Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim (II)
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 392
Betreff: Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim (II) Auf Grundlage der Anregungen des Ortsbeirats 5 (OA 576) und des Ortsbeirats 6 (OA 586) präsentierte der Magistrat in seinem Bericht an die Stadtverordnetenversammlung (B 179) vom 24.04.2015 einen Vorschlag zur Neugliederung des Stadtbezirks 533. Darin wird dieser dem Stadtteil Niederrad zugewiesen und die Grenzen der Stadtbezirke (533, 371 und 372) sowie die Bezeichnung an die geplanten Änderungen angepasst. Eine Anpassung von Stadtbezirksgrenzen erfolgt aus organisatorischen Gründen in einer längeren wahlfreien Phase. Derzeit befinden sich die geplanten Änderungen in Vorbereitung. Der Magistrat bringt die Grenzänderungen im ersten Quartal 2017 zur Abstimmung in die Stadtverordnetenversammlung ein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2014OFOF 977/5Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - SchwanheimOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 28. November 2014OAOA 576Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - SchwanheimAnregung
- 11. Dezember 2014OFOF 1235/6Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad-SchwanheimOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 13. Januar 2015OAOA 586Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad-Schwanheim Anregung des Ortsbeirates 5 vom 28.11.2014, OA 576Anregung
- 24. April 2015BB 179Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad-SchwanheimMagistratsbericht
- 15. Oktober 2016OFOF 221/5Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim (II)Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FDP
- 4. November 2016VV 245Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim (II)Anfrage
- 17. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 118 WochenSTST 392Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab