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  • U5-Streckenverlängerung hier: Parallelstraße deutlich besser umsetzen
    OFOB 10
    19.08.2025 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 1092/10 Betreff: U5-Streckenverlängerung hier: Parallelstraße deutlich besser umsetzen Vorgang: OM 6474/25 OBR 10; ST 965/25 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen sowie mit Blick auf die Stellungnahme vom 13.06.2025 (ST 965) dringend gebeten, die Planungen für die sogenannte Parallelstraße auf der westlichen Seite der Homburger Landstraße nördlich der bisherigen U5-Endhaltestelle deutlich und ganzheitlich zu verbessern, so dass den Anliegern künftig keine Nachteile drohen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass die Parallelstraße zusätzlich auch von Norden aus anfahrbar sein sollte. Zu prüfen bleibt, wie dies möglich wird. Denkbar ist dazu unter anderem, dass die Parallelstraße als Spielstraße oder und durch weitere sinnvolle Maßnahmen vor zu schnellem Fahren und Unfällen geschützt wird. Dies gilt umso mehr als dort künftig neben dem Deutschen Alpenverein auch die Johanna-Tesch-Schule ein schönes und gut erreichbares Domizil haben soll. Die ganzheitlich zu überarbeitenden Planungen sind rasch öffentlich vorzustellen. Begründung: Auch die bisher vernachlässigten Anlieger auf der westlichen Seite der Homburger Landstraße haben einen zu beachtenden Anspruch darauf, in Zukunft nicht abgehängt zu werden. Eine etwaige Parallelstraße als Alibilösung ist in keinem Fall akzeptabel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6474 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 965 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1092/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1092/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7741 2025 Die Vorlage OF 1092/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, Linke, FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)

  • Johanna-Tesch-Schule künftig in Preungesheim
    OFOB 10
    19.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 1093/10 Betreff: Johanna-Tesch-Schule künftig in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie im Detail die Johanna-Tesch-Schule in Preungesheim gut und insbesondere rechtzeitig realisiert werden kann. Von besonderem Interesse sind dabei die folgenden Punkte: 1. Verkehrserschließung, vor allem bezüglich a) auskömmlichen Lehrerparkplätzen b) Berücksichtigung von Elterntaxis 2. Notfallpläne beziehungsweise Notfallplanungen 3. Sonnengeschütze Schulhof-Bereiche 4. Anpflanzungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1093/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD und fraktionslos (= Annahme)

  • Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025 (ST 1113)
    OFOB 2
    19.08.2025 · GRÜNE, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 1098/10 Betreff: Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025 (ST 1113) Vorgang: OM 6789/25 OBR 10; ST 1113/25 Mit Stellungnahme vom 14.07.2025 (ST 1113) teilte der Magistrat unter anderem mit, dass die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) erfolgt. Der Magistrat verwies auf den Sicherstellungsauftrag der KVH sowie eine Veranstaltung mit dem Vorstandsvorsitzenden der KVH und Vertreterinnen und Vertretern der Ortsbeiräte im Frankfurter Gesundheitsamt im November 2023. ,,Die letztendliche Entscheidung über konkrete Maßnahmen und Zulassungen liegt jedoch immer bei der KVH", schließt der Magistrat. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Was hat die KVH dem Magistrat auf die entsprechende Anfrage des Ortsbeirates vom 22.04.2025 (OM 6789) hin mitgeteilt? 2. Wieso hat der Magistrat diese Informationen der KVH dem Ortsbeirat 10 nicht in seiner Stellungnahme mitgeteilt? 3. Sollte der Magistrat sich nicht mit der KVH in Verbindung gesetzt haben: Aus welchen Gründen erfolgte keine Kontaktaufnahme? Begründung: Dem Ortsbeirat 10 ist bekannt, dass für Zulassungen letztlich ausschließlich die KVH zuständig ist. Gerade deshalb hatte der Ortsbeirat 10 in seiner Anfrage wie üblich um Berichterstattung des Magistrates ,,in Zusammenarbeit mit der KVH" gebeten. Dieser Zusammenarbeit ist der Stellungnahme des Magistrats jedoch nichts Aktuelles zu entnehmen. Es steht daher zu befürchten, dass keinerlei Kontaktaufnahme mit der KVH erfolgte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6789 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1113 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7259 2025 Die Vorlage OF 1098/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: zur Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2025, ST 628
    OFOB 2
    19.08.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 1099/10 Betreff: Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: zur Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2025, ST 628 Vorgang: OM 3068/22 OBR 10; ST 628/23 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann und wie endlich die schier unendliche Geschichte des erhofften Sonnenschutzes für die Berkersheimer Grundschule nunmehr umgehend gelöst werden soll, wieso hier seit geraumer Zeit eine weitere (abschließende) Stellungnahme fehlt. Begründung: Der Ortsbeirat 10 beabsichtigt für den Fall der erhofften positiven Stellungnahme sich an der erforderlichen Finanzierung der Investition des Sonnenschutzes anteilig über das Budget des Ortsbeirates 10 zu beteiligen. Er bittet daher um die entsprechenden Informationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3068 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 628 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7245 2025 Die Vorlage OF 1099/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Budgetantrag: Schließfächer und Spielgeräte für die Berkersheimer Grundschule
    OFOB 10
    19.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 1100/10 Betreff: Budgetantrag: Schließfächer und Spielgeräte für die Berkersheimer Grundschule Der Ortsbeirat 10 wolle beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, in noch vorzunehmender Abstimmung mit der Berkersheimer Grundschule Schließfächer für Wertsachen und Spielgeräte (einschließlich eines Basketballkorbs für den Einsatz auf dem Schulhof) sowie Fahrrad- beziehungsweise Rollerständer für die Berkersheimer Grundschule als investive Beschaffungsmaßname anzuschaffen. Der Ortsbeirat 10 unterstützt die vorgenannten Maßnahmen aus seinem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von insgesamt 5.000 Euro. Begründung: Die Abstimmung im Detail konnte mit Blick auf die Sommerferien bisher noch nicht erfolgen. Die Investitionen sind jedoch sinnvoll und unterstützenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1100/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1100/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1100/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 6 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über 1. "Schließfächer für Wertsachen" und 2. "Spielgeräte (einschließlich eines Basketballkorbs für den Einsatz auf dem Schulhof) sowie Fahrrad- beziehungsweise Rollerständer" getrennt abgestimmt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 463 2026 Die Vorlage OF 1100/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Zu 1. CDU, Linke, FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD

  • Fehlende Stellungnahmen des Magistrates gegenüber dem Ortsbeirat 10
    OFOB 2
    19.08.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 1102/10 Betreff: Fehlende Stellungnahmen des Magistrates gegenüber dem Ortsbeirat 10 Vorgang: OA 527/25 OBR 10; ST 1190/25 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, die noch immer offiziell und auch ohne statistische Erfassung ausstehenden Stellungnahmen des Magistrates gegenüber dem Ortsbeirat 10 nunmehr umgehend - spätestens bis zur letzten Sitzung des Ortsbeirates 10 in 2025 am 25.11.2025 - vorzulegen. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: Per 17.06.2025 waren immer noch 21 Anträge des Ortsbeirates 10 nicht bearbeitet. Diese enormen Rückstandszahlen gab es so seit Gründung der Ortsbeiräte im Jahr 1972 noch nicht. Zudem werden auch zu viele Anträge einfach nur vorläufig beantwortet, ohne dass dazu abschließende Stellungnahmen folgen. Der Magistrat muss sich so leider ein sehr schlechtes Urteil und viel Kritik gefallen lassen. Es ist bedauerlich, dass seit Monaten hier keine deutliche und nachhaltige Verbesserung im Zuständigkeitsbereich des Magistrates erreicht werden konnte beziehungsweise öffentlich erkennbar war. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 11.02.2025, OA 527 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1190 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7260 2025 Die Vorlage OF 1102/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nachlese zur Infoveranstaltung zum Flüchtlingsheim an der Friedberger Warte am 23.06.2025
    OFOB 2
    19.08.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 1103/10 Betreff: Nachlese zur Infoveranstaltung zum Flüchtlingsheim an der Friedberger Warte am 23.06.2025 Vorgang: V 1211/25 OBR 10; ST 1267/25 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: In der Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025 (ST 1267) ist unter anderem zu lesen, dass die langjährige Erfahrung zeigt, dass die direkt anliegende Nachbarschaft vor Inbetriebnahme einer Unterkunft Sorgen und Ängste äußert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Warum bei Kenntnis der Betroffenheiten vor Ort die Fragen der Nachbarschaft sowie der Ortsbeiräte nach deren Wahrnehmung als nicht willkommen empfunden wurden? 2. Warum nicht gleich statt eines Treffens mit den drei Vorsitzenden der betroffenen Ortsbeiräte die öffentliche Informationsveranstaltung früher stattgefunden hat? 3. Warum die Veranstaltung nach den letzten Sitzungen der Ortsbeiräte vor den langen Sommerferien terminiert wurde, so dass es zu entsprechenden Verzögerungen bei Beschlüssen kam? 4. Ob es wirklich sinnvoll war, vorher eine städtische Baugenehmigung abzuwarten? 5. Wieso die zuständige Stadträtin bei der öffentlichen Vorstellung fehlte? 6. Welche Gutachter-Nachprüfungen zu welchem Ergebnis führten (bezüglich der Frage, ob belastete Baustoffe bei dem schnellen Gebäude-Abriss zu berücksichtigen waren)? 7. Warum Fragen nach den Leerständen anderer Frankfurter Flüchtlingseinrichtungen nicht richtig beantwortet wurden und wie hoch nun die Leerstände sind? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2025, V 1211 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1267 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1103/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, AfD und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

  • EXPERIMINTA ScienceCenter und Museum in Bockenheim erhalten!
