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Ausbaupläne der BAB A 5 öffentlich machen

Vorlagentyp: NRLINKE
24 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren9 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Stadtverordnetenversammlung fordert eine frühzeitige Informationsbeteiligung über die Ausbaupläne der BAB A 5 in Frankfurt durch die Autobahn GmbH und die DEGES. Angesichts des großen Lärms und der möglichen Folgen für Anwohner soll die Stadt Frankfurt eine Ablehnung des Ausbaus in Verbindung mit Lärmschutzmaßnahmen publik machen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat fordert die Autobahn GmbH (als Nachfolgerin von Hessen Mobil) sowie die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) auf, im Rahmen einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in den betroffenen Ortsbeiräten über die Ausbauplanung und den Stand der Machbarkeitsuntersuchung für die Bundesautobahn A 5 in Frankfurt zu berichten.
  2. Der Magistrat macht gegenüber der Autobahn GmbH und der DEGES deutlich, dass die Stadt Frankfurt, die als Träger öffentlicher Belange zu dem Vorhaben angehört werden muss, die Ausbauplanung der BAB A 5 ablehnt und stattdessen folgende Lärmschutzmaßnahmen einfordert:

a. Tempo 80 auf allen Autobahnabschnitten innerhalb des Stadtgebiets.

b. Verbesserung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen, also flächendeckend Lärmschutzwände bzw. -wälle und lärmmindernde Fahrbahnbeläge.

c. Passiver Lärmschutz, also die Förderung baulicher Verbesserungen an lärmbetroffenen Gebäuden, dort wo die Lärmsituation es gemäß der Berechnungsverfahren der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) erforderlich machen.

Begründung

Im Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) 2016 wird im Bedarfsplan Straße der 10-streifige Ausbau der A 5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und dem Nordwestkreuz als "vordringliche Maßnahme, Engpassbeseitigung" geführt. Der Abschnitt zwischen dem Nordwestkreuz und der Anschlussstelle Friedberg ist ebenfalls als "vordringliche Maßnahme, Engpassbeseitigung" als 8-streifiger Ausbau vorgesehen. Damit einher gehen der geplante Ausbau der Autobahnkreuze Bad Homburger Kreuz, Nordwestkreuz und Westkreuz. Gegenwärtig werden die Planungen von der DEGES verantwortet. Die Autobahn GmbH untersucht in einer Machbarkeitsstudie den Bedarf für den geplanten 10-streifigen Ausbau der Strecke zwischen Nordwestkreuz und Westkreuz. In Frankfurt werden die Anwohnenden der A5 im Stadtgebiet bereits jetzt massiv verlärmt. Ein weiterer Ausbau der Autobahn würde den Kreis der Betroffenen vergrößern, die Lärmquelle noch näher an die Wohnbebauung heranrücken und im Stadtgebiet entlang der Autobahn zur Enteignung zahlreicher angrenzender Grundstücke führen, dort wohnende Menschen also des Lebensumfelds entreißen. Eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit über den Stand des Projekts und der Anwohnenden über eine mögliche Betroffenheit ist unerlässlich. Aus diesen Gründen, sowie wegen der für das Klima überfälligen Verkehrswende, für die jegliche Pläne für den Autobahnausbau notwendigerweise einem Klimacheck unterzogen werden müssen, sollte die Stadt Frankfurt die Ablehnung des A 5-Ausbaus gegenüber den Bundesbehörden deutlich zum Ausdruck bringen. Zum Schutz der bereites betroffenen Anwohnenden sollte statt eines weiteren Ausbaus der Autobahn vom Bundesverkehrsministerium eine Lärmsanierung des Bestands eingefordert werden. In ihrem Koalitionsvertrag lehnt die Stadtregierung den weiteren Ausbau von Autobahnen in Frankfurt grundsätzlich ab. Sie sollte daher jetzt proaktiv Stellung beziehen und auf die Bundesregierung einwirken, bevor die Pläne schon zu weit fortgeschritten sind, um sie noch aufhalten zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. September 2022Sie sind hier
    NRNR 490Ausbaupläne der BAB A 5 öffentlich machen
    STVV-Antrag · Linke
  2. 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 130Ausbaupläne der BAB A 5 öffentlich machenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 7
Sitzung 13 · 04.10.2022
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage NR 490 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDFarbechte/linkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUBFF
Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

OBR 6
Sitzung 14 · 04.10.2022
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 490 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 14 · 07.10.2022
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
a) Den Ziffern 1., 2 b) und 2 c) dienen zur Kenntnis. b) Die Ziffer 2 a) wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a / Ziffer 1)
Zustimmung:
GrüneSPD
Ablehnung:
CDUFDP
Enthaltung:
AfDBFF
zu a / c)
Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUFDPAfD
Enthaltung:
BFF
zu b / a)
Zustimmung:
CDUSPDFDPAfDBFF
Ablehnung:
GrüneLinke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) Ziffer 1.: GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Zurückweisung); AfD und BFF (= Enthaltung) Ziffer 2 b) und 2 c): GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und AfD (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) zu b) Ziffer 2 a): CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Kenntnis)

OBR 15
Sitzung 14 · 07.10.2022
TO I, TOP 19
Abgelehnt
Die Vorlage NR 490 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

OBR 2
Sitzung 14 · 10.10.2022
TO II, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 490 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 11 · 10.10.2022
TO I, TOP 16
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 490 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeFRAKTION
Sonstige:
AfD (Ablehnung)BFF-BIG (Ablehnung)ÖkoLinX-ELF (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

OBR 8
Sitzung 14 · 13.10.2022
TO I, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage NR 490 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUFraktionslos
Enthaltung:
FDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

OBR 12
Sitzung 14 · 14.10.2022
TO I, TOP 24
Beraten
1. Die Ziffer 2. a. der Vorlage NR 490 wird abgelehnt. 2. Den Ziffern 1. sowie 2. b. und 2. c. der Vorlage NR 490 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUFDPBFF
Ablehnung:
GrüneSPD
zu 2)
Zustimmung:
1 CDUGrüneSPDFDPVoltBFF
Ablehnung:
5 CDU
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1.: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme) zu 2.:1 CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF gegen 5 CDU (= Ablehnung) Bei der Abstimmung zu 1. war der Vertreter von Volt nicht anwesend.

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 15 · 13.02.2023
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 490 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
FRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Fristverlängerung um 48 Monate)

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