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Parkverstöße im öffentlichen Raum

Vorlagentyp: OFBFF
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAbgelehnt

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Begründung

Raum Vorgang: B 351/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten Auskunft zu geben, 1. ob er für die gemeldeten und archivierten Privatanzeigen aus der beigefügten Tabelle im B 351 von den privaten Parkplatzbetreibern auch an den Einnahmen durch exorbitante Gebühren beteiligt ist und wie hoch evtl. die Einnahmen sind, die aus den völlig überzogenen Strafgebühren zwischen 25,00 und 30,00 € die die "Dienstleister" für eine vergessene Parkscheibe verlangen, resultieren? 2. Hat der Magistrat rechtliche Möglichkeiten gegen solche "Wucherstrafen" der Kundendienstleister vorzugehen? 3. Kann der Magistrat auf privaten Grundstücken den "Parkplatzbewachern", vorschreiben, welche Überwachungsform einzusetzen ist? Beispiel: Schranke mit Parkkarte, die an der Kasse beim Einkauf für die freie Ausfahrt gekennzeichnet wird, oder je nach Parkdauer an einem Automaten bezahlt werden muß. Das ist doch seit Jahrzehnten allgemeiner Standard in Deutschland. Wieso eine solche Wegelagerei zu Lasten der Kunden? Begründung: Die Supermärkte und andere Dienstleister haben aus dem Mangel an Parkraum in Bergen-Enkheim, aber auch in ganz Deutschland, wie dem beigefügten Link zu einem ARD-Blog zu entnehmen ist, ein Bombengeschäft gemacht. https;//w\ftw.daserste,de/information/ratgeber-service /vorsicht-verbraucherfalle/sehduhg/strafzettel-auf-dem-supermarktparkplatz-100.h tml Da in der Vergangenheit Dauerparker die Parkplätze der Supermärkte missbraucht haben, weil die Stadt z.B. im Fall Bergen-Enkheim keine ausreichenden Parkplätze und Parkhäuser geschaffen hat und außerdem die Tarifgrenze im ÖPNV den Parkdruck verstärkt, haben die Händler mit den Kunden einen recht einseitigen "Zwangsvertrag abgeschlossen", der beim Vergessen der Parkscheibe eine Strafgebühr in Höhe von 30 € und weitere Zwangsmaßnahmen androht und auch durchzusetzen sucht und meist auch durchsetzt. Auch wenn der Parkplatz fast leer ist und der Kunde nur Minuten im Laden eingekauft hat, wird die "Strafe" durchgesetzt, selbst wenn er mit Kassenbelegen nachweisen kann, daß er nur kurz im Geschäft war. Die Leserbeiträge auf 219 Seiten im ARD-Blog sprechen Bände. Die meist unsichtbaren "Parkwächter" lauern hinter Säulen oder Büschen, ob ein Kunde vergessen hat, die Parkscheibe auszulegen oder umzustellen und eilen sofort herbei, auch wenn der Kunde erkennbar in den Laden zum Einkaufen gegangen ist, und heften den Strafbefehl sofort an das Fahrzeug, selbst wenn der Parkplatz fast leer ist. Die Anregung Parkschranken mit Bezahlautomaten zu installieren wird von den Betreibern und ihren Auftraggebern, den Supermärkten und Händlern, nicht aufgegriffen, ja man kann bei ihnen weder eine Parkkarte kaufen und schon gar nicht als Werbegeschenk erhalten. Das alles kann nicht im Interesse der Stadt sein, wenn die Kunden ins Umland ausweichen oder über das Internet und den Versandhandel bestellen. Das wird höchstens den Internethandel ausweiten, an dem die Stadt dann aber nicht unbedingt steuertechnisch beteiligt sein muß.

