Einladung der Fußgängerbeauftragten der Stadt Frankfurt
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Einladung der Fußgängerbeauftragten der Stadt Frankfurt zu einer Ortsbeiratssitzung, um über die Sicherheit und Barrierefreiheit der Gehwege zu diskutieren. Ziel ist es, Maßnahmen zu erörtern, die Konflikte im Fußgängerverkehr minimieren und die Qualität des öffentlichen Raums für Fußgänger verbessern.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin oder ihr Stellvertreter werden gebeten, die Fußgängerbeauftragte der Stadt Frankfurt in eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates einzuladen, um über folgende Themen zu berichten:
- Welche Maßnahmen sind geeignet, die sichere und barrierefreie Nutzung der Gehwege zu gewährleisten, Konflikte zu minimieren sowie die Sicherheit und Aufenthaltsqualität für Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen?
- Wie sollte ein niedrigschwelliges und gut zugängliches Beschwerdemanagement für betroffene Fußgängerinnen und Fußgänger ausgestaltet sein?
- Welche Möglichkeiten bestehen, das verkehrswidrige Abstellen von E-Scootern sowie Fahrrädern, insbesondere Lastenrädern, wirksam zu ahnden und künftig zu verhindern? Es ist nicht hinnehmbar, dass insbesondere Menschen mit kleinen Kindern oder mit Mobilitätshilfen regelmäßig durch blockierte oder verengte Gehwege beeinträchtigt werden und dadurch ihre sichere Teilnahme am öffentlichen Raum eingeschränkt wird.
Begründung
Stadt Frankfurt Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere Kinder, ältere Menschen sowie mobilitätseingeschränkte Personen, gehören zu den schwächsten Gruppen im Straßenverkehr. Im Alltag kommt es zunehmend zu Behinderungen und Gefährdungen durch Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auf Gehwegen sowie durch abgestellte Fahrräder, insbesondere Lastenräder und E-Scooter. Häufig wird dadurch die vorgeschriebene Mindestbreite von 1,50 m für den Fußgängerverkehr nicht eingehalten. Ein ungehinderter Begegnungsverkehr ist vielerorts nicht mehr möglich. Besonders betroffen sind Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren, Rollstühlen oder Gehhilfen, die oftmals nicht ausweichen können und dadurch in gefährliche Situationen geraten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin oder ihr Stellvertreter werden gebeten, die Fußgängerbeauftragte der Stadt Frankfurt in eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates einzuladen, um über folgende Themen zu berichten:
- Welche Maßnahmen sind geeignet, die sichere und barrierefreie Nutzung der Gehwege zu gewährleisten, Konflikte zu minimieren sowie die Sicherheit und Aufenthaltsqualität für Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen?
- Wie sollte ein niedrigschwelliges und gut zugängliches Beschwerdemanagement für betroffene Fußgängerinnen und Fußgänger ausgestaltet sein?
- Welche Möglichkeiten bestehen, das verkehrswidrige Abstellen von E-Scootern sowie Fahrrädern, insbesondere Lastenrädern, wirksam zu ahnden und künftig zu verhindern? Es ist nicht hinnehmbar, dass insbesondere Menschen mit kleinen Kindern oder mit Mobilitätshilfen regelmäßig durch blockierte oder verengte Gehwege beeinträchtigt werden und dadurch ihre sichere Teilnahme am öffentlichen Raum eingeschränkt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. Juni 2026 brachte SPD im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.06.2026 im OBR 9 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF