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Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad-Schwanheim

Vorlagentyp: B
118 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B 179

Betreff: Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad-Schwanheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2015, § 5560 - OA 576/14 OBR 5, OA 586/15 OBR 6 - Die bestehende Grenze zwischen den Ortsbezirken 5 und 6 verläuft südlich des Mains entlang der Bundesautobahn A 5 bis zum Forstweg Langschneise und folgt diesem in westlicher Richtung bis zur Stadtgrenze. Durch den Verlauf werden die drei Stadtbezirke des Stadtteils Schwanheim unterschiedlichen Ortsbezirken zugeordnet. Während die westlich der A 5 gelegenen Stadtbezirke 531 und 532 im Ortsbezirk 6 (West) liegen, befindet sich der östlich gelegene Stadtbezirk 533 im Ortsbezirk 5 (Süd) (siehe Anlagen 1 und 2). Die östliche Grenze des Stadtbezirks 533 bildet gleichzeitig die Grenze zwischen den Stadtteilen Schwanheim und Niederrad. Städtebaulich und funktional unterscheiden sich die beiden durch die Autobahn getrennten Bezirke 532 (Goldstein-West) und 533 (Goldstein-Ost) deutlich voneinander. Der Stadtbezirk 532 ist geprägt durch die Goldsteinsiedlung, die bereits 1932 für Arbeiter- und Siedlerfamilien geplant und gebaut wurde. Diese städtebauliche Struktur ist bis heute erhalten geblieben. Die Bebauung des Bezirks prägen Ein- und Zweifamilienhäuser mit einem Anteil von fast 75 %. Im Stadtbezirk leben rund 11 400 Einwohnerinnen und Einwohner, es handelt sich überwiegend um Familien. Östlich der Bundesautobahn befindet sich der Stadtbezirk 533. In diesem befindet sich der größte Teil der Bürostadt Niederrad, die in den 1960er Jahren als Gewerbegebiet ausgewiesen wurde. Der kleinere, östliche Teil der Bürostadt Niederrad gehört zum Stadtbezirk 372 und im nördlichen Bereich zum Stadtbezirk 371. Städtebaulich dominieren im gesamten Gebiet Bürohochhäuser in aufgelockerter Bauweise. Der Magistrat strebt seit 2014 eine Umwandlung des Viertels mit Hilfe eines Bebauungsplans an. Mit dem Umbau bestehender Bürohochhäuser in Wohnhochhäuser und Nachverdichtungen sind bis zu 3 000 Wohnungen und entsprechende Infrastrukturmaßnahmen geplant. Bisher waren im Stadtbezirk 533 nur rund 360 Einwohner/innen gemeldet. Die ehemals eigenständige Gemeinde Schwanheim wurde 1928 als neuer Stadtteil nach Frankfurt eingegliedert. Die Grenzen von Stadtteilen orientieren sich in der Regel an früheren Gemarkungsgrenzen. Das Gebiet des Stadtteils Schwanheim wurde in drei Stadtbezirke aufgeteilt, die sich wie oben beschrieben städtebaulich, funktional und strukturell sehr unterschiedlich entwickelten. Die Unterschiede wurden durch den Verlauf der A5, sie wirkt wie eine Barriere zwischen den Stadtbezirken 532 und 533, noch betont. Darüber hinaus wurde der Stadtbezirk 533 trotz seiner Zugehörigkeit zum Stadtteil Schwanheim dem Ortsbezirk 5 zugeordnet. Vor diesem Hintergrund hat der Magistrat einen eigenen Diskussionsvorschlag zur Neugliederung entwickelt, der auf der Anregung des Ortsbeirats 5 basiert. Er berücksichtigt die gegenwärtige Situation und bestehende Planungen. Angestrebte Ziele sind zudem die Schaffung klar erkennbarer Grenzen vor Ort, die Berücksichtigung der vorhandenen und der geplanten Bebauung, die Berücksichtigung der bestehenden Verkehrswege sowie eine möglichst einheitliche Struktur und Nutzung innerhalb der entstandenen Teilgebiete. Darüber hinaus ist die Einteilung des Stadtgebiets grundsätzlich auf Beständigkeit angelegt. Dies gewährleistet die Kontinuität in den Zuständigkeiten von Ortspolitik und Verwaltung, was auch im Interesse der Öffentlichkeit ist. Die Anlage 3 gibt den vom Magistrat zur Diskussion gestellten neuen Verlauf der Stadtteil- und Stadtbezirksgrenzen wieder: Die Grenze zwischen den Ortsbezirken 5 und 6 würde sich nicht ändern. Der Stadtbezirk 533 würde dem Stadtteil Niederrad zugewiesen. Die Grenzen des Stadtbezirks 371 und 372 würden nach Osten verschoben und danach entlang der S-Bahnlinie laufen. Im Rahmen dieser Anpassung würde das Gebiet um den Waldspielpark Carl-von-Weinberg künftig zum Bezirk 372 gehören. Um die Neugliederung auch namentlich kenntlich zu machen, würde der ehemalige Stadtbezirk 533 Goldstein-Ost die Nummer 373 mit der Bezeichnung Niederrad-West erhalten. Die Neueinteilung würde damit nachvollziehen, was im Sprachgebrauch und im Bewusstsein der Bevölkerung mit der Bezeichnung der Bürostadt Niederrad längst Bestand hat. Zur endgültigen Lösungsfindung greift der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats 6 auf und lädt zu einem Runden Tisch ein. An diesem sollen Vertreterinnen und Vertreter der Ortsbeiräte 5 und 6 sowie des Magistrats beteiligt werden. Eine durch den Runden Tisch erarbeitete gemeinsame Lösung müsste anschließend als Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und von dieser beschlossen werden. Ein solcher Beschluss würde zur Änderung der Hauptsatzung und damit der Gültigkeit der neuen Grenzen führen. Die Änderung der Hauptsatzung ist erforderlich, da die Einteilung des Stadtgebiets in Stadtbezirke und Ortsbezirke durch diese geregelt ist.

Anlage 1: Übersicht Ortsbezirk - Ist-Zustand Kartengrundlage: Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main

Anlage 2: Detailansicht - Ist-Zustand Kartengrundlage: Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main

Anlage 3: Grenzänderung - neuer Stadtteil Niederrad mit den zugehörigen Stadtbezirken Kartengrundlage: Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2014OFOF 977/5Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - SchwanheimOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  2. 28. November 2014OAOA 576Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - SchwanheimAnregung
  3. 11. Dezember 2014OFOF 1235/6Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad-SchwanheimOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  4. 13. Januar 2015OAOA 586Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad-Schwanheim Anregung des Ortsbeirates 5 vom 28.11.2014, OA 576Anregung
  5. 24. April 2015Sie sind hier
    BB 179Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad-Schwanheim
    Magistratsbericht
  6. 15. Oktober 2016OFOF 221/5Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim (II)Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FDP
  7. 4. November 2016VV 245Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim (II)Anfrage
  8. 17. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 118 WochenSTST 392Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim (II)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 41 · 19.05.2015
TO I, TOP 52
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 179 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 41 · 29.05.2015
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 179 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 41 · 13.07.2015
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 179 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und RÖMER (= Kenntnis)

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