    OFOB 2
    19.08.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 1172/2 Betreff: EXPERIMINTA ScienceCenter und Museum in Bockenheim erhalten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit dem Land Hessen dahingehend zu verhandeln, dass 1. der Mietvertrag mit dem EXPERIMINTA-Museum, das die Immobilie seit 2011 nutzt, erneut verlängert wird (aufgrund von Kündigung durch das Land derzeit bestehend bis 31.12.2026); 2. eine Sanierung des Gebäudes im Bestand seitens des Landes ernsthaft in Erwägung gezogen wird, um dem Museum eine langfristige Perspektive in Bockenheim zu gewähren; 3. dem Museum nach einer Sanierung alle für seine Arbeit benötigten Räume des Hauses durch das Land vermietet werden; Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob bei einer Verlängerung des Mietverhältnisses mit der EXPERIMINTA und einer Sanierung der Immobilie durch das Land zum Zwecke des Fortbestands des Museums, die Stadt Frankfurt einen Interimsstandort bspw. auf dem Kulturcampus Bockenheim anbieten kann; 2. bei Abschluss eines neuen Mietvertrages für die EXPERIMINTA eine Zuschusserhöhung möglich ist, um den Fortbetrieb des Museums langfristig zu sichern; 3. ob bei bestehender Verkaufsabsicht der Immobile, Hamburger Allee 22-24, durch das Land, die Stadt ein Angebot zum Erwerb des Gebäudes für die EXPERIMINTA in Bockenheim machen wird. Begründung: Das Land Hessen hat dem EXPERIMINTA-Museum, Hamburger Allee 22-24, den Mietvertrag mit der Begründung baulichen Sanierungsbedarfs zum Ende des Jahres 2026 gekündigt. Alternativen wurden bisher nicht angeboten. Eine Sanierung des Gebäudes wird seitens des Landes aus Gründen der "Unwirtschaftlichkeit" scheinbar nicht angestrebt. Zu befürchten ist daher, dass nach Ende des Mietvertrags ein längerer Leerstand droht, bzw. Verkauf mit letztlichem Abriss und Neubau zu befürchten ist. Das Gebäude, 1934 gebaut und lange als Landesbehördengebäude genutzt, ist nicht ernsthaft baufällig, wie eine Begehung gezeigt hat. Erforderlich sind einige Sanierungsschritte bezüglich der Außenwände im Untergeschoss und Kellerbereich wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Weitere Sanierungs- und ggf. Umbaumaßnahmen wären zu untersuchen. Optimal wäre aber (wenn möglich) eine Sanierung im laufenden Betrieb, um diesen nicht zu gefährden und damit Besucherzahlen einzubüßen. Das Gebäude ist hinsichtlich der Lage und Erschließung durch den Öffentlichen Nahverkehr hervorragend für die aktuelle Nutzung geeignet. Zu wünschen wäre, dass künftig hierfür das ganze Gebäude in Anspruch genommen werden kann und für das Museum als Betreiber finanzierbar bleibt. Derzeit mussten Büros ins Nachbargebäude ausgelagert werden, obwohl die dritte Etage leer steht und die vierte Etage anderweitig vermietet ist, bzw. jetzt auch gekündigt wurde. Sowohl das Land Hessen als auch die Stadt Frankfurt müssen ebenso sowie die zahlreichen Fördermitglieder (u.a. Polytechnische Gesellschaft, Physikalischer Verein, Frankfurter Hochschulen) ein Interesse am Erhalt des EXPERIMINTA-ScienceCenter/ Museums haben, da es Kindern und Jugendlichen einen spielerischen Zugang zu Naturwissenschaft und Technik eröffnet. Das ScienceCenter/ Museum hat jährlich zwischen 120.000 und 130.000 Besucher, insbesondere Schulklassen. Es ist Mitglied im Verband MINTaktiv (https://mintaktiv.de/standorte-unserer-mitglieder/), der einen kreativen Austausch unter deutschsprachigen ScienceCentern ermöglicht. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 1172/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF erklärt. Beschluss: Anregung OA 572 2025 Die Vorlage OF 1172/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Teil des Antragstenors Ziffer 4. mit folgendem Wortlaut eingefügt wird: "im Zeitraum um die Herbstferien 2025 ein Runder Tisch mit relevanten Entscheidungsträger/innen aus Land und Stadt, EXPERIMINTA ScienceCenter und Förderverein einberufen wird, um konkrete Lösungen zu finden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Austausch mit Frau Wüst, Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Reformen, zum Gewerbestandort NiederEschbach: Ortsbeirat den nötigen Respekt entgegenbringen, Vertrauen wiederherstellen
    OFOB 15
    19.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 374/15 Betreff: Austausch mit Frau Wüst, Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Reformen, zum Gewerbestandort Nieder-Eschbach: Ortsbeirat den nötigen Respekt entgegenbringen, Vertrauen wiederherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Frau Dezernentin Wüst den Ortsbeirat 15 zeitnah persönlich besucht, um sich gemeinsam mit dem Gremium und interessierten Bürgerinnen und Bürgern offen über die Entwicklungen, Planungen und Perspektiven zum Gewerbestandort in Nieder-Eschbach auszutauschen, und damit dem Ortsbeirat als demokratisch legitimiertes Gremium die gebotene Anerkennung und Ernsthaftigkeit in der Zusammenarbeit entgegenzubringen. Begründung: Seit Beginn der aktuellen Wahlperiode im Jahr 2021 ist Frau Dezernentin Wüst wiederholt durch den Ortsbeirat 15 eingeladen worden, um sich mit dem Gremium sowie den Bürgerinnen und Bürgern Nieder-Eschbachs zum Thema Gewerbestandort am Eschbach auszutauschen. Bis heute - rund vier Jahre nach Beginn der Wahlperiode - hat sie keine Sitzung des Ortsbeirats besucht, um dieser Einladung nachzukommen. Die nächste Kommunalwahl findet im März 2026 statt. Es ist daher zu befürchten, dass der direkte Dialog mit der Dezernentin und den Bürgerinnen und Bürgern während der gesamten Amtszeit nicht stattfinden wird. Statt einer persönlichen Auseinandersetzung mit den Fragen und Anliegen aus dem Stadtteil verweist Frau Wüst in ihren Antworten regelmäßig auf die Zuständigkeit der Wirtschaftsförderung, zuletzt in der ST 1219 vom 21.07.2025. Dies wird im Stadtteil als Ausweichverhalten, fehlende Dialogbereitschaft und mangelnde Wertschätzung gegenüber dem Ortsbeirat wahrgenommen. Der Ortsbeirat ist das direkt gewählte Gremium der Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil und hat ein Anrecht auf transparente Kommunikation sowie eine respektvolle Zusammenarbeit mit dem Magistrat. Die wiederholte Absage bzw. Vermeidung eines direkten Austauschs über ein so zentrales Thema wie den Gewerbestandort stellt eine Missachtung dieses Anspruchs dar. Ein persönlicher Austausch ist überfällig und dringend erforderlich, um Vertrauen in die kommunale Zusammenarbeit zu erhalten und die Entwicklung des Stadtteils verantwortungsvoll zu begleiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7349 2025 Die Vorlage OF 374/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule - Vertreter der Stadt Frankfurt zum aktuellen Stand in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen entsenden
