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- Pädagogische Schwerpunktsetzungen, kommunale Einflussmöglichkeiten und strategische Steuerung des Frankfurter SchulwesensA03.06.2026 · AfD
S A C H S T A N D : Anfrage vom 03.06.2026, A 9 Betreff: Pädagogische Schwerpunktsetzungen, kommunale Einflussmöglichkeiten und strategische Steuerung des Frankfurter Schulwesens Die öffentliche Diskussion über den Zustand und die Ausrichtung des Schulwesens in Frankfurt a.M. hat in jüngster Zeit erneut an Intensität gewonnen. Insbesondere die Berichterstattungen der FAZ vom 18.05.2026 ("Die Bildungszerstörer") sowie der FNP vom 15.05.2026 ("Wenn Schule auch über Gefühle spricht") werfen weitergehende Fragen hinsichtlich pädagogischer Schwerpunktsetzungen, institutioneller Verantwortlichkeiten sowie der Einflussmöglichkeiten kommunaler Akteure auf. Während die Fragen des Schulbaus und der infrastrukturellen Entwicklung bereits Gegenstand zahlreicher parlamentarischer Beratungen waren, erscheint weiterhin klärungsbedürftig, welche strategischen Gestaltungsmöglichkeiten der Magistrat im Bereich schulischer Entwicklung tatsächlich besitzt und wie dieser seine Rolle im Spannungsfeld zwischen kommunaler Verantwortung und Landeszuständigkeit definiert. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Inwiefern misst der Magistrat Bedeutung den folgenden Bereichen zu: a) sozial-emotionaler Bildung im Sinne einer Resilienzförderung, b) politisch ausgewogener Demokratiebildung im vorgesehenen Definitionsrahmen, c) Inklusion mit Augenmaß, insbesondere bezüglich gegebener Ausschlusskriterien, d) Leistungs- und Wissensorientierung, e) Vorbereitung auf Ausbildung, Studium und Beruf? 2. Wie unterstützt oder fördert die Stadt Frankfurt grundlegend konkrete Programme, Initiativen oder Kooperationen im Bereich pädagogischer Schwerpunktsetzungen? 3. In welchen Bereichen besitzt der Magistrat unmittelbare oder mittelbare Einflussmöglichkeiten auf schulische Entwicklungen und pädagogische Konzepte? 4. Gibt es Zuständigkeiten unabhängig des Bildungsentwicklungsplans (BEP), die ausschließlich beim Land Hessen beziehungsweise beim Hessischen Kultusministerium liegen? 5. Wie erfolgt die Abstimmung zwischen Magistrat, Staatlichem Schulamt und Hessischem Kultusministerium hinsichtlich: a) schulischer Entwicklungsziele, b) pädagogischer Schwerpunktsetzungen, c) psychosozialer Unterstützungsangebote, d) Präventions- und Integrationsmaßnahmen? 6. Wie bewertet der Magistrat die bestehenden Steuerungs- und Kooperationsstrukturen zwischen Kommune und Land im Bereich Schule? 7. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, auf problematische Entwicklungen im Schulalltag Einfluss zu nehmen, sofern keine kommunale Zuständigkeit besteht? 8. Sieht der Magistrat gegenwärtig Defizite hinsichtlich: a) Leistungsniveau, b) sozialer Entwicklung, c) psychischer Belastung von Schülerinnen und Schülern? Falls ja, welche? 9. Welche Maßnahmen hält der Magistrat für erforderlich, um die Zukunftsfähigkeit des Frankfurter Schulwesens nachhaltig sicherzustellen? 10. Inwiefern sieht der Magistrat Reformbedarf hinsichtlich kommunaler Mitwirkungs- oder Einflussmöglichkeiten im Schulwesen auch durch kommunale Akteure? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.07.2026, B 231 Anfrage vom 06.10.2026, A 41 Versandpaket: 10.06.2026 Aktenzeichen: 40-1
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Einladung PlanungsdezernentOFOB 1403.06.2026
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 16/14 Betreff: Einladung Planungsdezernent Der Ortsbeirat lädt Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger zum Gespräch in seine nächste Sitzung ein. Begründung: Der Ortsbeirat hält an seiner Forderung nach Errichtung eines Verbrauchermarkts fest. Die entsprechenden Anträge und Anfragen sind dem Dezernat bekannt. Die vom Magistrat übermittelten Stellungnahmen sind für den Ortsbeirat inhaltlich unbefriedigend. Die darin enthaltenen Vorschläge gehen aus der Sicht des Ortsbeirats an der Realität vorbei. Hinzu kommt, dass das Kommunikationsverhalten des Stadtplanungsamts gegenüber dem Ortsbeirat den Berichtspflichten der Exekutive gegenüber den gewählten Vertretern der Bürger nicht gerecht wird und nur als mangelhaft bezeichnet werden kann. Weiterhin gab es öffentliche Äußerungen des Planungsdezernenten, die für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar sind. Es gibt reichlich Klärungsbedarf. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 08.06.2026, TO I, TOP 20 Der Ortsvorsteher wird gebeten, Herrn Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger zur Sitzung des Ortsbeirats im August 2026 einzuladen, um die Errichtung eines Verbrauchermarktes mit dem Ortsbeirat zu besprechen. Beschluss: Beschluss: Die Vorlage 16/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 14Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einrichtung des beidseitigen Gehwegparkens in der Ebersheimstraße und der SilberbornstraßeOFOB 903.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 17/9 Betreff: Einrichtung des beidseitigen Gehwegparkens in der Ebersheimstraße und der Silberbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in den Einbahnstraßen Ebersheimstraße und Silberbornstraße das beidseitige Parken auf dem Gehweg durch die Verkehrszeichen (VZ) 315 50 (Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung links) bzw. VZ 315 55 (Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung rechts) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zuzulassen. Begründung: Der Parkdruck in den Seitenstraßen zwischen Ammelburgstraße und Marbachweg hat enorm zugenommen. Um die Anwohnerinnen und Anwohner vor illegalem Parken und daraus resultierenden Verwarnungsgeldbescheiden zu bewahren, sollte das seit Jahren stillschweigend tolerierte Parken auf den Gehwegen durch entsprechende Schilder erlaubt werden. So ist auch gewährleistet, dass genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgänger:innen verbleibt. Dies gilt auch für Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen. Im Begegnungsfall gibt es genug Ausweichmöglichkeiten, sodass keine unzumutbare Einschränkung auf den Gehwegen zu erwarten ist. Außerdem ist so sichergestellt, dass die benötigte Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern nicht unterschritten wird. Demzufolge haben insbesondere größere Fahrzeuge keine Probleme, die Straßen ungehindert zu befahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 205 2026 Die Vorlage OF 17/9 wird in der vorgelegten Fassung als gemeinsamer Antrag von CDU und SPD beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, AfD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Beseitigung eines Altglascontainers an der Kaiser-Sigmund-Straße, Höhe ChorhausOFOB 903.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 20/9 Betreff: Beseitigung eines Altglascontainers an der Kaiser-Sigmund-Straße, Höhe Chorhaus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Altglascontainer auf dem Geh- und Radweg auf der Kaiser-Sigmund-Straße, Höhe Chorhaus, umgehend wieder zu entfernen. Begründung: Vor einigen Wochen wurde ein Altglascontainer mitten auf dem Radweg an der Kaiser-Sigmund-Straße (Richtung Hauptfriedhof) vor dem Chorhaus abgestellt. Der Container behindert den Radfahrverkehr auf dem dafür vorgesehenen Radstreifen. Radfahrer sind gezwungen, auf den Gehweg auszuweichen und gefährden dort Fußgänger und vor allem Kinder auf dem Weg zur nahegelegenen hr-Kindertagesstätte, bzw. den Spiel- und Sportanlagen an der Bertramswiese. Ein Altglascontainer ist zudem an dieser Stelle überflüssig, da in ca. einhundert Meter Entfernung an der Einmündung der Kaiser-Sigmund-Straße in den Marbachweg ausreichend Altglascontainer vorhanden sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 208 2026 Die Vorlage OF 20/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Ende des letzten Satzes im Tenor um den Wortlaut "(. .) und an seinen ursprünglichen Standort zu stellen. Ebenfalls bittet der Ortsbeirat mitzuteilen, ob der Standort an dieser Stelle entfallen kann." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verschmutzung der Grünanlage zwischen Marbachweg, Bushaltstelle M34, Spielplatz am Pilz und Gaststätte JahnvolkOFOB 903.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 21/9 Betreff: Verschmutzung der Grünanlage zwischen Marbachweg, Bushaltstelle M34, Spielplatz am Pilz und Gaststätte Jahnvolk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich des Fußwegs zwischen Marbachweg, M34er-Bushaltestelle, Spielplatz am Pilz und Gaststätte Jahnvolk ausreichend große Abfallbehälter aufzustellen, sowie 2. die Leerungsintervalle zu erhöhen, um die Verschmutzung rund um die Bushaltestelle, die Sitzbänke und den Spielplatz wirksam zu reduzieren. Begründung: Nach übereinstimmenden Berichten von Anwohnerinnen und Anwohnern kommt es vor allem in den Sommermonaten vermehrt zu Müllansammlungen, insbesondere an der Haltestelle der Buslinie M34, im Umfeld der Sitzbänke und des Spielplatzes. Die Aufstellung zusätzlicher bzw. größerer Abfallbehälter kann zur Verbesserung der Sauberkeit beitragen. Die bisherige Leerung einmal wöchentlich (mittwochs) genügt allerdings keinesfalls, da die Verschmutzung bereits freitags vor dem Wochenende wieder überhandnimmt. Als hilfreich wird eine zweimal wöchentliche Leerung (dienstags und freitags) angesehen, sodass die Abfälle vom Wochenende zeitnah entfernt werden und die Mülleimer zum Wochenende bei stärkerer Frequentierung der Grünanlage genug Kapazität aufweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 209 2026 Die Vorlage OF 21/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einrichtung von Wickelvorrichtungen in den Toilettenräumen des Saalbau DornbuschOFOB 903.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 22/9 Betreff: Einrichtung von Wickelvorrichtungen in den Toilettenräumen des Saalbau Dornbusch Die Räumlichkeiten des Saalbaus am Dornbusch stellen eine wichtige Begegnungsstätte für die Bewohnerinnen und Bewohner des Ortsbezirks 9 dar. Die Clubräume werden regelmäßig für Veranstaltungen unterschiedlichster Art genutzt - durch Vereine, Privatpersonen sowie Geschäftskunden. Menschen verschiedener Kulturen und Generationen kommen hier zusammen. Derzeit fehlt in den Toilettenanlagen jedoch eine Wickelmöglichkeit für Babys und Kleinkinder. Dies stellt insbesondere für Familien mit kleinen Kindern eine erhebliche Einschränkung dar und erschwert deren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben vor Ort. Begründung: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der ABG Frankfurt Holding dahingehend ins Benehmen zu setzen, die Toilettenanlagen im Saalbau Dornbusch mit geeigneten Wickelvorrichtungen auszustatten. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für Familien zu verbessern und eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe für Eltern mit Babys und Kleinkindern zu ermöglichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 210 2026 Die Vorlage OF 22/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Größere und krähensichere Abfallkörbe für den SinaiparkOFOB 903.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 23/9 Betreff: Größere und krähensichere Abfallkörbe für den Sinaipark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Situation der Abfallentsorgung im Sinaipark zu prüfen und gegebenenfalls größere sowie krähensichere Abfallbehälter zu installieren. Begründung: Insbesondere nach Tagen mit hoher Besucherfrequenz sind die vorhandenen Abfallkörbe im Sinaipark häufig überfüllt. In der Folge kommt es zu Vermüllungen im unmittelbaren Umfeld der Behälter. Darüber hinaus werden Abfälle durch Krähen und andere Tiere aus den offenen Behältern herausgezogen und im Park verteilt. Nutzerinnen und Nutzer des Parks beschweren sich regelmäßig über diesen Zustand. Größere und krähensichere Abfallbehälter könnten dazu beitragen, die Sauberkeit des Parks nachhaltig zu verbessern und die Aufenthaltsqualität für die Besucherinnen und Besucher zu erhöhen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 211 2026 Die Vorlage OF 23/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrssicherheit in der Fallerslebenstraße während der Umleitungsphase am DornbuschOFOB 903.06.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 24/9 Betreff: Verkehrssicherheit in der Fallerslebenstraße während der Umleitungsphase am Dornbusch Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation in der Fallerslebenstraße während der derzeitigen Umleitungsphase aufgrund der Baustelle am Dornbusch zu überprüfen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu ergreifen. Begründung: Durch die Sperrung der Raimundstraße zwischen Am Dornbusch und Fallerslebenstraße infolge der Baustelle am Dornbusch wird der stadteinwärts gerichtete Verkehr derzeit über die Fallerslebenstraße umgeleitet. Nach Hinweisen aus der Bürgerschaft hat das Verkehrsaufkommen in der Fallerslebenstraße seit Einrichtung der Umleitungsstrecke insbesondere während der morgendlichen und nachmittäglichen Hauptverkehrszeiten (Berufs- und Schulverkehr) spürbar zugenommen. Zugleich wird die Straße von zahlreichen Schülerinnen und Schülern sowie weiteren Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt. Darüber hinaus wurde aus der Bürgerschaft darauf hingewiesen, dass die geltende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht durchgängig eingehalten wird. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Überprüfung der aktuellen Verkehrssituation sinnvoll, um gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit während der Dauer der Umleitungsregelung zu ergreifen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 212 2026 Die Vorlage OF 24/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einladung der Fußgängerbeauftragten der Stadt FrankfurtOFOB 903.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 25/9 Betreff: Einladung der Fußgängerbeauftragten der Stadt Frankfurt Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere Kinder, ältere Menschen sowie mobilitätseingeschränkte Personen, gehören zu den schwächsten Gruppen im Straßenverkehr. Im Alltag kommt es zunehmend zu Behinderungen und Gefährdungen durch Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auf Gehwegen sowie durch abgestellte Fahrräder, insbesondere Lastenräder und E-Scooter. Häufig wird dadurch die vorgeschriebene Mindestbreite von 1,50 m für den Fußgängerverkehr nicht eingehalten. Ein ungehinderter Begegnungsverkehr ist vielerorts nicht mehr möglich. Besonders betroffen sind Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren, Rollstühlen oder Gehhilfen, die oftmals nicht ausweichen können und dadurch in gefährliche Situationen geraten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin oder ihr Stellvertreter werden gebeten, die Fußgängerbeauftragte der Stadt Frankfurt in eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates einzuladen, um über folgende Themen zu berichten: 1. Welche Maßnahmen sind geeignet, die sichere und barrierefreie Nutzung der Gehwege zu gewährleisten, Konflikte zu minimieren sowie die Sicherheit und Aufenthaltsqualität für Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen? 2. Wie sollte ein niedrigschwelliges und gut zugängliches Beschwerdemanagement für betroffene Fußgängerinnen und Fußgänger ausgestaltet sein? 3. Welche Möglichkeiten bestehen, das verkehrswidrige Abstellen von E-Scootern sowie Fahrrädern, insbesondere Lastenrädern, wirksam zu ahnden und künftig zu verhindern? Es ist nicht hinnehmbar, dass insbesondere Menschen mit kleinen Kindern oder mit Mobilitätshilfen regelmäßig durch blockierte oder verengte Gehwege beeinträchtigt werden und dadurch ihre sichere Teilnahme am öffentlichen Raum eingeschränkt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 25/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten LeerungsfrequenzOFOB 303.06.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 26/3 Betreff: Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten Leerungsfrequenz Der Ortsbeirat möge beschließen: An belebten Plätzen und Orten im Nordend kommt es regelmäßig vor, dass öffentliche Mülleimer bereits frühzeitig vor ihrer regelmäßigen Leerung überfüllt sind. Herumfliegender Abfall und überquellende Behälter beeinträchtigen das Erscheinungsbild des Stadtteils und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner erheblich. Die derzeitigen Leerungsintervalle orientieren sich offensichtlich nicht an der tatsächlichen Nutzungsintensität der jeweiligen Standorte. Der Magistrat wird aufgefordert: an diesen Hotspot-Standorten (bspw. Oeder Weg, Matthias-Beltz-Platz, Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Glauburgstraße, Luisenplatz usw.) die Leerungsfrequenz bedarfsgerecht zu erhöhen, insbesondere an Wochenenden, Feiertagen und in den Sommermonaten; zu prüfen, ob an betroffenen Standorten größere Behälter für Pizzakartons aufgestellt werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 231 2026 Die Vorlage OF 26/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Regelmäßige Leerung der KomposttoilettenOFOB 303.06.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 27/3 Betreff: Regelmäßige Leerung der Komposttoiletten Der Ortsbeirat möge beschließen: Am Kleinkinderspielplatz im Günthersburgpark befindet sich eine Komposttoilette, die nach vorliegenden Rückmeldungen aus der Bevölkerung bereits nach zwei bis vier Tagen vollständig gefüllt ist. Die Leerung erfolgt jedoch lediglich im wöchentlichen Rhythmus, sodass die Toilette über mehrere Tage hinweg nicht nutzbar oder unzumutbar ist. Gerade an einem Kleinkinderspielplatz ist eine funktionsfähige und hygienisch einwandfreie Sanitäreinrichtung unverzichtbar. Der Magistrat wird aufgefordert die Leerungs- und Reinigungsfrequenz der Komposttoilette am Kleinkinderspielplatz im Günthersburgpark umgehend anzupassen, und die Leerungsintervalle sämtlicher Komposttoiletten im Stadtteil entsprechend der realen Nutzungsintensität anzupassen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 232 2026 Die Vorlage OF 27/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vollständige Anbindung aller Siedlungsgebäude der ABG in der Niedwiesenstraße an die SiedlungssperrmüllabfuhrOFOB 903.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 32/9 Betreff: Vollständige Anbindung aller Siedlungsgebäude der ABG in der Niedwiesenstraße an die Siedlungssperrmüllabfuhr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und darauf hinzuwirken, dass alle Liegenschaften, einschließlich der Gebäude 41-51 der Niedwiesenstraße, einheitlich an die Siedlungssperrmüllabfuhr angebunden werden. Insbesondere soll geprüft werden, warum einzelne Hausnummern derzeit von der regulären Abholung ausgeschlossen sind und wie eine vollständige Einbeziehung erfolgen kann. Begründung: Derzeit werden offenbar nicht alle Haushalte der Niedwiesenstraße durch die reguläre Siedlungssperrmüllabfuhr erfasst. Dies führt regelmäßig zu Unklarheiten bei den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie zu liegenbleibendem Sperrmüll im öffentlichen Raum. Für die Bürgerschaft ist nicht nachvollziehbar, weshalb innerhalb derselben Straße unterschiedliche Regelungen gelten. Eine einheitliche Anbindung aller Siedlungsliegenschaften würde zur Verbesserung des Straßenbildes, zu mehr Sauberkeit und zu einer nachvollziehbaren Entsorgungsregelung beitragen. Zudem könnte durch eine vollständige Einbeziehung aller Gebäude verhindert werden, dass Sperrmüll unkoordiniert abgestellt wird oder sich Entsorgungsprobleme auf benachbarte Bereiche verlagern. Eine klare und einheitliche Regelung liegt daher sowohl im Interesse der Anwohnerschaft als auch der Stadtsauberkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 218 2026 Die Vorlage OF 32/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, FDP gegen BFF (= Ablehnung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verschmutzung und Lärmbelästigung am Platz Am Weißen SteinOFOB 903.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 35/9 Betreff: Verschmutzung und Lärmbelästigung am Platz Am Weißen Stein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich der Sitzgelegenheiten am Platz "Am Weißen Stein" ausreichend große Abfallbehälter aufzustellen, sowie 2. die Kontrollen des Platzes insbesondere in den Abend- und Nachtstunden zu intensivieren, um Ruhestörungen wirksam zu reduzieren. Begründung: Nach übereinstimmenden Berichten von Anwohnerinnen und Anwohnern kommt es seit einiger Zeit vermehrt zu Müllansammlungen, insbesondere seitlich des den Platz querenden Fußwegs. Darüber hinaus wird von regelmäßigen nächtlichen Gelagen berichtet, die mit erheblichen Lärmbelästigungen für die direkte Nachbarschaft einhergehen. Die Aufstellung zusätzlicher bzw. größerer Abfallbehälter kann zur Verbesserung der Sauberkeit beitragen. Ergänzende Kontrollen durch die zuständigen Stellen sind erforderlich, um die Einhaltung der Nachtruhe sicherzustellen und die Aufenthaltsqualität des Platzes für alle Nutzerinnen und Nutzer zu erhöhen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 221 2026 Die Vorlage OF 35/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "und Lärmbelästigung", im Tenor der Punkt 2, in der Begründung der letzte Satz des ersten Absatzes und der letzte Satz im zweiten Absatz gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sicherung der Fußgängerquerung zwischen Ulrichstraße 41 und 39OFOB 903.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 36/9 Betreff: Sicherung der Fußgängerquerung zwischen Ulrichstraße 41 und 39 Zwischen den Hausnummern Ulrichstraße 41 und 39 verläuft ein Fußgängerverbindungsweg zwischen der Kirchhainer Straße und der Dehnhardtstraße über die Ulrichstraße. Die Querungsstelle ist bislang nicht gesichert oder gekennzeichnet. Zusätzlich können Fahrzeuge unmittelbar auf der rechten Seite neben dem Verbindungsweg parken, wodurch die Sichtbeziehungen zwischen Fußgängern - insbesondere Kindern - und dem fließenden Verkehr erheblich eingeschränkt werden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass auf der rechten Straßenseite vor dem Verbindungsweg eine Sperrfläche bzw. Parkverbotszone eingerichtet wird, um die Sichtverhältnisse an der Querungsstelle zu verbessern und die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 36/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, AfD, FDP und BFF gegen GRÜNE, SPD und Linke (= Annahme)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Überprüfung der Sperrflächenmarkierung im Kurvenbereich Ziegenhainer Straße 227 bis 239OFOB 903.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 37/9 Betreff: Überprüfung der Sperrflächenmarkierung im Kurvenbereich Ziegenhainer Straße 227 bis 239 Vorgang: OM 7793/25 OBR 9, ST 434/26 Nach der Umsetzung der OM 7793 zur Einrichtung von Sperrflächen im Kurvenbereich der Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße ergeben sich Fragen hinsichtlich des Umfangs der vorgenommenen Markierungen. Die Markierungen im Bereich Ziegenhainer Straße 171/Rauschenberger Straße erscheinen sinnvoll und erfüllen den Zweck, das Passieren des engen Kurvenbereichs zu erleichtern. Die Sperrflächenmarkierungen im Bereich der Ziegenhainer Straße 227-239 reichen hingegen aus Sicht zahlreicher Anwohnerinnen und Anwohner zu weit in den geradlinigen Abschnitt der langgezogenen Kurve hinein. In diesem Bereich sind die Straßen- und Sichtverhältnisse vergleichsweise weniger problematisch. Entsprechend gibt es deutliche Beschwerden aus der Anwohnerschaft über den Umfang der Markierungen. Darüber hinaus berichten Anwohnerinnen und Anwohner, dass es seit der Umsetzung der Markierungsarbeiten zu höheren Durchfahrtsgeschwindigkeiten in diesem Bereich komme. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, die Sperrflächenmarkierungen im Bereich der Hausnummern 227 und 239 an den jeweiligen Kurvenananfängen teilweise zurückzunehmen beziehungsweise aufzuheben. Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden, welche Auswirkungen die aktuelle Markierung auf: - die Verkehrssicherheit, - die gefahrenen Geschwindigkeiten, - die Sichtverhältnisse sowie - die Parkplatzsituation der Anwohnerinnen und Anwohner hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 37/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 37/9 wurde zurückgezogen.
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sonnenschutz und zusätzliche Sitzbänke für den HöllbergspielplatzOFOB 903.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 39/9 Betreff: Sonnenschutz und zusätzliche Sitzbänke für den Höllbergspielplatz Nachdem ein Teil des neu gestalteten Höllbergspielplatzes bereits zum Spielen freigegeben wurde, werden die neuen Spielgeräte von den Kindern sehr gut angenommen. Kinder und ihre Begleitpersonen freuen sich über die attraktiven neuen Spielmöglichkeiten. Insbesondere in den Nachmittagsstunden heizen sich jedoch einzelne Spielgeräte durch die direkte Sonneneinstrahlung stark auf. Betroffen sind unter anderem die Rutsche sowie das schwarze Balancierband, die zeitweise so heiß werden, dass eine Nutzung nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus stehen für die Begleitpersonen derzeit lediglich zwei Sitzbänke zur Verfügung, die angesichts der hohen Besucherzahl nicht ausreichen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete Maßnahmen zum Sonnenschutz auf dem Höllbergspielplatz zu prüfen und zeitnah umzusetzen, insbesondere im Bereich der sich stark aufheizenden Spielgeräte; 2. mindestens drei zusätzliche Sitzbänke auf dem Spielplatz aufzustellen. Begründung: Ein ausreichender Sonnenschutz erhöht die Nutzbarkeit und Sicherheit der Spielgeräte während der Sommermonate und trägt zum Schutz der Kinder vor intensiver Sonneneinstrahlung bei. Zusätzliche Sitzgelegenheiten verbessern die Aufenthaltsqualität für Eltern, Großeltern und andere Begleitpersonen und werden der hohen Nutzung des Spielplatzes besser gerecht. Die Fassung mit einer separaten Begründung entspricht dem üblichen Aufbau kommunalpolitischer Anträge und lässt sich direkt in eine Ortsbeiratssitzung einbringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 223 2026 Die Vorlage OF 39/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der letzte Satz gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Energetische Sanierung des Eschersheimer Schwimmbades durch Installation von PhotovoltaikanlagenOFOB 903.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 40/9 Betreff: Energetische Sanierung des Eschersheimer Schwimmbades durch Installation von Photovoltaikanlagen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und umzusetzen, inwieweit auf den Gebäudedächern des Eschersheimer Schwimmbades Photovoltaikanlagen installiert werden können. Begründung: Im Zuge der notwendigen energetischen Sanierung kommunaler Einrichtungen stellt die Nutzung von Photovoltaik eine nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme dar. Durch die Installation von PV-Anlagen auf den Dachflächen des Schwimmbades kann ein erheblicher Teil des Energiebedarfs vor Ort klimafreundlich gedeckt werden. Dies trägt zur Reduzierung von CO₂-Emissionen sowie zur langfristigen Senkung der Betriebskosten bei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 224 2026 Die Vorlage OF 40/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einführung von Bewohnerparken im Bereich Stefan-Zweig-Straße, Sudermannstraße und PlatenstraßeOFOB 903.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 42/9 Betreff: Einführung von Bewohnerparken im Bereich Stefan-Zweig-Straße, Sudermannstraße und Platenstraße Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich der Stefan-Zweig-Straße, Sudermannstraße und Platenstraße berichten seit der Errichtung zusätzlicher Wohnbebauung im Zuge der Nachverdichtung von einem deutlich gestiegenen Parkdruck. Trotz neu geschaffener Stellplätze in Tiefgaragen ist die Parkplatzsituation im öffentlichen Straßenraum weiterhin angespannt und für die Anwohnerschaft zunehmend unzureichend. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen in den genannten Straßen die Einführung von Anwohnerparken möglich ist. Ziel ist es, den öffentlichen Parkraum vorrangig den Anwohnerinnen und Anwohnern zur Verfügung zu stellen und eine spürbare und nachhaltige Entlastung der angespannten Parksituation zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 226 2026 Die Vorlage OF 42/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sicherung des Fußgängerüberwegs in der Franz-Werfel-Straße 2OFOB 903.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 43/9 Betreff: Sicherung des Fußgängerüberwegs in der Franz-Werfel-Straße 2 Der als direkter Bestandteil des Schulweges zur Astrid-Lindgren-Schule genutzte Fußgängerüberweg in Höhe Franz-Werfel-Straße 2 wird regelmäßig verkehrswidrig zugeparkt. Dadurch ist eine sichere Querung - insbesondere für Kinder - häufig nicht möglich. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das verkehrswidrige Abstellen von Fahrzeugen im Bereich des Fußgängerüberwegs auf beiden Seiten wirksam zu unterbinden. Insbesondere wird angeregt, neben einer möglichen Markierung von Sperrflächen zusätzlich bauliche Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählt insbesondere die Installation von Fahrradbügeln oder vergleichbaren festen Einrichtungen, die das Abstellen von Kraftfahrzeugen verhindern und gleichzeitig eine sichere Querung gewährleisten. Begründung: Der betroffene Fußgängerüberweg ist ein stark frequentierter Bestandteil des Schulweges zur Astrid-Lindgren-Schule. Durch das wiederholte Zuparken wird die Sicht für querende Kinder erheblich eingeschränkt und das Unfallrisiko deutlich erhöht. Reine Markierungsmaßnahmen haben sich erfahrungsgemäß als unzureichend erwiesen, weshalb ergänzende physische Maßnahmen notwendig erscheinen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 227 2026 Die Vorlage OF 43/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bessere ämterübergreifende Koordination bei Bauarbeiten im OrtsbezirkOFOB 903.06.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 46/9 Betreff: Bessere ämterübergreifende Koordination bei Bauarbeiten im Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um schriftliche Stellungnahme, warum die Bauarbeiten im Bereich Ginnheim / Eschersheim (hier: Sperrung Kurhessenstraße) und Dornbusch (hier: Teilsperrungen im Bereich Wilhelm-Epstein-Straße/ Am Dornbusch/ Raimundstraße) nicht entzerrt werden konnten. Warum ist man nicht in der Lage eine Koordination der Bauarbeiten vorzunehmen und abzustimmen? Es Bedarf bei solchen Arbeiten einen zeitlichen Vorlauf. Hier sollten doch die Ämter wissen, was für Auswirkungen solche Maßnahmen nach sich ziehen! Begründung: Seit 30. März dieses Jahres wird die Kurhessenstraße grunderneuert. Zeitgleich (seit bereits Januar 2026) laufen die Arbeiten für die Verlegung der Fernwärmeleitung im Bereich Dornbusch (Wilhelm-Epstein-Straße/ Am Dornbusch/ Raimundstraße). Durch Umleitungsstrecken kommt der Verkehr Bereich an der Hauptverkehrsadern (Hügelstraße) täglich zum Erliegen. Zudem haben die Buslinien massive Verspätungen und können ihren Fahrplan nicht einhalten. Der Verkehr weicht zudem in kleine Nebenstraßen aus mit zum Teil erheblichen Belästigungen für die Anwohner und Gefährdung der Schulkinder. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 46/9 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Baustelle Kurhessenstraße – Unterstützung der GewerbetreibendenOFOB 903.06.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 47/9 Betreff: Baustelle Kurhessenstraße - Unterstützung der Gewerbetreibenden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat sich umgehend mit den Gewerbetreibenden im Bereich der seit 30. März 2026 begonnenen Umbaumaßnahen (Grunderneuerung Straßenbelag Kurhessenstraße im Bereich der Straßen "Am Höhenblick - Schwalbenschwanz - Ludwig-Tieck-Straßei") in Verbindung zu setzen, da die Gewerbetreibenden zum Teil bis 50% Einnahmeeinbussen zu verzeichnen haben. Da die Arbeiten bis voraussichtlich Ende 2027 anberaumt sind, ist zu befürchten, dass es zu Existenzbedrohenden ausmassen kommen kann. Aus diesem Grund bittet der Ortsbeirat um zeitnahe Kontaktaufnahme und Lösungsvorschläge um der Problematik zu beheben. Foto: privat (Aufnahme vom 27.05.2026) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 47/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, AfD, FDP und BFF (= Annahme)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrsberuhigung Scho¨nbornstraßeOFOB 903.06.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 48/9 Betreff: Verkehrsberuhigung Scho¨nbornstraße Vorgang: OM 2822/14 OBR 9; ST 671/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten inwieweit eine Verkehrsberuhigung in der Schönbornstraße aus Richtung Hügelstraße kommend möglich wäre: Zwei Varianten bitten wir zu überprüfen: 1. Bei der Einfahrt in die Schönbornstraße von der Hügelstraße ist ein Schild anzubringen (Verkehrszeichen 250) "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatz "Frei bis Hausnummer 47" und "Radfahrer frei". Ab dem Haus Nummer 47 ein Durchfahrtsverbotsschild mit dem Zusatz "ausgenommen Schönborn-/ Pflugstr." Und Radfahrer frei". 2. Durchgehende Verkehrsführung Platenstraße Richtung Wilhelm-Epstein-Straße (Am Dornbusch/ Hansaallee) für die Kraftfahrzeuge durchgehend freizugeben, OM 2822 vom 23.01.2014 (Wiederaufnahme) Begründung: Durch den zunehmenden Kraftfahrzeugverkehr, gerade während der Berufsverkehrszeiten, neuerdings aber auch duch die Sperrung ( ca. 18 Monate) der Kurhessenstraße ergibt sich von der Abfahrt der Rosa-Luxemburg-Straße, aus der Stadtmitte kommend, sowie dem Individualverkehr der Platenstraße von der Ginnheimer Landstraße kommend in den angrenzenden Straßen (Schönborn- und Pflugstraße) eine damit verbundene Belastung für die Anwohner, da durch die enge Straßenführung kaum Ausweichmöglichkeiten gegeben sind. Durch den in 1.) genannten Vorschlag würde bei kontinuierlicher Kontrolle der Durchgangsverkehr reduziert werden. Durch den in 2.) genannten Vorschlag würde es eine Entzerrung und Verkehrsentlastung der Straßen Hügelstraße/Raimundstraße/Schönbornstraße/Pflugstraße und Stefan-Zweig-Straße geben. Die damalige Antwort des Magistrats OM 2822 hierzu ist den jetzigen Gegebenheiten (Nachverdichtung, höheres Verkehrsaufkommen) anzupassen. Foto: privat (Aufnahme vom 13.05.2026) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2014, OM 2822 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 671 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 48/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP gegen CDU, AfD und BFF (= Annahme)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ersatz für entfallene Parkplätze an Kleingartenanlagen hier: KGV Am Mühlgarten e. V.OFOB 903.06.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 49/9 Betreff: Ersatz für entfallene Parkplätze an Kleingartenanlagen hier: KGV Am Mühlgarten e. V. Vorgang: V 1659/20 OBR 9; ST 1525/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat nachdem die Arbeiten an der Main-Weser-Bahn erledigt sind, sich mit dem Vorhabenträger DB Netz AG in Verbindung zu setzen und zusammen mit dem "KGV Am Mühlgarten e.V." sowie den Fachämtern über die Errichtung neuer Parkplätze an der Kleingartenanlage zu sprechen. Durch die Arbeiten an der Main-Weser-Bahn und die Verbreiterung des Gleiskörpers mussten ca. 20 Stellplätze aufgegeben werden. Begründung: Wie im oben genannter Stellungnahme ST 1525 erwähnt, entfallen dauerhaft die Parkplätze der erwähnten Kleingartenvereine durch die Maßnahmen der Gleiserweiterungen. Eine Material-Andienung der Gärten auf kurzen Fußwegen zur Gartenanlage muss für Kleingärtner gewährleistet sein. Zurzeit parken die Fahrzeuge auf der neu angelegten Straße vor den Gärten, zum Teil im Grünstreifen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1659 Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1525 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 49/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, AfD, FDP und BFF (= Annahme)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einrichtung von Zebrastreifen auf der Mailänder Straße sowie auf dem GrethenwegOFOB 503.06.2026 · AfD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 50/5 Betreff: Einrichtung von Zebrastreifen auf der Mailänder Straße sowie auf dem Grethenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob: 1. ein Zebrastreifen auf der Mailänder Straße, der den Sonnenring mit dem Lebensmittelgeschäft und der Bäckerei auf der gegenüberliegenden Seite verbindet, kann eingerichtet werden kann; 2. am Grethenweg ein Zebrastreifen eingerichtet werden kann, der das Lebensmittelgeschäft und die Bäckerei mit der gegenüberliegenden Straßenseite verbindet. Begründung: Das gestiegene Verkehrsaufkommen auf der Mailänder Straße und auf dem Grethenweg hat das Überqueren beider Straßen für ältere Fußgänger gefährlich gemacht. Insbesondere Fußgänger, die auf einen Rollator angewiesen sind oder einen Rollstuhl benötigen, scheuen sich davor, die Straße an dieser Stelle zu überqueren. Die Anzahl der älteren Bewohner im Sonnenring und in den angrenzenden Gebäuden nimmt zu, und ihre Sicherheitsanforderungen als Fußgänger müssen berücksichtigt werden.Die Zebrastreifen werden die Sicherheit nicht nur für ältere Fußgänger erhöhen, sondern auch für Kinder auf dem Schulweg. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 50/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 50/5 wurde zurückgezogen.
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9OFOB 903.06.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 50/9 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9 Vorgang: M 167/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um eine Stellungnahme zur M 167 vom 14.10.2022: 1. Sind die darin aufgeführten Gesamtkosten noch aktuell, nachdem in den letzten Jahren insbesondere die Preise im Bausektor teils erheblich gestiegen sind? 2. Ist die geplante Verkehrstechnik noch auf einen technisch zeitgemäßen und zukunftssicheren Stand? Begründung hierzu: In der chinesischen Stadt Zhuzhou und in der australischen Stadt Perth fährt eine nicht schienengebundene Niederflur-Straßenbahn direkt auf der Fahrbahn und benötigt dazu nur eine vernünftige Fahrbahndecke. Durch den Einsatz moderner und nachhaltiger Technologie wie der "Trackless Tram" ließe sich der oberflächenbedarf der Verkehrsflächen deutlich reduzieren und das Konzept stärkt zusätzlich Frankfurts erklärte Vorreiterrolle als "Green City". 3. Die Wilhelm-Epstein-Straße, im Abschnitt zwischen Ginnheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße wurde erst vor einigen Jahren mit erheblichen sanierungsaufwand fertiggestellt. Vor diesem Hintergrund erscheint es weder wirtschaftlich noch im Sinne einer nachhaltigen Stadtplanung, diese Straße erneut aufzureißen. Eine erneute Aufgrabung würde nicht nur zusätzliche Kosten verursachen, sondern auch die Anwohner sowie den Verkehr unverhältnismäßig belasten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 50/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Linke gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Reduzierung der Lautstärke S-BahnStation „Ginnheim-Mitte“OFOB 903.06.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 51/9 Betreff: Reduzierung der Lautstärke S-Bahn-Station "Ginnheim-Mitte" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat sich mit der Deutschen Bahn in Verbindung zu setzen um eine Reduzierung der Lautstärke, oder eine andere Position der Lautsprecher auf den Bahnsteigen der S-Bahnstation Ginnheim-Mitte zu erreichen. Begründung: Trotz der vorhandenen Lärmschutzwand fühlen sich die Anwohner durch die Durchsagen an den Bahnsteigen Tag und Nacht gestört. Foto: privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 51/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, AfD, FDP und BFF (= Annahme)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zufahrt zum KGV Niddaufer durch Rückschnitt ermöglichenOFOB 903.06.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 52/9 Betreff: Zufahrt zum KGV Niddaufer durch Rückschnitt ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Zufahrt zum Parkplatz des KGV Nidda-Ufer freizuschneiden, da die Durchfahrt von der Straße "Am Ginnheimer Wäldchen" (Nähe Nidda) teilweise nicht möglich ist. Es wird gebeten, diese Aufgaben im Zuge der allgemeinen Pflegemaßnahmen im Niddapark durchzuführen. Dadurch werden die Fahrzeuge der Kleingärtner bzw. deren Besucher nicht beschädigt. Foto: privat (vom 13.05.2026) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 52/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, AfD, FDP und BFF (= Ablehnung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Solardächer auf städtischen Gebäuden im NordendOFOB 303.06.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 53/3 Betreff: Solardächer auf städtischen Gebäuden im Nordend Vorgang: V 1333/25 OBR 16; ST 723/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, auf welchen städtischen Gebäuden (inklusive ABG) im Nordend bereits Solaranlagen in Betrieb sind, zurzeit Solaranlagen installiert werden, Solaranlagen geplant sind und welche städtischen Dächer im Nordend sonst noch geeignet wären, um hierauf Solaranlagen zu installieren. Welche Art von Solaranlagen sind jeweils vorhanden / geplant? Wie sieht jeweils die zeitliche Planung aus? Gibt es sonstige geeignete Flächen im Nordend für die Installation von Solaranlagen? Begründung: Laut Stadtverordnetenbeschluss von 2022soll die Stadt Frankfurt bis 2035 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, sind möglichst zügig alle verfügbaren Ressourcen für die Energiewende zu nutzen. Dachflächen städtischer Liegenschaften und versiegelte Freiflächen bieten sich für die Installation von Solaranlagen an. In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.4.26, ST 723 heißt es: "Im Rahmen des Magistratsvortrags 53 Klimaneutralität auf städtischen Dächern vom 21.03.2025 sollen die Dächer der städtischen Liegenschaften Zug um Zug saniert und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Die ABG hat die weiteren Entwicklungen in einem eigenständig aufgebauten Klimafahrplan zusammengefasst." Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2025, V 1333 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 723 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 52 2026 Die Vorlage OF 53/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX gegen AfD (= Ablehnung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Niederrad: Nachbesserung an der Rampe Main-NeckarBrückeOFOB 503.06.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2026, OF 61/5 Betreff: Niederrad: Nachbesserung an der Rampe Main-Neckar-Brücke Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Fuß der Rampe der Main-Neckar Brücke einen Verkehrsspiegel zu montieren, um die Sichtbeziehungen zu verbessern. Begründung: Für den Radverkehr, der von der Main-Neckar Brücke kommend die 180° Kurve Richtung Blutspendedienst fahren will, besteht die Gefahr, mit dem von hinten in Richtung Osten kommenden Radverkehrs zu kollidieren. Radler, die am Ende der Rampe wenden wollen, kreuzen den Weg des stadteinwärts fahrenden Radverkehr. Diese Gefahrensituation könnte durch einen günstig angebrachten Spiegel entschärft werden. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 264 2026 Die Vorlage OF 61/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bildung statt AbschiebungNR02.06.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2026, NR 10 Betreff: Bildung statt Abschiebung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt schließt sich dem Bündnis "Bildung statt Abschiebung" an und setzt sich für Umsetzung der Kernforderungen ein: 1. ein Ende der integrationsfeindlichen Abschiebepraxis - insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in schulischer oder beruflicher Ausbildung. 2. die uneingeschränkte Umsetzung bestehender Bleiberechtsregelungen. 3. die konsequente Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Einzelfallberatungen für Migrant*innen in Hessen. 4. keine Abschiebung von Kindern und Jugendlichen aus Kita, Schule oder Ausbildung. Begründung: Wir sehen auch in Frankfurt immer häufiger, dass Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene aus Bildungseinrichtungen oder aus der Ausbildung abgeschoben werden sollen oder auch wurden. Besonders fatal ist dies, wenn die Abschiebung aus Bildungseinrichtungen erfolgt oder wenn Jugendliche einen Mangelberuf ergreifen wollen, aber keine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für eine Ausbildung erhalten. Bereits im Dezember 2025 hat sich vor diesem Hintergrund das landesweite Bündnis "Bildung statt Abschiebung", getragen unter anderem vom Hessischen Flüchtlingsrat, der Diakonie Hessen, dem Landesausländerbeirat (agah), dem Paritätischen Hessen, der Landesschüler*innenvertretung Hessen (LSV) sowie der GEW Hessen, gegründet. Seitdem haben sich unzählige Organisationen und hunderte Einzelpersonen dem Bündnis angeschlossen, u.a. auch der DGB Hessen-Thüringen, die SPD Hessen, die Linke Hessen, der Kreistag Groß-Gerau, der Frankfurter Jugendring, der Evangelische Regionalverband und viele, viele mehr. Am 4. März 2026 fand der Fachtag "Bildung statt Abschiebung" in Frankfurt statt. Dort wurde von den vielen Teilnehmer*innen die Bündniserklärung für eine humane und bildungsorientierte Migrations- und Flüchtlingspolitik (https://www.gew-hessen.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=10452&token= 9fed35ae92849437fa71a64c8e69bf26ad8a49c0) verabschiedet. Politiker*innen aller Parteien wurden aufgefordert, sich diesen Forderungen anzuschließen und ihr politisches Handeln daran auszurichten. Denn alle Kinder und Jugendliche haben - unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus - ein Recht auf Bildung. Gerade in der internationalsten Stadt Deutschlands tragen wir eine besondere Verantwortung, dass dieses Recht für alle unsere Kinder und Jugendlichen uneingeschränkt gewahrt wird. Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien sind im besonderen Maße abzulehnen, da sie das Kindeswohl gefährden und grundlegende Rechte wie Schutz, Bildung und eine sichere Entwicklung verletzen. Der Schutz des Kindeswohls muss in einer Stadt wie Frankfurt, die sich dem Kinder- und Jugendschutz verpflichtet hat, prioritär behandelt werden. Dazu verpflichtet auch die Kinderrechtskonvention, die das Land Hessen in seiner Landesverfassung verankert hat. Der Beitritt zum Bündnis "Bildung statt Abschiebung" ist ein erster, wichtiger Schritt, um die Wahrung von Kinderrechten zu stärken. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Stadtv. Deniz Avan Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Heike Leitschuh Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Alexis J. Passadakis Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 03.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Ablehnung) BSW (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage NR 10 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Alicic, Fischer, Lamjahdi, Telyakar, Schnitzler, Gratowski und Waissi dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 227, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 51
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Prozesse im Planen und Bauen beschleunigenNR02.06.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2026, NR 11 Betreff: Prozesse im Planen und Bauen beschleunigen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die im Bericht B 80 identifizierten und als zielführend bewerteten Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Bauprozessen konsequent umzusetzen und, sofern erforderlich, die entsprechenden städtischen Regelwerke (insbesondere Bewirtschaftungsrichtlinie, Vergabeordnung, Revisionsordnung und Abgrenzungsrichtlinie) anzupassen; 2. die Parallelisierung von Verfahrensschritten systematisch auszuweiten, insbesondere durch die Reduzierung bzw. Zusammenfassung von Freigabe- und Abstimmungsprozessen, der frühzeitigen Einbindung aller relevanten Ämter, Verlagerung von Entscheidungsbefugnissen auf die fachlich zuständigen Ämter in Abstimmung mit den Dezernaten; 3. Vergabeverfahren für Planungsleistungen auf die gesetzlichen Mindestanforderungen (GWB, VgV) zu fokussieren und städtische Zusatzanforderungen auf das notwendige Maß zu reduzieren, um die Dauer der Vergabeprozesse signifikant zu verkürzen; 4. die Bündelung von Projekten (Programme, Serien, Pakete) auszuweiten und dabei flexible Anpassungsmöglichkeiten sowie angemessene Risikopuffer vorzusehen; 5. die Digitalisierung der Planungs-, Abstimmungs- und Berichtsprozesse konsequent voranzutreiben, insbesondere durch die Einführung bzw. den Ausbau eines digitalen Berichtssystems sowie der Schaffung eines transparenten Online-Portals für den Status aller Bauprojekte; 6. zu prüfen und umzusetzen, in welchen Bereichen Planungsleistungen verstärkt extern vergeben werden können, insbesondere bei der Aufstellung und Überarbeitung von Bebauungsplänen, größeren und komplexen Planungsverfahren, sowie weiteren geeigneten Planungsleistungen, sofern dies zu einer tatsächlichen Beschleunigung führt und wirtschaftlich darstellbar ist; 7. transparent darzustellen, welche Ämter und Gremien im Rahmen der erwähnten Freigabeprozesse aktuell befragt werden und welche dieser Befragungen der Magistrat für entbehrlich hält. Ferner soll dargelegt werden, über welche Kompetenzen das zuständige Dezernat verfügt, um die bislang den Gremien gestellten Fragen eigenständig zu beantworten. Begründung: Der Bericht B 80/26 zeigt deutlich auf, dass die Dauer der Planung und Umsetzung kommunaler Bauprojekte in Frankfurt am Main erheblich reduziert werden muss. Insbesondere lange Wartezeiten zwischen einzelnen Verfahrensschritten sowie komplexe Abstimmungs- und Freigabestrukturen führen regelmäßig zu Verzögerungen von mehreren Jahren. Die Erfahrungen aus der Schulbauoffensive belegen, dass durch vereinfachte Verfahren, frühzeitige Sicherstellung der Finanzierung und parallele Prozessgestaltung Beschleunigungseffekte erreichbar sind. Diese Ansätze gilt es nun konsequent auf weitere Bereiche zu übertragen. Darüber hinaus ist es notwendig, bestehende Kapazitätsengpässe zu beheben. Insbesondere bei Bebauungsplänen und großen Planungsverfahren sollte deshalb zunächst verstärkt auf die Kapazitäten externer Planungsbüros zurückgegriffen werden, um Verfahren zu beschleunigen und die Verwaltung zu entlasten. Ziel muss es sein, Planungs- und Bauzeiten spürbar zu verkürzen, Investitionen schneller zu realisieren und dringend benötigte Infrastruktur zeitnah bereitzustellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 80 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 03.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) BSW (= Ablehnung) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage NR 11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 233, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 60-10
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Satzung gegen Wohnungsleerstand in Frankfurt am Main beschließenNR02.06.2026 · BSW
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2026, NR 9 Betreff: Satzung gegen Wohnungsleerstand in Frankfurt am Main beschließen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unverzüglich die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer kommunalen Satzung gegen längerfristigen Wohnungsleerstand in Frankfurt am Main zu schaffen und der Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Satzungsentwurf vorzulegen; 2. dabei die neuen gesetzlichen Möglichkeiten des Landes Hessen zur Bekämpfung von Wohnungsleerstand konsequent auszuschöpfen; 3. eine Erfassung von länger leerstehenden Wohnungen im Stadtgebiet einzuführen und geeignete Kontroll- und Meldeverfahren zu entwickeln; 4. Maßnahmen vorzusehen, mit denen Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet werden können, leerstehenden Wohnraum wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen; 5. bei ungerechtfertigtem längerfristigem Leerstand Bußgelder und ordnungsrechtliche Maßnahmen vorzusehen. Begründung: Frankfurt am Main befindet sich seit Jahren in einer dramatischen Wohnungsnot. Tausende Menschen suchen verzweifelt nach bezahlbarem Wohnraum, während gleichzeitig rund 13.000 Wohnungen leer stehen. Das entspricht praktisch einem ganzen Stadtteil, der unbewohnt bleibt, obwohl Familien keine Wohnung finden, Menschen in Notunterkünften leben müssen und tausende Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf eine Sozialwohnung hätten. Gleichzeitig stehen in Frankfurt mittlerweile über eine Million Quadratmeter Büroflächen leer. Dennoch werden weiterhin neue Bürohochhäuser und renditeorientierte Gewerbeprojekte genehmigt, während bezahlbarer Wohnraum kaum geschaffen wird. Diese Entwicklung zeigt das völlige wohnungspolitische Versagen der bisherigen Stadtentwicklungspolitik. Statt den vorhandenen Leerstand konsequent für die Schaffung von Wohnraum zu nutzen, wird die Bodenspekulation weiter befördert. Das Gesetz zur Bekämpfung von Wohnungsleerstand ist bereits am 21. November 2025 in Kraft getreten und gilt ausdrücklich für Kommunen mit besonders angespannten Wohnungsmärkten - wie dem gesamten Rhein-Main-Gebiet und insbesondere Frankfurt am Main. Trotzdem hat der Magistrat bis heute keine entsprechende Satzung vorgelegt. Fast ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes weiter untätig zu bleiben, obwohl sich die Wohnungsnot täglich verschärft, ist wohnungspolitisch nicht mehr vertretbar. Während Menschen dringend Wohnraum suchen, Familien verdrängt werden und die Zahl der Wohnungslosen steigt, schiebt der Magistrat notwendige Maßnahmen weiterhin auf die lange Bank. Wohnraum ist keine Ware wie jede andere, sondern ein Grundrecht und Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. In einer Stadt mit massiver Wohnungsnot darf es nicht akzeptiert werden, dass Wohnungen aus spekulativen Gründen leer gehalten werden, um auf weiter steigende Preise zu warten. Leerstand ist in Zeiten der Wohnungsnot kein Privatproblem mehr, sondern Ausdruck sozialer Verantwortungslosigkeit gegenüber der gesamten Stadtgesellschaft. Jede leer stehende Wohnung verschärft die soziale Krise in Frankfurt. Jeder weitere Monat politischer Untätigkeit bedeutet für viele Menschen Unsicherheit, Verdrängung und Existenzangst. Es ist daher dringend notwendig, dass der Magistrat endlich handelt und unverzüglich eine wirksame Satzung gegen Wohnungsleerstand erarbeitet und der Stadtverordnetenversammlung vorlegt, anstatt weiter wertvolle Zeit zu verlieren und die Wohnungsnot weiter zu verschärfen. Antragsteller: BSW Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 03.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) BSW (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage NR 9 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BSW und IBF 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage NR 9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 231, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 § 337, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 64-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Sachstand Interessenbekundungsverfahren E-LadeinfrastrukturOFOB 1202.06.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2026, OF 13/12 Betreff: Sachstand Interessenbekundungsverfahren E-Ladeinfrastruktur Der Magistrat wird gebeten, über das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens zur Errichtung von Ladeinfrastruktur für E-Autos mit Bezug auf Kalbach-Riedberg zu berichten. Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden: Welche genauen Standorte sind im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg für AC- und DC-Lade-säulen vorgesehen? Mit welchen Kontingenten AC 1 bis AC 5 werden die Standorte in Kalbach-Riedberg abge-deckt? Gab es Bewerber für diese Kontingente und wurden mit diesen bereits Verträge unter-schrieben? Gab es Bewerber für die ausgeschriebene DC-Ladestation in der Altenhöferallee (ID4266) und wurden mit diesen bereits Verträge unterschrieben? Wo ist der genaue Standort dieser Ladestation geplant? Wann ist mit der Errichtung der Ladesäulen in Kalbach-Riedberg zu rechnen? Begründung: Am 12.05.2026 endete das vom Magistrat ausgeschriebene Interessenbekundungsverfahrung zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in der Stadt Frankfurt. Die Verlosung der Kontingente war für den 27.05.2026 geplant. Bereits einen Tag später sollte die Vertragserstellung mit anschließendem Beginn des Aufbaus erfolgen. Gemäß Standortverzeichnis sind dabei auch Standorte in Kalbach-Riedberg geplant. Es sollen sowohl AC-Ladesäulen als auch eine DC-Ladesäule errichtet werden (https://frankfurt.de/themen/verkehr/auto/elektromobilitaet/e-ladeinfrastruktur) . Der Bedarf an Ladesäulen ist im Ortsbezirk sehr groß. Es gibt immer wieder Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, warum es speziell im Stadtteil Riedberg keine Ladesäulen gibt, und wann mit einem Ausbau zu rechnen ist. Es besteht somit nicht nur ein Bedarf an Ladesäulen selbst, sondern auch ein erheblicher Informationsbedarf zum geplanten Ausbau. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 64 2026 Die Vorlage OF 13/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Halbhüftiges Parken in der SilberbornstraßeOFOB 902.06.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2026, OF 16/9 Betreff: Halbhüftiges Parken in der Silberbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Silberbornstraße wird seit vielen Jahrzenten auf beiden Gehwegseiten halbhüftig mit zwei Rädern auf dem Gehweg geparkt. Diese Praxis besteht seit Jahrzehnten, ohne dass dem Ortsbeirat Beschwerden über damit verbundene Einschränkungen bekannt sind. Zugleich besteht in dem betroffenen Straßenviertel ein sehr hoher Parkpdruck, der die betroffenen Stellplätze erforderlich macht. Gleichwohl wurden dort in den vergangenen Wochen mehrfach Kontrollen durchgeführt und Strafzettel verteilt. Die Bürgerinnen und Bürger wurden in keiner Weise zuvor darüber informiert, dass die Ordnungsbehörden gedenken, die etablierte Praxis künftig zu sanktionieren. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. den Vollzug der Ordnungsgelder umgehend auszusetzten und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren. 2. in der Straße das halbhüftige Parken mit Kennzeichen 315 zu legalisieren. 3. das halbhüftige Parken in der Straße künftig zu tolerieren und nicht erneut mit Strafzetteln zu sanktionieren, sollte der Magistrat die Auffassung vertreten, dass das Aufstellen von Zeichen 315 nicht möglich ist. 4. In künftigen Fällen die betroffenen Anwohner und den Ortsbeirat vorab darüber zu informieren, wenn der Magistrat beabsichtigt, eine etablierte Parkpraxis durch gezielte Sanktionierung zu verändern, um so vorab Schaden und Ärgernis abzuwenden und dem Ortsbeirat Gelegenheit zu Stellungnahme zu gewähren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 16/9 wurde zurückgezogen.
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Grundstück für Mehrgenerationenhaus gemäß ST 1652/25OFOB 1202.06.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2026, OF 17/12 Betreff: Grundstück für Mehrgenerationenhaus gemäß ST 1652/25 Vorgang: OM 6884/25 OBR 12; ST 1652/25 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und darzustellen, ob und unter welchen Voraus-setzungen ein Ankauf des Grundstücks an der Straße Lange Meile zur Entwicklung eines Mehr-generationenhauses möglich ist. Begründung: Gemeinschaftliche und generationenübergreifende Wohnformen bieten Antworten auf vielfältige gesellschaftliche Problemstellungen: Sie können Einsamkeit verringern, gegenseitige Unter-stützung im Alltag stärken und Wohnraum so organisieren, dass er besser zu unterschiedlichen Lebensphasen und Bedürfnissen passt. Die sozialverträgliche Entwicklung solcher Projekte setzt voraus, dass geeignete Flächen frühzeitig gesichert werden. Da der kommunale Einfluss auf private Grundstücke nur eingeschränkt ist, kann ein Ankauf durch die Stadt eine wichtige Voraussetzung dafür sein, ein solches Vorhaben verlässlich zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund wäre es sinnvoll zu prüfen und zu berichten, ob und auf welche Weise das betreffende Grundstück für die Entwicklung eines Mehrgenerationenwohnprojekts gesichert werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6884 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1652 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 17/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 17/12 wurde zurückgezogen.
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Quartier rund um den Burgholzer Platz lebenswert erhaltenOFOB 902.06.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2026, OF 27/9 Betreff: Quartier rund um den Burgholzer Platz lebenswert erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich Burgholzer Straße sowie im angrenzenden Quartier (Emsdorfer Straße, Amöneburger Straße und Umfeld Burgholzer Platz) zu prüfen und umzusetzen. Insbesondere wird der Magistrat aufgefordert: 1. Die in der Burgholzer Straße beginnende Verkehrsberuhigungszone durch gut sichtbare Fahrbahnmarkierungen zu verdeutlichen, damit der bereits bestehende verkehrsberuhigte Bereich für einfahrende Verkehrsteilnehmer eindeutig erkennbar ist und ihnen ins Bewusstsein gerufen wird. 2. An den Zufahrten aus nord- und nordöstlicher Richtung der angrenzenden Kleingartenanlagen ebenfalls eindeutige Kennzeichnungen des verkehrsberuhigten Bereichs vorzunehmen, da diese dort bislang fehlen. 3. Das Verkehrszeichen 325.1 an der Einfahrt der Burgholzer Straße aus Richtung Kirchhainer Straße zu verbessern, da dessen Sichtbarkeit nicht optimal ist. 4. Die Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf die gesamte Amöneburger Straße zu prüfen, insbesondere vor dem Hintergrund der engen Verkehrsverhältnisse sowie der dort ansässigen Familien und älteren Menschen. Begründung: Das Quartier rund um den Burgholzer Platz ist nicht nur ein Wohnort, sondern kann aufgrund seiner Lage und Gestaltung ein Stück gelebte Nachbarschaft sein - ruhig, grün und von einer besonderen, fast dörflichen Geborgenheit geprägt. Dies wollen wir fördern. Die Straßen um den Burgholzer Platz sind als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Dennoch wird dieser Status im Alltag vielfach missachtet. Regelmäßig kommt es zu deutlich überhöhten Geschwindigkeiten. Ein zentrales Problem besteht darin, dass die bestehende Beschilderung für einfahrende Verkehrsteilnehmende nur eingeschränkt wahrnehmbar ist. Zudem fehlt insbesondere in Richtung der angrenzenden Kleingärten eine eindeutige Kennzeichnung des Beginns bzw. Endes des verkehrsberuhigten Bereichs. Dadurch entsteht bei vielen Verkehrsteilnehmern Unklarheiten über die geltenden Regeln. Beispielsweise ist für Verkehrsteilnehmer, die an der Kleingartenanlage parken und dann später durch den verkehrsberuhigten Bereich wieder zurückfahren müssen, nicht erneut erkennbar, dass sie sich in einem verkehrsberuhigten Bereich befinden. Dieser ist nur bei Einfahrt von der Kirchhainer Str. aus beschildert. Dort allerdings sehr ungünstig in einer Hecke platziert und somit kaum wahrnehmbar. Hierbei ist auch der Sichtbarkeitsgrundsatz fraglich, der für Verkehrszeichen gilt. Die Kombination aus unzureichender Kennzeichnung, engem Straßenraum und überhöhter Geschwindigkeit führt zu einer erheblichen Gefährdung der Verkehrssicherheit. Insbesondere in Kurvenbereichen bestehen Sichtprobleme, die für Kinder und andere besonders gefährdete Personen ein erhöhtes Risiko darstellen. Aus Sicht des Ortsbeirats besteht dringender Handlungsbedarf. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, die geltenden Verkehrsregeln klarer kenntlich zu machen und die Einhaltung wirksam zu unterstützen sowie die Lebensqualität der Bewohner zu erhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 27/9 wurde zurückgezogen.
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sitzbank vor dem Haus Berger Straße 71 durch ein Hochbeet ersetzenOFOB 302.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2026, OF 28/3 Betreff: Sitzbank vor dem Haus Berger Straße 71 durch ein Hochbeet ersetzen Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, die Sitzbank vor dem Haus Berger Straße 71 durch ein Hochbeet zu ersetzen. Begründung: Die im Haus Berger Straße 71 ansässigen Betriebe (u.a. Pietät Frye und Restaurant Kicherherz) haben berichtet, dass die Sitzbank vor dem Haus Berger Straße 71 stark verwittert, nicht mehr befestigt, mit Graffiti verunstaltet und für Passanten kaum nutzbar ist. Tatsächlich wird die Bank kaum angenommen und stattdessen regelmäßig zur Ablagerung herrenloser Gegenstände genutzt: Quelle: Privataufnahme von Stephan Frye, Genehmigung erteilt Eine funktionale oder städtebauliche Bedeutung ist an diesem Standort nicht mehr erkennbar. Der Inhaber des Bestattungsinstituts Pietät Frye hat angeboten, die Patenschaft für ein neu zu errichtendes Hochbeet zu übernehmen, das die Sitzbank ersetzen könnte. Ein solches Hochbeet würde - durch regelmäßige gärtnerische Pflege im Rahmen der Patenschaft - die Aufenthaltsqualität und das Mikroklima vor Ort spürbar verbessern. Gleichzeitig stärkt die Übernahme einer Patenschaft die Identifikation der lokalen Gewerbetreibenden mit dem öffentlichen Raum und fördert deren aktive Mitverantwortung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 28/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 28/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX gegen SPD, Volt, FDP und AfD (= Annahme); CDU (= Enthaltung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Aktueller Sachstand zur Verkehrssicherheit in der Fontanestraße und Prüfung geeigneter MaßnahmenOFOB 902.06.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2026, OF 29/9 Betreff: Aktueller Sachstand zur Verkehrssicherheit in der Fontanestraße und Prüfung geeigneter Maßnahmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung den aktuellen Sachstand seit dem Ortstermin in der Fontanestraße am 24. Februar 2025 mitzuteilen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Fontanestraße zu prüfen und zeitnah umzusetzen. Insbesondere wird der Magistrat aufgefordert: 1. mitzuteilen, welche Prüfungen, Bewertungen oder Maßnahmen seit dem Ortstermin am 24. Februar 2025 durch die zuständigen Fachämter erfolgt sind und welche weiteren Schritte vorgesehen sind. 2. die verkehrliche Situation in der Fontanestraße vor dem Hintergrund der Sanierung der Kurhessenstraße sowie des dadurch erhöhten Verkehrsaufkommens erneut zu bewerten; 3. die vorhandenen Fahrbahnmarkierungen und Piktogramme zur Erhöhung der Aufmerksamkeit für spielende Kinder zu erneuern; 4. zu prüfen, ob darüber hinaus weitere geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung der Verkehrsbelastung in der Fontanestraße erforderlich und umsetzbar sind. Begründung: Die Fontanestraße ist eine Wohnstraße, in den zahlreichen Anwohnerinnen und Anwohner, Familien und Kinder unmittelbar vom Verkehrsaufkommen betroffen sind. Bereits in der Vergangenheit wurden die verkehrliche Belastung, die Geschwindigkeit einzelner Fahrzeuge sowie die besondere Gefährdungslage in Kurven- und Engstellenbereichen gegenüber dem Magistrat thematisiert. Am 24. Februar 2025 fand hierzu ein Ortstermin mit dem Amt für Straßenbau statt. Seitdem jedoch nicht erkennbar, welche konkreten Bewertungen vorgenommen oder welche Maßnahmen eingeleitet wurden. Vor diesem Hintergrund besteht ein berechtigtes Interesse an einer Mitteilung des aktuellen Sachstands. Durch die Sanierung der Kurhessenstraße ist zudem ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Fontanestraße festzustellen. Nach Wahrnehmung der Anwohnerschaft wird die Straße weiterhin auch von Fahrzeugen genutzt, die nicht dem unmittelbaren Anliegerverkehr zuzurechnen sind. Die bestehende Situation sollte deshalb erneut bewertet und auf geeignete Maßnahmen hin überprüft werden. Besonders dringlich ist die Situation im Bereich der Kurve der Fontanestraße. Dort ist das vorhandene Bodenpiktogramm, das aufspielende Kinder aufmerksam machen soll, stark verblichen und kaum noch wahrnehmbar. Gerade in diesem Bereich bestehen eingeschränkte Sichtverhältnisse, sodass eine erhöhte Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden zwingend erforderlich ist. Der Ortsbeirat sieht daher Handlungsbedarf und bittet den Magistrat um eine Sachstandsmitteilung, eine erneute fachliche Bewertung der Situation sowie um Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Fontanestraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 215 2026 Die Vorlage OF 29/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor die Ziffer 5 mit folgendem Wortlaut ergänzt wird: "die Anlieger aufzufordern, den jährlichen Heckenschnitt zu beachten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Power am Tower 2026OFOB 302.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2026, OF 32/3 Betreff: Power am Tower 2026 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Veranstaltung "Power am Tower" des Stadtteilarbeitskreises Nordend/Bornheim erhält aus dem Budget des Ortsbeirats 350 Euro zur Unterstützung des Festes. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat 3 übernimmt damit zu gleichen Teilen wie der Ortsbeirat 4 auch in diesem Jahr wieder die Kosten für die Bühne des diesjährigen "Power am Tower" (laut Antrag der Veranstalter 700 €) Bei dem am 11. September 2026 von 12:30 Uhr bis 18:30 Uhr am Bornheimer Uhrtürmchen stattfindenden Fest sind auch zahlreiche Kinder- und Jugendeinrichtungen des Nordends vertreten und stellen sich und ihre Arbeit der Öffentlichkeit vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 19 2026 Die Vorlage OF 32/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ortstermin Verkehrssituation Am MühlgartenOFOB 902.06.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2026, OF 45/9 Betreff: Ortstermin Verkehrssituation Am Mühlgarten Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, in der Straße "Am Mühlgarten" in der Höhe des TSV Ginnheim einen Ortstermin zu organisieren. Im Rahmen des Ortstermins sollen folgende Punkte geprüft werden: mögliche alternative Verkehrsführungen während der Sperrung, zusätzliche Maßnahmen zur Verkehrssicherung, der ungehinderte Zugang von Rettungsfahrzeugen Zu diesem Termin sollen eingeladen werden: Vertreter*innen der zuständigen Behörden und Ämter (ASE, Verkehrssicherheit, Straßenverkehrspolizei) Anwohner*innen der Straßen "Am Mühlgarten", "Am Weimarfloß", Vertreter*innen des in der Nähe befindlichen Kinderzentrums Vertreter*innen des TSV Ginnheim Mitglieder des Ortsbeirats Begründung: Die Straße "Am Mühlgarten" ist schon längere Zeit auf Grund der Sanierungsmaßnahmen der Diesterwegschule gesperrt. Dadurch wird der gesamte Verkehr durch die Woogstr. und die Ginnheimer Mühlgasse umgeleitet, die durch die Baustelle in beide Richtungen befahren wird. Anwohnende befürchten, dass durch eine weitere Baustelle die Situation gerade bei Notfalleinsätzen unübersichtlich wird und Rettungsfahrzeuge einen erschwerten Zugang zum Viertel haben. Bei dem Ortstermin soll daher geprüft werden, welche alternativen Verkehrsführungen in Frage kommen oder ob weitere Maßnahmen zur Sicherung zu treffen sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 45/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Austausch der Richtungstafeln auf der Kreuzung Jahnstraße/Sternstraße durch AbsperrpfostenOFOB 302.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2026, OF 47/3 Betreff: Austausch der Richtungstafeln auf der Kreuzung Jahnstraße/Sternstraße durch Absperrpfosten Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, die auf der Kreuzung Jahnstraße / Sternstraße installierten Richtungstafeln durch schlankere Absperrpfosten zu ersetzen. Begründung: Das Überqueren der Kreuzung Jahnstraße / Sternstraße durch Fahrzeuge wird zurzeit durch sog. Richtungstafeln (Verkehrszeichen 625-20) verhindert. Fahrradfahrer dürfen die Kreuzung jedoch überqueren, werden jedoch durch die breiten Richtungstafeln hierbei stark am Durchfahren gehindert. Die Durchfahrt zwischen den einzelnen Tafeln ist dabei so eng, dass die Gefahr besteht, an den Kanten der Tafeln hängen zu bleiben, sich zu verletzen oder zu stürzen: Um das Überqueren der Kreuzung durch Fahrradfahrer zu erleichtern und die Verletzungsgefahr zu reduzieren, wird der Magistrat gebeten, die Richtungstafeln durch entsprechende Absperrpfosten ersetzen zu lassen: Fotos: Privat Durch die Absperrpfosten wäre weiterhin gewährleistet, dass Kraftfahrzeuge die Kreuzung nicht überqueren können. Die aktuelle Verkehrsführung bliebe damit unverändert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 47/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 47/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Staus vor dem Wendelsplatz behebenOFOB 502.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2026, OF 48/5 Betreff: Staus vor dem Wendelsplatz beheben Der Magistrat wird gebeten, die Ursachen der Staus im Bereich Gutzkowstraße, östliche Schiffer-, Textor- und Hedderichstraße sowie Darmstädter Landstraße zu beheben Begründung: Seit Monaten wälzt sich an Werktagen aufgrund der zahlreichen Baustellen zu den nachmittäglichen/abendlichen Stoßzeiten der motorisierte Verkehr durch die genannten Straßen mit dichter Wohnbebauung. Seitdem die baustellenbedingte Fahrbahnverengung vor der Darmstädter Landstraße 66 vorhanden ist, kommt es zum kompletten Stillstand, Hupkonzerten und aggressivem Verhalten. Dies tritt werktags auch bereits vor den Stoßzeiten und stellenweise selbst am Wochenende auf. Es ist kein Durchkommen mehr. In der Textorstraße stauen sich inzwischen sogar die Straßenbahnen vor der Haltestelle, wodurch die Passagiere länger in ihnen festsitzen. Die Hedderichstraße wird Richtung Darmstädter Landstraße im für den Autoverkehr gesperrten Bereich häufig als Ausweichmöglichkeit genutzt, um die Darmstädter Landstraße zu erreichen und schneller aus der Stausituation herauszukommen. Der Reduktion des CO2-Ausstoßes ist dies nicht dienlich, die Anwohnenden leiden unter den Abgasen und die Querung der genannten Straßen ist zu diesen Zeiten v.a. für schwächere Verkehrsteilnehmende kaum möglich. Dort muss zeitnah Abhilfe geschaffen werden. Quelle Fotos: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 256 2026 Die Vorlage OF 48/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, AfD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mieturinal in der Nähe des Kinderhauses AffentorplatzOFOB 502.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2026, OF 49/5 Betreff: Mieturinal in der Nähe des Kinderhauses Affentorplatz Vorgang: OM 7595/25 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, ein Miet-Urinal mit Sichtschutz in der Nähe des Kinderhauses Affentorplatz zu testen, und Hinweisschilder bezüglich des Bußgeldes für "Wildpinkeln" installieren. Begründung: Wir nehmen Bezug auf den Antrag OM 7595, für den noch keine Stellungnahme vorliegt. Kinder und Mitarbeitende des Kinderhauses am Affentorplatz sowie sämtliche Anwohnenden in diesem Bereich werden immer noch von "Wildpinklern" geplagt. Der Sommer und die Fußball-WM nahen heran. Es ist absehbar, dass die Situation dort wieder vollständig eskalieren wird. Die Miet-Komposttoilette auf der anderen Straßenseite neben dem Spielplatz Affentorplatz ist zwar völlig lobenswert und wird gerne von Familien, die den Spielplatz nutzen sowie von Partygängern aufgesucht, aber sie ändert die Situation am Affentorplatz nicht wesentlich. Es ist weiterhin absehbar, dass auch Flora und Fauna auf der dortigen Grünfläche von dem hohen Urinaufkommen und der starken Vermüllung beeinträchtigt werden. Deswegen sollen dort bis zur Umsetzung einer finalen Lösung im Sinne der OM 7595 Miet-Urinale mit Sichtschutz getestet werden. Weiterhin sollten Hinweisschilder auf das erhöhte Bußgeld für "Wildpinkeln" und Müllentsorgen hinweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7595 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 257 2026 Die Vorlage OF 49/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nied: Künstlerische Gestaltung der neuen Fußgängerunterführung OeserstraßeOFOB 602.06.2026 · CDU, SPD, FDP, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2026, OF 60/6 Betreff: Nied: Künstlerische Gestaltung der neuen Fußgängerunterführung Oeserstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: Dem Verein "Bürgerinitiative Nied e.V.", Mainzer Landstraße 783, 65934 Frankfurt am Main 5.000,00 € aus den Mitteln des Ortsbeirats 6 für die grafische Gestaltung unter Einsatz eines professionellen Graffiti-Künstlers bereitzustellen, um die neu gebaute Fußgängerunterführung an der Oeserstraße mit stadtteilbezogenem Design identitätsstiftend zu gestalten. Begründung: Der Bahnübergang an der Oeserstraße wird in mehreren Abschnitten modernisiert und in entsprechenden Phasen verkehrssicherer gestaltet. Im Zuge der Modernisierung wurde eine entsprechende Unterführung erbaut. Für den Umbau und die verkehrssichere Ausgestaltung des bisherigen Bahnübergangs hat sich auch der Verein "Bürgerinitiative Nied e.V." eingesetzt. Im Zuge des Ausbaus entwickelte sich seitens des Vereins die Idee, den tristen Unterführungsbau mit stadtteilbezogener Gestaltung zu versehen. Dabei sollen auf einer Wand Logos und Grafiken des Stadtteils Nied eingebettet werden, die identitätsstiftend sind. Auf der anderen Wandseite erfolgt die Einbindung des Vereins "Eintracht Frankfurt e.V.", der die angrenzende Sportsstätte betreibt und die Gestaltung der einen Wandseite nach Aussage des Bürgerinitiative Nied e.V. finanziell übernehmen soll. Die Gesamtkosten von rd. 20.000,00 € sollen neben der genannten Kostenübernahme aber auch durch weitere lokale Unternehmen und Initiativen mitfinanziert werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 13 2026 Die Vorlage OF 60/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mietspiegel 2026: anerkennen und weiterentwickelnNR01.06.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2026, NR 12 Betreff: Mietspiegel 2026: anerkennen und weiterentwickeln Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 76 vom 26.05.2026 "Anerkennung des Mietspiegels 2026 durch die Gemeinde" wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Magistrat wird beauftragt, bis zum 01.06.2028 einen qualifizierten Mietspiegel neu zu erstellen und nicht nur gemäß § 558d Abs. 2 BGB den Mietspiegel nach zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. 2. Ferner wird der Magistrat beauftragt, unverzüglich die Voraussetzungen für die Neuerstellung des Mietspiegels zum 01.06.2028 zu schaffen. Begründung: Qualifizierte Mietspiegel schaffen Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter. Voraussetzung für einen qualifizierten Mietspiegel ist, dass er nach anerkannten wissenschaftlichen Grund-sätzen erstellt wurde. Ein Höchstmaß an Rechtssicherheit hat aber ein qualifizierter Mietspiegel, wenn er nicht nur nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, sondern von den Interessenvertretern von Mieter- und Vermieterseite anerkannt wird. An Letzterem mangelt es beim vorliegenden Mietspiegel. Die geäußerte Kritik von Vermieter- und Mieterseite muss ernst genommen werden. Vor diesem Hintergrund soll der Mietspiegel 2026 nur maximal zwei Jahre gelten. Damit wird Rechtsicherheit geschaffen und die Übergangszeit kann genutzt werden, den Mietspiegel bis 01.06.2028 neu zu erstellen mit dem Ziel, dann auch die Anerkennung der Interessenvertreter von Mietern und Vermietern zu bekommen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.05.2026, M 76 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 6 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 19 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 22 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke (unter Hinweis auf die Vorlage NR 22) und Volt gegen AfD, FDP (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 76 = Annahme unter Hinweis auf NR 12, NR 12 = Annahme, NR 6, NR 19 und NR 22 = Ablehnung) BSW (M 76, NR 12, NR 19 und NR 22 = Ablehnung, NR 6 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 6 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 19 wird abgelehnt. 5. a) Die Vorlage NR 22 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Witsch, Yilmaz, Papke, Lauterwald, Avan und Fuchs sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke (unter Hinweis auf die Vorlage NR 22), Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf NR 12) gegen AfD, FDP (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19), ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke, AfD, FDP, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen AfD und FDP (= Annahme) zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen Linke (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 226, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 64-3
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Keine weitere Mietpreisspirale in Frankfurt – Mietspiegel ablehnen und sozialen Wohnungsbau stärkenNR01.06.2026 · BSW
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2026, NR 6 Betreff: Keine weitere Mietpreisspirale in Frankfurt - Mietspiegel ablehnen und sozialen Wohnungsbau stärken Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den neuen Mietspiegel 2026 ab, da dieser erhebliche Mietsteigerungen legitimiert und die soziale Wohnungsnot sowie die Verdrängung in Frankfurt am Main weiter verschärft. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, 1. den Mietspiegel grundlegend zu überarbeiten, 2. wirksame Kontrollmechanismen gegen überhöhte und rechtswidrige Mieten einzuführen, 3. die Datengrundlage transparenter und sozial gerechter zu gestalten, 4. einen kommunalen Masterplan für Sozialwohnungen und dauerhaft bezahlbare Wohnungen vorzulegen, 5. öffentlichen Wohnungsbau konsequent am Gemeinwohl statt an Renditeinteressen auszurichten, 6. öffentliche Grundstücke nicht weiter zu privatisieren oder spekulativ zu verwerten. Begründung: Der neue Mietspiegel 2026 führt zu erheblichen Mietsteigerungen in Frankfurt am Main. Laut den veröffentlichten Daten steigt die durchschnittliche Nettokaltmiete gegenüber dem Mietspiegel 2024 um 6,9 Prozent. Im Vergleich zum Mietspiegel 2022 beträgt die Steigerung sogar 19,3 Prozent. Damit wird die ohnehin dramatische Wohnungs- und Sozialkrise in Frankfurt weiter verschärft. Die steigenden Mieten in Frankfurt sind längst zu einer zentralen Armutsursache geworden. Immer mehr Menschen müssen mittlerweile 50 bis 60 Prozent ihres monatlichen Einkommens allein für die Miete aufbringen. Besonders betroffen sind Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen, Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende, Studierende sowie Familien mit Kindern. Viele Menschen leben nicht mehr, sondern kämpfen nur noch darum, ihre Wohnkosten bezahlen zu können. Hinzu kommt, dass nicht nur die Nettokaltmieten massiv steigen, sondern auch die Mietnebenkosten für viele Menschen inzwischen zu einer zweiten Miete geworden sind. Heizkosten, Betriebskosten, Strompreise und weitere Nebenkosten steigen seit Jahren kontinuierlich an. Für viele Haushalte bleibt nach Abzug der Wohnkosten kaum noch Geld für Lebensmittel, Gesundheit, Bildung, Mobilität oder gesellschaftliche Teilhabe übrig. Immer mehr Menschen geraten trotz Arbeit, Ausbildung oder Rente in Armut oder sind von sozialem Abstieg bedroht. Die soziale Realität in Frankfurt ist alarmierend. Wohnen entwickelt sich zunehmend zu einem Luxusgut, während Armut, Verdrängung und soziale Ausgrenzung wachsen. Der neue Mietspiegel verschärft diese Entwicklung zusätzlich. Statt die Menschen zu entlasten, legitimiert er weitere Mietsteigerungen und erhöht den Druck auf tausende Haushalte. Die Wohnungsfrage ist deshalb längst keine reine Marktfrage mehr, sondern eine der zentralen sozialen Fragen dieser Stadt. Besonders kritisch ist die Datengrundlage des Mietspiegels. In die Berechnung fließen vor allem Mieten ein, die in den vergangenen sechs Jahren neu vereinbart oder erhöht wurden. Dadurch werden insbesondere hohe Neuvertragsmieten und bereits stark gestiegene Mieten berücksichtigt, während dauerhaft günstige Bestandsmieten kaum Einfluss auf die Berechnung haben. Selbst Mietervereine und Mitglieder der Mietspiegelkommission warnen deshalb vor einer "Verzerrung nach oben". Zudem bestehen erhebliche Zweifel, ob überhöhte oder rechtswidrige Mieten ausreichend aus der Datengrundlage herausgefiltert wurden. Nach Angaben des Projekts "Mietenmonitor" bestand bei mehr als 40 Prozent der überprüften Wohnungsinserate der Verdacht auf unzulässig überhöhte Mieten. Die aktuellen Entwicklungen zeigen deutlich, dass der Wohnungsmarkt die soziale Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum nicht sicherstellt. Der Markt orientiert sich an Rendite- und Profitinteressen und nicht am Grundrecht auf Wohnen. Genau diese Marktlogik hat die Wohnungsnot in Frankfurt in den vergangenen Jahren weiter verschärft. Deshalb reicht eine bloße Korrektur der Berechnungsmethode des Mietspiegels nicht aus. Gleichzeitig sind strukturelle wohnungspolitische Maßnahmen notwendig, um den Druck auf den Wohnungsmarkt dauerhaft zu senken. Dazu gehören insbesondere der massive Ausbau von Sozialwohnungen und dauerhaft bezahlbaren Wohnungen, eine gemeinwohlorientierte Ausrichtung öffentlicher Wohnungsbaugesellschaften sowie der Stopp der Privatisierung öffentlicher Grundstücke. Gleichzeitig ist seit Jahren festzustellen, dass öffentliche Wohnungsbaugesellschaften zunehmend wie private Investoren agieren. Statt den Schwerpunkt auf Sozialwohnungen und dauerhaft bezahlbare Wohnungen zu legen, entstehen vielfach Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und hochpreisige Projekte. Öffentliche Grundstücke werden weiterhin verkauft oder spekulativ verwertet. Öffentlicher Wohnungsbau darf jedoch nicht dem Renditedruck untergeordnet werden, sondern muss der sozialen Versorgung der Bevölkerung dienen. Frankfurt benötigt deshalb dringend einen wohnungspolitischen Kurswechsel. Notwendig ist ein langfristiger kommunaler Masterplan für Sozialwohnungen und bezahlbare Wohnungen, getragen durch die Stadt und ihre öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften. Öffentlicher Wohnungsbau muss sich konsequent am Gemeinwohl orientieren und nicht an Renditeerwartungen. Wohnen ist keine Ware, sondern ein Grundrecht und Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Antragsteller: BSW Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.05.2026, M 76 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 03.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 6 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 19 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 22 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke (unter Hinweis auf die Vorlage NR 22) und Volt gegen AfD, FDP (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 76 = Annahme unter Hinweis auf NR 12, NR 12 = Annahme, NR 6, NR 19 und NR 22 = Ablehnung) BSW (M 76, NR 12, NR 19 und NR 22 = Ablehnung, NR 6 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 6 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 19 wird abgelehnt. 5. a) Die Vorlage NR 22 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Witsch, Yilmaz, Papke, Lauterwald, Avan und Fuchs sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke (unter Hinweis auf die Vorlage NR 22), Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf NR 12) gegen AfD, FDP (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19), ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke, AfD, FDP, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen AfD und FDP (= Annahme) zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen Linke (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 226, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 64-3
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Freibäder bereits Mitte Mai öffnenNR01.06.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2026, NR 7 Betreff: Freibäder bereits Mitte Mai öffnen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat prüft, wie alle Frankfurter Freibäder, beginnend mit dem Jahr 2027, bei Bedarf bereits Mitte Mai geöffnet werden können. Begründung: Durch den Klimawandel werden Extremwetterereignisse mit hohen Temperaturen bereits ab Mai immer wahrscheinlicher. In Frankfurt leiden sehr viele Menschen unter den hohen Temperaturen und suchen Abkühlung und Schutz vor Hitze. Ein beliebtes Ziel, insbesondere für Familien, sind daher die Frankfurter Freibäder. Das Pfingstwochenende 2026 zeigte jedoch: Bei Ausnahmetemperaturen von über 30 Grad waren nur wenige Freibäder geöffnet, insbesondere die Freizeit- und Familienbäder blieben geschlossen. Das muss geändert werden. Der Magistrat sollte daher prüfen, wie alle Frankfurter Freibäder bei Bedarf schon ab Mitte Mai geöffnet werden können. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Stadtv. Deniz Avan Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Heike Leitschuh Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Alexis J. Passadakis Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 03.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Ablehnung) BSW (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage NR 7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 232, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 52-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Aufwertung der Gedenktafel an der Friedhofsmauer des HauptfriedhofsNR01.06.2026 · AfD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2026, NR 8 Betreff: Aufwertung der Gedenktafel an der Friedhofsmauer des Hauptfriedhofs Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die bereits vorhandene, jedoch im Buntsandstein eingelassene und kaum wahrnehmbare Gedenktafel an der Friedhofsmauer des Hauptfriedhofs (gegenüber der Eckenheimer Landstraße 285) optisch aufgewertet oder durch eine größere Tafel ergänzt werden kann. Diese Gedenktafel erinnert an die 1938 von den Nationalsozialisten zerstörten jüdischen Synagogen und die Judenverfolgung. Zusätzlich dient sie als Mahnmal gegen Antisemitismus. Die inhaltliche und formale Gestaltung der Tafel sowie die Integration eines QR-Codes zur Vermittlung weiterer Informationen sollen in Absprache zwischen der Stadt Frankfurt, dem Institut für Stadtgeschichte und der Jüdischen Gemeinde Frankfurt erfolgen. Begründung: An der Friedhofsmauer des Hauptfriedhofs befindet sich gegenüber der Eckenheimer Landstraße 285 eine kleine Gedenktafel mit einer Größe von ca. 40 cm bis 50 cm, die an die Zerstörung jüdischer Synagogen und die Verfolgung von Juden erinnert. Diese Mauer wurde 1939 aus Steinen der am 9. November zerstörten Frankfurter Synagogen erbaut. Aufgrund ihrer geringen Größe und der Einlassung in den Buntsandstein wird sie jedoch kaum wahrgenommen, wodurch die historische Bedeutung der Ereignisse und des Ortes nicht angemessen berücksichtigt wird. Die Friedhofsmauer wurde 1939 auf Beschluss des damaligen Magistrats errichtet. Sie erstreckt sich vom Parkplatz des Hauptfriedhofs am Eingang des Neuen Hauptportals nördlich bis zum Eingang des Wirtschaftswegs. Die Mauer ersetzte den bis dahin vorhandenen Stacheldrahtzaun, um den "Gottesacker optisch aufzuwerten". Als Baumaterial für die über 165 Meter lange Mauer dienten Steine der am 9. November 1938 zerstörten Haupt- und Börneplatz-Synagogen. Bis heute sind diese Spolien auf beiden Seiten der Mauer noch gut erkennbar. Um dieses Mahnmal gegen Antisemitismus im öffentlichen Raum wieder präsent zu machen und die Erinnerung an die Zerstörung des jüdischen Lebens in Frankfurt zu erhalten, ist eine deutlichere Sichtbarkeit sowie die Integration eines QR-Codes, um weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, erforderlich. Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 03.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Annahme); FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) BSW (= Ablehnung) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage NR 8 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Meier, Becker, Radmann, Michael Müller und Klingelhöfer dienen zur Kenntnis. Namentliche Abstimmung zur Vorlage NR 8 auf Antrag der AfD-Fraktion: Stadtverordnete Dr. Adam Nein Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Alicic Nein Stadtverordneter Arslaner Nein Stadtverordnete Atac Nein Stadtverordneter Avan Nein Stadtverordnete Avdic Nein Stadtverordneter Bäppler-Wolf Nein Stadtverordneter Bakakis Nein Stadtverordneter Becker Nein Stadtverordneter Brillante fehlt Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordneter Cetiner Nein Stadtverordneter Csapo Ja Stadtverordnete Dalhoff fehlt Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Nein Stadtverordnete Ditfurth fehlt Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Nein Stadtverordnete Eberz Nein Stadtverordneter Englert Nein Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer fehlt Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Ja Stadtverordneter Gannoukh Nein Stadtverordnete Georgalis Nein Stadtverordneter Gratowski Ja Stadtverordnete Häußler Enthaltung Stadtverordnete Dr. Kanbicak Nein Stadtverordnete Kauder fehlt Stadtverordneter Khenissi Nein Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Klinger Ja Stadtverordnete Dr. Knacker Nein Stadtverordneter Dr. Kochsiek fehlt Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Kunze Nein Stadtverordneter Lamjahdi Nein Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Lauterwald Nein Stadtverordnete Leitschuh Nein Stadtverordnete Luxen fehlt Stadtverordnete Maximino dos Santos fehlt Stadtverordneter Medoff fehlt Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Nein Stadtverordneter Meier Ja Stadtverordnete Mengel fehlt Stadtverordnete Momsen Nein Stadtverordneter Müller, K. Nein Stadtverordneter Müller, M. Nein Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Pärisch Nein Stadtverordneter Papke Enthaltung Stadtverordneter Passadakis Nein Stadtverordnete Pauli fehlt Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Radmann Ja Stadtverordneter Rausch Nein Stadtverordnete Richter Nein Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Enthaltung Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Nein Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Nein Stadtverordnete M. Schmidt Nein Stadtverordneter Dr. J. Schmidt Nein Stadtverordneter Dr. C. Schmitt Nein Stadtverordneter Schneider Ja Stadtverordnete Schnitzler Enthaltung Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Nein Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shefatja Nein Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordneter Dr. Strengmann-Kuhn Nein Stadtverordnete Telyakar Nein Stadtverordnete Troßbach Nein Stadtverordnete Voigt Nein Stadtverordnete Waissi Nein Stadtverordneter Wehnemann fehlt Stadtverordneter Winghart fehlt Stadtverordnete Winkler fehlt Stadtverordneter Witsch Nein Stadtverordneter Yildiz fehlt Stadtverordneter Yilmaz Nein Stadtverordneter Zarif-Ander Nein Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zens Ja Stadtverordnete Zhecheva Nein Beschlussausfertigung(en): § 228, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 60-3
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Sicherheit auf der Sportanlage Altenhöferallee erhöhenOFOB 1201.06.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2026, OF 15/12 Betreff: Sicherheit auf der Sportanlage Altenhöferallee erhöhen Der Magistrat wird gebeten, die Sportanlage Altenhöferallee besser gegen nächtliche Einbruchs-versuche abzusichern. Begründung: In letzter Zeit häufen sich die Vorfälle des unbefugten Betretens der Sportanlage Altenhöferallee. Insbesondere nachts dringen immer wieder Personen auf das Gelände und verursachen dort Schäden durch Vandalismus und Einbruchsversuche. In letzter Zeit wurde u.a. die Zeltplane, des als provisorisches Clubhaus dienenden Zeltes beschädigt und die Scheiben der Überdachungen der Trainerbänke eingeschlagen. Trauriger Höhepunkt waren zuletzt zwei Einbruchsversuche in den Bauwagen, der als Versorgungsstation der Besucher dient. In den beiden aufeinanderfolgenden Nächten vom 23.05.2026 bis zum 25.05.2026 versuchten Einbrecher in den Bauwagen einzudringen. Leider war der zweite Versuch erfolgreich. Bei diesem Einbruch wurde vorhandenes Wechselgeld entwendet. Durch die Ortsrandlage der Sportanlage fehlt dort nachts die soziale Kontrolle komplett. Hinzukommt, dass die Sportanlage entlang der Längsseiten zu den Straßen am Weißkirchener Berg und Ricky-Adler-Str. nur durch relativ niedrige Zäune abgegrenzt ist. Eine Erhöhung der Zäune sowie eine Videoüberwachung der Sportanlage würde die Sicherheit deutlich erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 286 2026 Die Vorlage OF 15/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den Zusatz "z. B. durch eine nächtliche Videoüberwachung" ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schutz vor Passivrauchen: einfache Maßnahmen direkt umsetzenOFOB 901.06.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2026, OF 15/9 Betreff: Schutz vor Passivrauchen: einfache Maßnahmen direkt umsetzen Vorgang: OA 541/25 OBR 9 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, 1. soweit sie noch fehlen, an den Eingangsbereichen aller öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt am Main die nach § 3 Absatz 1 Hessisches Nichtraucherschutzgesetz vorgeschriebenen Hinweise auf das Rauchverbot anzubringen und Aschenbecher aus dem Fünf-Meter-Umkreis um diese Eingangsbereiche zu versetzen; 2. auf die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH einzuwirken, sodass an allen Haltestellen mit klar abgegrenztem oberirdischem Bahnsteig deutlich sichtbare Hinweise auf das nach § 3 Absatz 2 Ziffer 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV bestehende Rauchverbot angebracht werden. Eine pragmatische Lösung könnten Aufkleber sein, die auf das bestehende Rauchverbot hinweisen. Zu dem im Bericht genannten Vorschlag, das Rauchverbot in den Beförderungsbedingungen gegen eine Kampagne für mehr Rücksichtnahme zu ersetzen, wird der Magistrat gebeten die Rückmeldung zu geben, dass die Stadt Frankfurt auf das Rauchverbot aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht verzichten will, eine zusätzliche Kampagne jedoch unterstützen würde. Begründung: Mit OA 541/2025 hat der Ortsbeirat 9 die Stadtverordnetenversammlung um eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz vor Passivrauchen gebeten. Diese Anregung wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der nun vorgelegte Bericht B 116/2026 liefert für zwei der angeregten Maßnahmen Ergebnisse, die jetzt durch einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung kurzfristig umgesetzt werden könnten. Zu (1): Die Hinweispflicht im Eingangsbereich ergibt sich unmittelbar aus § 3 Absatz 1 Hessisches Nichtraucherschutzgesetz. Der Bericht prüft sie nicht, sondern stellt nur allgemein fest, das Rauchverbot "ist bekannt und wird beachtet". Das Versetzen von Aschenbechern aus dem Fünf-Meter-Umkreis hat der Bericht ausdrücklich als möglich anerkannt ("können berücksichtigt werden"); eine Selbstverpflichtung zur Umsetzung fehlt. Zu (2): § 3 Absatz 2 Ziffer 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV (Fassung gültig ab 01.01.2026) erfasst das Rauchen "auf den Bahnsteigen" ohne Einschränkung auf unterirdische Anlagen; Verstöße sind nach § 3 Absatz 8 mit 15,00 € Vertragsstrafe belegt. Die VGF bestätigt im Bericht ausdrücklich, dass diese Regelung "bei allen Haltestellen, die einen klar abgegrenzten, oberirdischen Bahnsteig haben" gilt. Eine Beschilderung macht damit nur das bereits geltende Recht sichtbar. Im Übrigen wird zur Notwendigkeit des Schutzes vor Passivrauchen auf die ausführliche Begründung der OA 541/2025 verwiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.03.2026, B 116 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.03.2025, OA 541 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 9 2026 1. Die Vorlage B 116 dient unter Hinweis auf OA 9 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 15/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen AfD und BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.