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Fahrradbügel - Installation und Standards

Alles über Antragstellung, Installation, Standards und Standortauswahl für Fahrradbügel in Frankfurt am Main

Die Informationen auf dieser Seite stammen aus offiziellen Dokumenten und sind jeweils verlinkt. Bitte prüfen Sie im Zweifel die Originalquelle.

Wie läuft das Verfahren zur Genehmigung und Installation von Fahrradbügeln ab?

  • Antragstellung durch den Ortsbeirat an den Magistrat (Quelle)
  • Prüfung der vorgeschlagenen Standorte durch den Magistrat (Quelle)
  • Erstellung einer Stellungnahme mit Machbarkeit und Rahmenbedingungen (Quelle)
  • Interne Abstimmung und gegebenenfalls Anpassungen der Pläne (Quelle)
  • Installation durch zuständige Bau- oder Stadtplanungsämter (Quelle)
  • Bei ausbleibender Reaktion können Ortsbeiräte unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung erinnern (Quelle)

Welche Kriterien müssen bei der Gestaltung und Aufstellung beachtet werden?

  • Fußverkehr darf nicht beeinträchtigt werden (Quelle)
  • Einhaltung von Sicherheitsabständen zu Gehwegen und Straßen (Quelle)
  • Barrierefreiheit für alle Bevölkerungsgruppen (Quelle)
  • Ausreichende Abstellmöglichkeiten in belebten Bereichen (Quelle)
  • Freihalten von Laufachsen für den Fußverkehr (Quelle)
  • Vermeidung von Sichtbehinderungen an Kreuzungen (Quelle)

Welche strategischen Ziele verfolgt die Stadt?

  • Verhinderung von verkehrsgefährdendem Falschparken durch Fahrradbügel statt Poller (Quelle)
  • Schaffung dringend benötigter Fahrrad-Abstellmöglichkeiten (Quelle)
  • Freihaltung von Sichtachsen im Straßenverkehr zur Verkehrssicherheit (Quelle)
  • Flächendeckende Konzepte für Ortsbezirke werden gefordert (Quelle)

Welche Probleme treten in der Praxis auf?

  • Zweckentfremdung öffentlicher Fahrradbügel durch private Fahrradverleiher (Quelle)
  • Blockierung von Abstellmöglichkeiten für Alltagsradfahrer durch Leihfahrräder (Quelle)
  • Anwohnerproteste bei fehlender Vorabinformation über Installation (Quelle)
  • Mangel an Parkplätzen bei Umwidmung von PKW-Stellplätzen (Quelle)
  • Verzögerungen bei der Umsetzung beschlossener Maßnahmen (Quelle)

Welche besonderen Anforderungen gelten an Schulen?

  • Schnellstmögliche Aufstellung bei dringendem Bedarf (Quelle)
  • Erstellung schulspezifischer Pläne für Standorte und Anzahl (Quelle)
  • Prüfung von Installationen auf ehemaligen PKW-Stellflächen (Quelle)
  • Öffnung von Drängelgittern zur Erleichterung des Zugangs (Quelle)

Welche Standorte sind besonders geeignet?

  • Kreuzungsbereiche zur Verhinderung von Falschparken (Quelle)
  • Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs (Quelle)
  • Eingänge von Einkaufszentren und Geschäften (Quelle)
  • Spielplätze und Freizeitanlagen (Quelle)
  • Tiefgaragenausfahrten zur Sichtverbesserung (Quelle)

Welche Umsetzungsprobleme bestehen?

  • Lange Verzögerungen zwischen Beschluss und Umsetzung (teils über 2 Jahre) (Quelle)
  • Nur Bruchteil der geplanten Standorte wird tatsächlich umgesetzt (Quelle)
  • Fehlende Rückmeldungen des Magistrats an Ortsbeiräte (mehrfache Mahnungen nötig) (Quelle)