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Mietspiegel 2026: anerkennen und weiterentwickeln

Vorlagentyp: NRCDU
2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die überarbeite der Mietspiegels bis zum 01.06.2028, um eine qualifizierte und akzeptierte Grundlage für Mieter und Vermieter zu schaffen. Dies soll die rechtliche Sicherheit erhöhen und der Kritik der Interessengruppen Rechnung tragen.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 76 vom 26.05.2026 "Anerkennung des Mietspiegels 2026 durch die Gemeinde" wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, bis zum 01.06.2028 einen qualifizierten Mietspiegel neu zu erstellen und nicht nur gemäß § 558d Abs. 2 BGB den Mietspiegel nach zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen.
  2. Ferner wird der Magistrat beauftragt, unverzüglich die Voraussetzungen für die Neuerstellung des Mietspiegels zum 01.06.2028 zu schaffen.

Begründung

Qualifizierte Mietspiegel schaffen Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter. Voraussetzung für einen qualifizierten Mietspiegel ist, dass er nach anerkannten wissenschaftlichen Grund-sätzen erstellt wurde. Ein Höchstmaß an Rechtssicherheit hat aber ein qualifizierter Mietspiegel, wenn er nicht nur nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, sondern von den Interessenvertretern von Mieter- und Vermieterseite anerkannt wird. An Letzterem mangelt es beim vorliegenden Mietspiegel. Die geäußerte Kritik von Vermieter- und Mieterseite muss ernst genommen werden. Vor diesem Hintergrund soll der Mietspiegel 2026 nur maximal zwei Jahre gelten. Damit wird Rechtsicherheit geschaffen und die Übergangszeit kann genutzt werden, den Mietspiegel bis 01.06.2028 neu zu erstellen mit dem Ziel, dann auch die Anerkennung der Interessenvertreter von Mietern und Vermietern zu bekommen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Mai 2026MM 76Anerkennung des Mietspiegels 2026 durch die GemeindeMagistratsvortrag
  2. 1. Juni 2026Sie sind hier
    NRNR 12Mietspiegel 2026: anerkennen und weiterentwickeln
    STVV-Antrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 2 · 23.06.2026
TO I, TOP 22
Angenommen
Punkt 3: Der Vorlage NR 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 6 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 19 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 22 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDVolt
Ablehnung:
LinkeAfDFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke (unter Hinweis auf die Vorlage NR 22) und Volt gegen AfD, FDP (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 76 = Annahme unter Hinweis auf NR 12, NR 12 = Annahme, NR 6, NR 19 und NR 22 = Ablehnung) BSW (M 76, NR 12, NR 19 und NR 22 = Ablehnung, NR 6 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 3 · 25.06.2026
TO I, TOP 12
Angenommen
Punkt 3: Der Vorlage NR 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 6 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 19 wird abgelehnt. 5. a) Die Vorlage NR 22 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Witsch, Yilmaz, Papke, Lauterwald, Avan und Fuchs sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDVolt
Ablehnung:
LinkeAfDFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke (unter Hinweis auf die Vorlage NR 22), Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf NR 12) gegen AfD, FDP (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19), ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke, AfD, FDP, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen AfD und FDP (= Annahme) zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen Linke (= Annahme)

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