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PAR 2273 2022§ 2273UEBERWIESEN

Ausbaupläne der BAB A 5 öffentlich machen

Beschluss zuNR_490_2022
Gremium

Ausschuss für Mobilität und Smart-City

Sitzung

11

Beschlussdatum

10. Oktober 2022

Gremiensitzung

10. Oktober 2022

Antragsteller

Linke

Zusammenfassung

Die Stadtverordnetenversammlung fordert eine frühzeitige Informationsbeteiligung über die Ausbaupläne der BAB A 5 in Frankfurt durch die Autobahn GmbH und die DEGES. Angesichts des großen Lärms und der möglichen Folgen für Anwohner soll die Stadt Frankfurt eine Ablehnung des Ausbaus in Verbindung mit Lärmschutzmaßnahmen publik machen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage NR 490 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "1. Der Magistrat wird gebeten, die Autobahn GmbH (als Nachfolgerin von Hessen Mobil) sowie die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) aufzufordern, im Rahmen einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in den betroffenen Ortsbeiräten über die Ausbauplanung und den Stand der Machbarkeitsuntersuchung für die Bundesautobahn A 5 in Frankfurt zu berichten. 2. Der Magistrat macht gegenüber der Autobahn GmbH und der DEGES deutlich, dass die Stadt Frankfurt, die als Träger öffentlicher Belange zu dem Vorhaben angehört werden muss, die Ausbauplanung der BAB A 5 ablehnt und stattdessen folgende Lärmschutzmaßnahmen einfordert: a) Tempo 80 auf allen Autobahnabschnitten innerhalb des Stadtgebiets. b) Verbesserung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen, also flächendeckend Lärmschutzwände bzw. -wälle und lärmmindernde Fahrbahnbeläge. c) Passiver Lärmschutz, also die Förderung baulicher Verbesserungen an lärmbetroffenen Gebäuden, dort, wo die Lärmsituation es gemäß den Berechnungsverfahren der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) erforderlich machen."