarkeit der Anzeigen zu bewerten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Bericht

Die als Anlage beigefügte Tabelle beinhaltet die Anzahl der eingeleiteten Verfahren beschränkt auf Verwarngeldtatbestände im ruhenden Verkehr für die Jahre 2019 bis 2021, aufgeschlüsselt nach Monaten und den verschiedenen Kategorien der Anzeigenerstatter. Die Kategorien umfassen

- Privatanzeiger

- Stadtpolizei des Ordnungsamtes und

- die Verkehrsüberwachungskräfte des Straßenverkehrsamtes.

Letztere enthalten bis einschließlich Januar 2020 auch Anzeigen der Leiharbeitnehmer im Auftrag des Straßenverkehrsamtes. Nach dem Urteil des OLG Frankfurt, das ein zuvor nur bei der Geschwindigkeitsüberwachung (fließender Verkehr) zu berücksichtigendes Leiharbeitsverbot auch auf die Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs ausdehnte, sind die Anzeigeerstatter des Straßenverkehrsamtes ab 02/2020 ausschließlich Mitarbeitende der städtischen Verkehrspolizei.

Halt- oder Parkverstöße im Verwarngeldbereich, die seitens der Landespolizei angezeigt werden, werden ausschließlich - entsprechend der geltenden Zuständigkeitsregelung des Landes Hessen - bei der Zentralen Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel bearbeitet. Sie können daher seitens der nicht involvierten Bußgeldstelle im Ordnungsamt Frankfurt am Main weder beziffert noch bewertet werden.

Anzeigen von Privatanzeigenden (Bürger:innen, andere Individualpersonen oder auch Firmenmitarbeitende/Sicherheitsdienstleistende) sind lediglich als Anregung an die Bußgeldbehörde zu sehen, einen bekannt gewordenen Sachverhalt zu überprüfen. Grundsätzlich werden Bußgeldverfahren gemäß § 47 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten von Amts wegen nach Ermessen und eigenständiger Prüfung in der Bußgeldstelle im Ordnungsamt eingeleitet. Die im Ordnungsamt eingehenden Privatanzeigen sind durch die Nutzung des unter www.frankfurt.de online verfügbaren Anzeigenformulars oder Smartphone-Apps wie "weg.li" in der Regel von hoher Verwertbarkeit und werden zum weit überwiegenden Teil nach erfolgreicher Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung als Verfahren eingeleitet.

Die sich aus der Anlage ergebenden Zahlen bilden die tatsächlich eingeleiteten Verfahren ab. Nicht als Verfahren eingeleitet werden anonyme Anzeigen und Anzeigen, die keine Person als Zeugen einschließlich dessen ladungsfähiger Anschrift erkennen lassen. Eine Weiterverfolgung ist ebenfalls nicht möglich, wenn notwendige Angaben zur Tat fehlen oder erkennbar unvollständige oder unplausible Angaben vorliegen. Nicht verwendbare Anzeigen werden statistisch nicht im Detail erfasst. Deren Anteil im Verhältnis zu den eingegangenen Privatanzeigen lag aber geschätzt mindestens seit Beginn 2021 in keinem der Monate oberhalb von 10% und im Durchschnitt bei < 5%, mithin beträgt also die Verwendungsquote bei Privatanzeigen schon seit Längerem rund 95 %.

Verfahren von Anzeigeerstattern mit Hilfspolizeibeamtenstatus, also den durch die Behörde zur Verkehrsüberwachung beauftragten und qualifizierten Personen, werden zu annähernd 100% eingeleitet.

Verfolgungsverjährung kann insbesondere bei verzögert eingesandten Anzeigen ein Problem darstellen, da die gesetzliche 3-Monats-Frist des § 26 StVG stets am Tattag beginnt. Eine Unterbrechung der Verjährung, z.B. durch Anhörung des mutmaßlichen Fahrzeugführers, setzt eine erfolgreich durchgeführte und verarbeitete Halterabfrage zum Kennzeichen voraus. Aus diesem Grund wären Verfahrenserfassungen mit weniger als 5 - 10 Tagen bis zum Verjährungseintritt grundsätzlich nicht sinnvoll.

Aus Gründen der Verjährungsfristen nicht erfasste Anzeigen konnten seit Mitte 2019 durch eine dies verhindernde vorausschauende Posteingangsdurchsicht sukzessive minimiert und durch optimierten Arbeitsablauf und flexiblerem Personaleinsatz durchgängig seit dem 4. Quartal 2020 komplett vermieden werden.

Die durchschnittliche Einstellungsquote bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr liegt im Bereich zwischen 2,2 % und 2,5 % der eingeleiteten Verfahren. Die Gründe hierfür sind sehr vielfältig. Sie reichen von nachträglich festgestellter nicht ausreichender Beweislage oder Datenfehlern bis zu vorhandenen Ausnahmegenehmigungen oder Rechtfertigungsgründen. Auch der unklare Aufenthalt der verantwortlichen Person, fehlerhafte Halterdaten oder unzustellbare Post führen zwangsläufig bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten zur Verfahrenseinstellung, sofern nicht mit rechtzeitiger Recherche und vertretbarem Aufwand derartige Verfahrenshindernisse beseitigt werden können.

Eine regelmäßige Veröffentlichung analog der aktuellen Darstellungsform in Berlin ist nicht vorgesehen, da für den Magistrat nicht ersichtlich ist, welcher Nutzen aus diesem zusätzlichen Aufwand erwachsen könnte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. September 2019BB 351Parkverstöße im öffentlichen RaumMagistratsbericht
  2. 3. Februar 2022AA 88Anzahl von Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu Falschparkern 2019 bis 2021STVV-Anfrage · FRAKTION
  3. 29. April 2022Sie sind hier
    BB 182Anzahl von Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu Falschparkern 2019 bis 2021
    Magistratsbericht
  4. 14. Februar 2023AA 194Anzahl von Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu Falschparkern IISTVV-Anfrage · FRAKTION
  5. 5. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 189 WochenBB 199Anzahl von Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu Falschparkern IIMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 8 · 30.05.2022
TO I, TOP 150
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 8 · 31.05.2022
TO I, TOP 71
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

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