Inhalt

Antrag vom 28.10.2019, OF 283/16

Betreff: Parkverstöße im öffentlichen Raum Vorgang: B 351/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten Auskunft zu geben, 1. ob er für die gemeldeten und archivierten Privatanzeigen aus der beigefügten Tabelle im B 351 von den privaten Parkplatzbetreibern auch an den Einnahmen durch exorbitante Gebühren beteiligt ist und wie hoch evtl. die Einnahmen sind, die aus den völlig überzogenen Strafgebühren zwischen 25,00 und 30,00 € die die "Dienstleister" für eine vergessene Parkscheibe verlangen, resultieren? 2. Hat der Magistrat rechtliche Möglichkeiten gegen solche "Wucherstrafen" der Kundendienstleister vorzugehen? 3. Kann der Magistrat auf privaten Grundstücken den "Parkplatzbewachern", vorschreiben, welche Überwachungsform einzusetzen ist? Beispiel: Schranke mit Parkkarte, die an der Kasse beim Einkauf für die freie Ausfahrt gekennzeichnet wird, oder je nach Parkdauer an einem Automaten bezahlt werden muß. Das ist doch seit Jahrzehnten allgemeiner Standard in Deutschland. Wieso eine solche Wegelagerei zu Lasten der Kunden?

Begründung: Die Supermärkte und andere Dienstleister haben aus dem Mangel an Parkraum in Bergen-Enkheim, aber auch in ganz Deutschland, wie dem beigefügten Link zu einem ARD-Blog zu entnehmen ist, ein Bombengeschäft gemacht. https;//w\ftw.daserste,de/information/ratgeber-service /vorsicht-verbraucherfalle/sehduhg/strafzettel-auf-dem-supermarktparkplatz-100.h tml Da in der Vergangenheit Dauerparker die Parkplätze der Supermärkte missbraucht haben, weil die Stadt z.B. im Fall Bergen-Enkheim keine ausreichenden Parkplätze und Parkhäuser geschaffen hat und außerdem die Tarifgrenze im ÖPNV den Parkdruck verstärkt, haben die Händler mit den Kunden einen recht einseitigen "Zwangsvertrag abgeschlossen", der beim Vergessen der Parkscheibe eine Strafgebühr in Höhe von 30 € und weitere Zwangsmaßnahmen androht und auch durchzusetzen sucht und meist auch durchsetzt. Auch wenn der Parkplatz fast leer ist und der Kunde nur Minuten im Laden eingekauft hat, wird die "Strafe" durchgesetzt, selbst wenn er mit Kassenbelegen nachweisen kann, daß er nur kurz im Geschäft war. Die Leserbeiträge auf 219 Seiten im ARD-Blog sprechen Bände. Die meist unsichtbaren "Parkwächter" lauern hinter Säulen oder Büschen, ob ein Kunde vergessen hat, die Parkscheibe auszulegen oder umzustellen und eilen sofort herbei, auch wenn der Kunde erkennbar in den Laden zum Einkaufen gegangen ist, und heften den Strafbefehl sofort an das Fahrzeug, selbst wenn der Parkplatz fast leer ist. Die Anregung Parkschranken mit Bezahlautomaten zu installieren wird von den Betreibern und ihren Auftraggebern, den Supermärkten und Händlern, nicht aufgegriffen, ja man kann bei ihnen weder eine Parkkarte kaufen und schon gar nicht als Werbegeschenk erhalten. Das alles kann nicht im Interesse der Stadt sein, wenn die Kunden ins Umland ausweichen oder über das Internet und den Versandhandel bestellen. Das wird höchstens den Internethandel ausweiten, an dem die Stadt dann aber nicht unbedingt steuertechnisch beteiligt sein muß.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. September 2019BB 351Parkverstöße im öffentlichen RaumMagistratsbericht
  2. 28. Oktober 2019Sie sind hier
    OFOF 283/16Parkverstöße im öffentlichen Raum
    Ortsbeiratsantrag · BFF

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 16
Sitzung 34 · 03.12.2019
TO I, TOP 8
Abgelehnt
Die Vorlage OF 283/16 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBECDUSPDGrüne
Ablehnung:
BFFFDP
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF und FDP (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Mitdiskutieren

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