Ausbaupläne der BAB A 5 öffentlich machen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat den Aus- und Ausbau der A5 zwischen der AS Friedberg und dem AK Frankfurt angestoßen und erwartet baldige Diskussionsergebnisse mit den zuständigen Ministerien. Er lehnt darüber hinaus den weiteren autobahnbasierten Ausbau in der Stadt ab, um die Anforderungen einer hochbelasteten urbanen Umgebung zu berücksichtigen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Wasserweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.03.2026.
- Information der Bevölkerung über Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen zum Ausbau des Fernwärmenetzes im Frankfurter Süden09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Perspektiven für den Standort der Notunterkunft Eschenheimer Tor03.11.2025 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Buslinie am Museumsufer06.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Wasserweg per E-MailBericht
Der Magistrat hat die Autobahn GmbH, Niederlassung West, um Stellungnahme gebeten und folgende Antwort erhalten: "Bislang wurde eine Machbarkeitsstudie zum 8- bzw. 10-streifigen Ausbau der A5 zwischen der AS Friedberg und dem AK Frankfurt erarbeitet, die als Entwurf zur verwaltungsinternen Diskussion vorliegt. Wie mit den Erkenntnissen aus der Machbarkeitsstudie umzugehen ist, wird aktuell mit dem Auftraggeber, dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr, diskutiert. Hierbei stehen die Autobahnkreuze, die im Bedarfsplan in den Vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung eingestuft sind, im Vordergrund. Eine verfestigte Planung liegt nicht vor und die Entscheidung für eine Vorzugsvariante ist noch nicht getroffen. Wir bitten um Verständnis, dass wir deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen zum weiteren Vorgehen treffen können."
Der Magistrat erwartet kein zeitnahes Ergebnis der Diskussion zwischen Bundesministerium und Autobahn GmbH. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat vielmehr angekündigt, dass es die gesetzlich vorgeschriebene turnusmäßige Überprüfung der Bedarfspläne für Schiene, Straße und Wasserwege eingeleitet hat und als Grundlage hierzu eine Verkehrsprognose 2040 erstellen lässt. Ergebnisse der Bedarfsplanüberprüfung sind nicht vor Ende 2023 zu erwarten.
Der Magistrat lehnt grundsätzlich den weiteren Ausbau von Autobahnen in Frankfurt ab, und wird sich weiter dafür einsetzen, dass bei der Bewertung der Bedarfsplanmaßnahmen die besonderen Herausforderungen, die sich durch die stark befahrenen Autobahnen und gegebenenfalls geplante Ausbaumaßnahmen für den dicht besiedelten Ballungsraum ergeben, zeitgemäß Berücksichtigung finden. Der Übergang von der faktischen zur formalen 8-Spurigkeit der A 5 muss mit dem dringend erforderlichen Lärmschutz für die angrenzenden Wohngebiete verbunden werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2022NRNR 490Ausbaupläne der BAB A 5 öffentlich machenSTVV-Antrag · Linke
- 10. März 2023Sie sind hierBB 130Ausbaupläne der BAB A 5 öffentlich machenMagistratsbericht
- 24. April 2023OFOF 761/6Ausbaupläne der BAB A 5 öffentlich machenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. April 2023OAOA 350Ausbaupläne der BAB A 5 öffentlich machen Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 130Anregung
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 2237Ausbaupläne der BAB A 5 öffentlich machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen farbechte/LINKE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (B 130 = Kenntnis, OA 350 = Ablehnung) Gartenpartei (B 130 = Kenntnis, OA 350 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)