    OFOB 8
    19.08.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 375/15 Betreff: Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule - Vertreter der Stadt Frankfurt zum aktuellen Stand in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen entsenden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen zuständigen Vertreter der Stadt Frankfurt in den Ortsbeirat 15 zu entsenden, um über den aktuellen Planungs- und Zeitstand zum Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule zu berichten - insbesondere darüber, wann mit der Umsetzung der Maßnahme endlich zu rechnen ist. Begründung: Der Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach verschoben, unter anderem aufgrund unzureichender Haushaltsmittel. Die fortwährende Verzögerung ist für die Otto-Hahn-Schule wie auch für die örtlichen Sportvereine nicht länger hinnehmbar. Es besteht dringender Bedarf an verlässlichen Informationen zu den weiteren Schritten, zum verbindlichen Zeitplan sowie zu den konkreten Ursachen für die bisherigen Verzögerungen. Der Ortsbeirat fordert, dass das Projekt mit der gebotenen Priorität behandelt wird und dem Gremium sowie den betroffenen Akteuren vor Ort endlich Transparenz und Planungssicherheit gegeben wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7350 2025 Die Vorlage OF 375/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einsatz von Elektrobussen auf den in Nieder-Eschbach endenden Buslinien
    OFOB 15
    19.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 376/15 Betreff: Einsatz von Elektrobussen auf den in Nieder-Eschbach endenden Buslinien Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich bei der VGF und traffiQ dafür einzusetzen, dass die in Nieder-Eschbach endenden Buslinien künftig ausschließlich mit Elektrobussen betrieben werden. Begründung: Der Umstieg auf elektrisch betriebene Busse leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur Reduzierung von Feinstaub und CO2-Emissionen sowie zur Verringerung der Lärmbelastung in Wohngebieten. Gerade an den Endhaltestellen in Nieder-Eschbach, an denen Busse häufig im Stand laufen oder rangieren, ist die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner besonders spürbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7351 2025 Die Vorlage OF 376/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Betreff und Tenor wie folgt lauten: "Einsatz von Elektrobussen auf den in Nieder-Eschbach fahrenden Buslinien 27 und 29 Vorg.: OM 3001/18 OBR 15; OA 282/18 OBR 15 Der Magistrat wird gebeten, sich bei VGF und traffiQ dafür einzusetzen, dass die in Nieder-Eschbach fahrenden Buslinien 27 und 29 künftig ausschließlich mit Elektrobussen betrieben werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Wöchentliche Leerung der Biotonnen in den Monaten März bis September in NiederEschbach
    OFOB 7
    19.08.2025

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 377/15 Betreff: Wöchentliche Leerung der Biotonnen in den Monaten März bis September in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten wohlwollend zu prüfen, ob die Biotonnen im Stadtteil Nieder-Eschbach in den Monaten März bis einschließlich September wöchentlich geleert werden können, und dies schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: In den wärmeren Monaten kommt es bei der derzeit zweiwöchentlichen Leerung der Biotonnen regelmäßig zu Geruchsbelästigungen, Madenbildung und einer Überfüllung der Behälter, insbesondere durch Rasenschnitt und Gartenabfälle. Eine wöchentliche Leerung - wie sie in anderen Kommunen in den Sommermonaten bereits üblich ist - wäre aus hygienischer und praktischer Sicht sinnvoll und im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohnern des Stadtteils. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7352 2025 Die Vorlage OF 377/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Erhalt und Nutzung des Schotterwegs, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, als Rettungsweg
    OFOB 15
    19.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 378/15 Betreff: Erhalt und Nutzung des Schotterwegs, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, als Rettungsweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Eine ortsansässige Familie hat auf eigene Initiative und in Eigenleistung einen Schotterweg geschaffen, der unter anderem über städtische Grundstücke (Flur 1 Flurstücke 564 und 565 sowie Flur 5 Flurstück 637/2) führt. Dieser Weg stellt eine wertvolle infrastrukturelle Ergänzung dar, insbesondere im Hinblick auf seine mögliche Nutzung als Rettungsweg. Der Magistrat wird deshalb darum gebeten: 1. den angelegten Schotterweg, der von der Deuil-La-Barre Straße direkt zum Schwimmbad führt, zu erhalten, 2. diesen Weg offiziell als Rettungsweg für Einsatzfahrzeuge zum Schwimmbad, Sportplatz und den Tennisplätzen anzuerkennen und freizugeben und 3. die rechtliche und bauliche Absicherung dieses Weges in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Stadt Frankfurt sicherzustellen. Begründung: Bei größeren Veranstaltungen im Schwimmbad und den Sportstätten (Sportplatz und Tennisplätze) an der Heinrich-Becker-Straße ist der dort vorhandene Rettungsweg regelmäßig zugeparkt oder nicht frei zugänglich, was im Ernstfall zu erheblichen Verzögerungen für Rettungskräfte führen kann. Die Nutzung des alternativ bereits bestehenden Schotterwegs würde eine zuverlässige Zufahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge sicherstellen. Darüber hinaus würde sie die Anwohnerinnen und Anwohner der Heinrich-Becker-Straße 19 und 20 deutlich entlasten, da weniger Durchfahrtsverkehr und Blockaden vor ihren Grundstücken zu erwarten wären. Der Schotterweg ist bereits vorhanden, verkehrstauglich und würde ohne größeren finanziellen oder baulichen Aufwand eine wichtige Funktion übernehmen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7353 2025 Die Vorlage OF 378/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)

  • Verkehrssicherheit auf dem Fußweg Deuil-La-Barre Straße herstellen
    OFOB 7
    19.08.2025

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 379/15 Betreff: Verkehrssicherheit auf dem Fußweg Deuil-La-Barre Straße herstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass die ungenutzten Baumscheiben des Gehwegs vor den Hausnummern 61 bis 63 der "Deuil-La-Barre-Straße" (frühere Filiale der Frankfurter Sparkasse) keine gefährlichen Stolperfallen mehr darstellen. Begründung: Die kranken Bäume sind mittlerweile entfernt worden, die hochstehenden Baumscheiben aus Eisen aber nicht. Foto: privat Foto privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7354 2025 Die Vorlage OF 379/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sofortige bauliche Verbesserung der Bushaltestellen am Gymnasium Nord
    OFOB 7
    19.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 529/7 Betreff: Sofortige bauliche Verbesserung der Bushaltestellen am Gymnasium Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zur baulichen Verbesserung der Haltesituationen an den Bushaltestellen des Gymnasiums Nord einzuleiten. Hierzu gehört insbesondere eine Verbreiterung bzw. bauliche Anpassung der Haltebuchten, um den Verkehrsfluss sicherzustellen und die Verkehrssicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Begründung: Die derzeitige Situation ist unhaltbar. An den Bushaltestellen des Gymnasiums Nord kommt es tagtäglich zu massiven Rückstaus, die Anwohner wie Durchgangsverkehr erheblich belasten. Besonders gravierend ist die Gefährdung der Schülerinnen und Schüler: Aufgrund der unübersichtlichen Haltesituation müssen Kinder und Jugendliche beim Queren der Fahrbahn enorme Risiken eingehen, da sie den Verkehr nicht zuverlässig überblicken können. Diese Kombination aus Dauerstau und akuter Gefährdungslage ist nicht länger hinnehmbar. Der Magistrat ist daher aufgefordert, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen und die Haltestellen so zu gestalten, dass Sicherheit und Verkehrsfluss gleichermaßen gewährleistet sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin in dieser Angelegenheit zu vereinbaren. 2. Die Vorlage OF 529/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. und 2.: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 529/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 529/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 529/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 529/7 wurde zurückgezogen.

  • Verbesserung der Ausstattung und Verkehrssicherheit auf der Adlerwiese
    OFOB 7
    19.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 531/7 Betreff: Verbesserung der Ausstattung und Verkehrssicherheit auf der Adlerwiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Adlerwiese in Westhausen (Praunheim) zu überprüfen und kurzfristig instand zu setzen sowie mittelfristig gezielt aufzuwerten. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Reinigung und Pflege - Reinigung des Sandkastens - Reinigung der vorhandenen Sitzbänke 2. Sicherheit und Ergonomie bestehender Spielgeräte - Überarbeitung der Rutsche (fehlender Bodenabschluss, zu große Zwischenräume der Stufen) - Austausch einer der beiden Schaukeln durch eine Babyschaukel 3. Erweiterung der Spielmöglichkeiten - Installation eines zusätzlichen, gesicherten Trampolins für Kinder - Aufstellung einer Tischtennisplatte für ältere Kinder und Jugendliche, da hierfür eine große Nachfrage besteht Begründung: Die Adlerwiese ist ein zentraler Spiel- und Begegnungsort im Stadtteil. Die durchgeführte Inspektion hat jedoch deutliche Mängel an den bestehenden Spielgeräten aufgezeigt. Eine Reinigung und Verbesserung der Sicherheit ist dringend erforderlich. Darüber hinaus wünschen sich viele Eltern zusätzliche Angebote, die den unterschiedlichen Altersgruppen gerecht werden - von einer Babyschaukel für Kleinkinder bis hin zu einer Tischtennisplatte für ältere Kinder. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen wird die Adlerwiese zu einem attraktiveren und sichereren Treffpunkt für Familien im Stadtteil. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 531/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 531/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 531/7 wurde zurückgezogen.

  • Maßnahmen zur Sicherung von Fußgängern und Kindern an der Adlerwiese - Bremsvorrichtung für den abschüssigen Fahrradweg
    OFOB 7
    19.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 532/7 Betreff: Maßnahmen zur Sicherung von Fußgängern und Kindern an der Adlerwiese - Bremsvorrichtung für den abschüssigen Fahrradweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am abschüssigen Fahrradweg entlang der Adlerwiese eine bauliche Vorrichtung zum Herunterbremsen von Radfahrern zu installieren. Begründung: Der abschüssige Fahrradweg an der Adlerwiese stellt eine erhebliche Gefährdung für spielende Kinder und Fußgänger dar. Radfahrer erreichen hier oft hohe Geschwindigkeiten und können in Konflikt mit querenden Kindern oder Spaziergängern geraten. Durch den Einbau geeigneter Maßnahmen - etwa Bodenwellen, Umlaufsperren oder andere Bremsvorrichtungen - kann die Geschwindigkeit wirkungsvoll reduziert werden. Die Adlerwiese ist ein stark frequentierter Spiel- und Begegnungsort. Der Schutz der Kinder und Fußgänger muss Vorrang haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7262 2025 Die Vorlage OF 532/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, farbechte/Linke und fraktionslos

  • Installation eines Kneipp-Tretbeckens zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität am Platz neben dem neuen Wildlauf der Nidda (Praunheimer Brücke)
    OFOB 7
    19.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 533/7 Betreff: Installation eines Kneipp-Tretbeckens zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität am Platz neben dem neuen Wildlauf der Nidda (Praunheimer Brücke) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Platz neben dem neuen Wildlauf der Nidda an der Praunheimer Brücke ein öffentlich zugängliches Kneipp-Tretbecken zu installieren. Begründung: Der Bereich am neuen Wildlauf der Nidda in Höhe der Praunheimer Brücke entwickelt sich zunehmend zu einem beliebten Aufenthalts- und Erholungsort für Anwohnerinnen und Anwohner. Die Installation eines Kneipp-Tretbeckens würde die Attraktivität des Standortes erheblich steigern und einen gesundheitsfördernden Mehrwert schaffen. Gerade in den Sommermonaten wäre ein solches Angebot eine sinnvolle Ergänzung für Familien, Seniorinnen und Senioren sowie Erholungssuchende und würde die Aufenthaltsqualität am Niddaufer deutlich erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 533/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme); BFF (= Enthaltung)

  • Gegebene Zusage endlich umsetzen: Asphaltstreifen Ruhrorter Werft - Weseler Werft zügig bauen
    OFOB 4
    19.08.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 534/4 Betreff: Gegebene Zusage endlich umsetzen: Asphaltstreifen Ruhrorter Werft - Weseler Werft zügig bauen Vorgang: OM 6359/20 OBR 4; ST 2090/20; OM 4083/23 OBR 4; ST 1904/23 Der Magistrat wird gebeten, seine in der ST 1904 vom 18.9.2023 gegebene Zusage, einen Asphaltstreifen zum barrierefreien Ausbau der Rampe zwischen Ruhrorter und Weseler Werft zu errichten, endlich Baumaßnahmen folgen zu lassen. Begründung: Der Magistrat hat sich mit der ST 1904 vom 18.9.2023 auf die OM 4083 vom 13.6.2023 gebunden, zwischen der Ruhrorter und der Weseler Werft im Sinne der Barrierefreiheit einen Asphaltstreifen zu errichten und die Baumaßnahme für das 3. Quartal 2024 angekündigt. Bisher ist jedoch nichts geschehen. Das sollte sich zügig ändern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6359 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2090 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4083 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1904 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7357 2025 Die Vorlage OF 534/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Boulderwand für Erwachsene im Hafenpark errichten
    OFOB 4
    19.08.2025 · GRÜNE, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 535/4 Betreff: Boulderwand für Erwachsene im Hafenpark errichten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob im Hafenpark eine Boulderwand für die Nutzung durch erwachsene Personen errichtet werden kann. Begründung: Den Ortsbeirat erreichten verschiedene Hinweise durch interessierte Menschen, die sich für die Errichtung einer Boulderwand im Hafenpark einsetzen. Diese Klettersportart hat in der Vergangenheit in kurzer Zeit zahlreiche aktive Anhänger*innen gewonnen, so dass im Hafenpark von einer hohen Nachfrage für ein solches Sportgerät ausgegangen werden kann. Die Kosten werden von aktiven Nutzern mit ca. € 20.000.- für die Wand selbst angegeben. Hinzukommen die Kosten für das Fundament und die Montage. Verschiedene Personen haben in Aussicht gestellt, sich um die Wartung und Pflege der Wand zu kümmern. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7358 2025 Die Vorlage OF 535/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Transparente Kommunikation zur Baustelle „Alt-Rödelheim“
    OFOB 7
    19.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 535/7 Betreff: Transparente Kommunikation zur Baustelle "Alt-Rödelheim" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat sowie der Öffentlichkeit regelmäßig Bericht über die Baustelle "Alt-Rödelheim" zu erstatten. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Regelmäßige Informationen über den aktuellen Baufortschritt, die geplanten weiteren Maßnahmen sowie den vorgesehenen Zeitplan. 2. Darstellung der Verantwortlichkeiten: Wer ist Bauherr, welche städtischen Ämter sind beteiligt, welche Unternehmen führen die Arbeiten aus? 3. Veröffentlichung relevanter Bauunterlagen, soweit rechtlich zulässig, zur besseren Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen. 4. Transparente Kommunikation gegenüber der Bevölkerung - etwa durch Pressemitteilungen, Aushänge vor Ort und Informationen auf der städtischen Homepage. Begründung: Die Baustelle "Alt-Rödelheim" sorgt seit längerer Zeit für Einschränkungen und Verunsicherung in der Bevölkerung. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen nach Zweck, Dauer und Verantwortlichkeiten der Maßnahme. Eine regelmäßige, transparente und leicht zugängliche Kommunikation würde die Akzeptanz des Projekts erhöhen, Spekulationen und Missverständnissen vorbeugen und das Vertrauen in Verwaltung und Politik stärken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7264 2025 Die Vorlage OF 535/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 3. und 4. des Tenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: CDU und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Ablehnung); GRÜNE, SPD und FDP (= Enthaltung)

  • Installation einer Fahrrad-Reparaturstation am Nidda-Uferweg in Rödelheim (Blauer Steg)
    OFOB 7
    19.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 537/7 Betreff: Installation einer Fahrrad-Reparaturstation am Nidda-Uferweg in Rödelheim (Blauer Steg) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Nidda-Uferweg in Rödelheim, in unmittelbarer Nähe zum Blauen Steg, eine fest installierte Fahrrad-Reparaturstation einzurichten. Begründung: Der Nidda-Uferweg ist eine stark frequentierte Route für Radfahrerinnen und Radfahrer - sowohl für Pendler als auch für Freizeitsportler und Familien. Bereits an mehreren Stellen in Frankfurt wurden mit Erfolg Fahrrad-Reparaturstationen installiert, die eine schnelle und unkomplizierte Behebung kleinerer Defekte ermöglichen (z. B. Luft aufpumpen, lockere Schrauben nachziehen). Der Standort am Blauen Steg ist besonders geeignet, da hier mehrere Routen zusammentreffen und der Punkt für Radfahrer leicht erreichbar ist. Eine weitere Station sollte am Willi Petri Steg in Praunheim installiert werden. Solche Stationen würde die Attraktivität und Sicherheit des Radverkehrs im Stadtteil erhöhen und den hohen Nutzungsgrad dieser Strecke sinnvoll unterstützen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7266 2025 Die Vorlage OF 537/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "in unmittelbarer Nähe zum Blauen Steg" durch die Worte "am Kiosk Solmspark und an der Praunheimer Brücke" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sanierung des Niddauferwegs (nördliche Uferseite) zwischen Blauem Steg und Westerbachmündung
    OFOB 7
    19.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 538/7 Betreff: Sanierung des Niddauferwegs (nördliche Uferseite) zwischen Blauem Steg und Westerbachmündung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Niddauferweg auf der nördlichen Uferseite zwischen dem "Blauen Steg" und der Westerbachmündung kurzfristig instand zu setzen. Begründung: Der aktuelle Zustand ist für Radfahrer und Fußgänger unzumutbar und gefährlich. Tiefe Unebenheiten und Schlaglöcher erschweren das sichere Fahren erheblich, Handzeichen zum Abbiegen sind ohne hohes Sturzrisiko kaum möglich. Die Strecke ist eine stark genutzte Verbindung und sollte daher zeitnah saniert werden, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7267 2025 Die Vorlage OF 538/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "Westerbachmündung" durch die Worte "ersten Abbiegemöglichkeit auf den Breidensteiner Weg" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Überprüfung und Anpassung der Vollsperrung „In der Au“
    OFOB 7
    19.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 539/7 Betreff: Überprüfung und Anpassung der Vollsperrung "In der Au" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich zu prüfen, ob die seit Oktober 2024 bestehende Vollsperrung der Straße "In der Au" im Zuge des Baus eines Flüchtlingswohnheims noch erforderlich ist. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob eine einspurige Verkehrsführung mit Ampelregelung sofort umgesetzt werden kann, um die massiven Einschränkungen für die Anwohner zu reduzieren. Begründung: Die Straße "In der Au" ist eine Hauptzufahrt zu einem großen Wohngebiet. Die Vollsperrung dauert inzwischen viele Monate und soll nach bisheriger Planung noch bis Oktober dieses Jahres bestehen bleiben. Für die Anlieger bedeutet dies täglich erhebliche Umwege und Zeitverluste. Es ist nicht einsichtig, warum diese Einschränkungen über einen derart langen Zeitraum hingenommen werden müssen - zumal der Baufortschritt darauf hindeutet, dass eine Vollsperrung nicht mehr zwingend notwendig ist. Besonders kritisch ist, dass die Anwohner über das Bauprojekt weder frühzeitig noch transparent informiert wurden. Diese Form der Belastung ohne nachvollziehbare Begründung untergräbt das Vertrauen in Verwaltung und Politik und ist deshalb so schnell wie möglich zu beenden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 539/7 wurde zurückgezogen.

  • Wem gehört der Campingplatz Heddernheim
    OFOB 8
    19.08.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 598/8 Betreff: Wem gehört der Campingplatz Heddernheim Vorgang: OM 5150/24 OBR 8; ST 854/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: In der ST 854 stellt der Magistrat der Stadt Frankfurt folgendes fest: Gegen eine weitere Nutzung der Liegenschaft als Campingplatz bestehen aufgrund der planungsrechtlichen Festsetzungen keine Bedenken. Die Liegenschaft befindet sich jedoch nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt. Der Magistrat hat daher keinen Einfluss auf die Entscheidung des Eigentümers hinsichtlich einer zukünftigen Nutzung. Etwaige Interessenten müssen sich direkt an die City Camp Frankfurt GmbH wenden. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 erneut um Auskunft über die exakten Besitzverhältnisse des besagten Geländes. Außerdem fordern wir den Magistrat auf, sich aktiv (ggfls. als Moderator) für die Reaktivierung des Geländes als Campingplatz einzusetzen. Begründung: Potenziellen Käufern wurde mitgeteilt, dass einige Flurstücke der Stadt Frankfurt, einige der Waisenhausstiftung und ein größerer Teil einem privaten Investor gehören. Wem was gehört bleibt unklar und wird in keinster Weise aufgeschlüsselt, sodass potenzielle Interessenten nicht einschätzen können, welche Risiken sie ggfls. eingehen. Dieser Stillstand führt mittlerweile zu einer unhaltbaren Situation, denn der Platz verwildert, es wurden bereits Ratten gesichtet, es hat sich dort in den Sommermonaten eine nächtliche Partyszene etabliert, inklusive offenen Lagerfeuer und Verschmutzung des Geländes durch Abfälle und menschlicher Hinterlassenschaften. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2024, OM 5150 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 854 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7451 2025 Die Vorlage OF 598/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Informationstafel zu römischer Türschwelle im Wenzelweg
    OFOB 8
    19.08.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 599/8 Betreff: Informationstafel zu römischer Türschwelle im Wenzelweg Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten eine Informationstafel zu der römischen Türschwelle im Wenzelweg, Ecke In der Römerstadt anzubringen. Die Tafel soll zum einen überhaupt bekannt machen, dass hier ein Teil eines römischen Hauses verbaut ist. Weitere Informationen zu Alter, der sichtbaren Schlitzkonstruktion und zum möglichem Fundort wären sicher interessant für die Heddernheimer Bürger:innen sowie für alle anderen interessierten Menschen. Begründung: Die Türschwelle ist von außen gut sichtbar in dem Haus verbaut. Sie ist bislang in Heddernheim eher unbekannt. Eine Informationstafel steigert ihre Bekanntheit und kann das Interesse an römischer Geschichte in Heddernheim wecken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 599/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 599/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 599/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 666/8 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Wann gibt es endlich eine Lösung für die Kleintierzuchtanlage Heddernheim?
    OFOB 8
    19.08.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 603/8 Betreff: Wann gibt es endlich eine Lösung für die Kleintierzuchtanlage Heddernheim? Der Ortsbeirat möge beschließen: In früheren Stellungnahmen des Magistrates zum Thema Umsetzung der Kleintierzuchtanlage der Heddernheimer Kleintierzüchter wurde darauf hingewiesen, dass die Planungen bzw. der Umbau der Gleisanlagen der U-Bahn von der Station Heddernheimer Landstraße in Richtung der Stationen Zeilweg bzw. Wiesenau abgeschlossen sein müssen. Mit der Eröffnung der U-Bahn-Verbindung zum Riedberg ist der Hinderungsgrund für die Umsetzung beseitigt. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen: 1. Gibt es noch weitere Hindernisgründe, die einer Umsetzung der Kleintierzuchtanlage in den Bereich an der U-Bahn-Strecke zwischen U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße und Neumühle (beidseits des Max-Kirschner-Weges bis zur Kurve) entgegenstehen? 2. Welche weiteren Planungen gibt es hinsichtlich der Umsetzung der Kleintierzuchtanlage und welche Schritte wurden ggfls. bereits eingeleitet? 3. Am 25.03.2011 antwortet der Magistrat, dass ein Schallgutachten erstellt würde, von dem die weiteren Planungen abhängen. Der OBR 8 kennt weder das Ergebnis dieses Gutachtens, noch erfolgten weitere Schritte in Richtung der gewünschten Umsetzung der Anlage. Wir bitten um entsprechende Information. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragtext. Es ist allerding anzumerken, dass wir nunmehr das Jahr 2025 schreiben und sich seit 2011 auf dem zur Rede stehenden Gelände nichts mehr getan hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1269 2025 Die Vorlage OF 603/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Frage 1 und 2 wie folgt lauten: "1. Gibt Gründe, die einer Umsetzung der Kleintierzuchtanlage in den Bereich an der U-Bahn-Strecke zwischen U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße und Neumühle (beidseits des Max-Kirschner-Weges bis zur Kurve) entgegenstehen? 2. Gibt es Planungen hinsichtlich der Umsetzung der Kleintierzuchtanlage?" Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit FDP

  • Mehr Sauberkeit in der Römerstadt
    OFOB 3
    19.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 609/8 Betreff: Mehr Sauberkeit in der Römerstadt Vorgang: E 201/24; Beschl. d. Stv.-V., § 4994 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten über den Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" im Wohnquartier Heddernheim-Römerstadt für die Summe von 5000,- € wöchentliche Müllbegehungen und - falls erforderlich Sonderreinigungen - durch die FES zu beauftragen. Begründung: Im Wohnquartier Heddernheim-Römerstadt kommt es immer wieder zu Beschwerden über illegale Müllablagerungen und herumliegenden Müll. Hier könnten wöchentliche Müllbegehungen mit Sonderreinigungen zumindest temporär Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Initiative OI 113 2025 Die Vorlage OF 609/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Baustelle am Kreuzerhohl
    OFOB 8
    19.08.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 611/8 Betreff: Baustelle am Kreuzerhohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir bitten den Magistrat zu prüfen und zu berichten: Zurzeit ist bis etwa Ende August eine Baustelle in der Straße "Kreuzerhohl" eingerichtet. Laut Aussage des Bauamtes handelt es sich um Leitungsarbeiten. Da es sich nicht um eine Grundnetzstraße handelt, wird die Baustelle nicht in den entsprechenden Baustellenplattformen der Stadt Frankfurt angezeigt. Für Anwohner kam die Einrichtung dieser Baustelle daher ohne entsprechende Informationen. Die Anwohner regen an, dass zukünftig bei Baustelleneinrichtungen, die nicht in den sozialen Medien nachzulesen sind, eine entsprechende Information erfolgt. Das betrifft insbesondere die zu erwartende Dauer der Baumaßnahme. Diese Information könnte zum Beispiel durch einen Laternenaushang, durch Handzettel oder eine gut sichtbare Baustellengenehmigung gewährleistet werden. Begründung: Laut Aussagen einer Anwohnerin wurde auf der linken Seite in Richtung Universität eine Baustelle eingerichtet, Damit fallen für die Anwohner dringend benötigte Parkplätze weg. Die Anwohner können nachvollziehen, dass Baumaßnahmen notwendig und manchmal unumgänglich sind. Sie beklagen jedoch die mangelnde Information im Vorfeld der Baumaßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7458 2025 Die Vorlage OF 611/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sanierung eines Gehwegs an den Ernst-Reuter-Schulen
    OFOB 8
    19.08.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 612/8 Betreff: Sanierung eines Gehwegs an den Ernst-Reuter-Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir fordern den Magistrat auf, folgende Instandhaltungsmaßnahme durchzuführen Am Eingang der Ernst-Reuter-Schulen vom Praunheimer Weg durch die Stichstraße wurden Parkplätze für Elektroroller markiert. Hinter diesen Parkplätzen liegt ein Gehweg, der Teil des Schulwegeplanes ist. Dieser Gehweg entlang der Rollerparkplätze ist komplett sanierungsbedürftig. Teilweise fehlen Pflastersteine, die Ränder senken sich ab Quelle Frankfurt.de Stadtportal Schulwegpläne Begründung: Als Begründung werden nachstehende Fotos angeführt: (Bilder privat) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7459 2025 Die Vorlage OF 612/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Schilder zwischen MartinLutherKingPark und Wendhammer Bernadottestraße
    OFOB 8
    19.08.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 613/8 Betreff: Schilder zwischen Martin-Luther-King-Park und Wendhammer Bernadottestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir bitten den Magistrat zu erläutern, warum das in der Grafik gekennzeichnete Teilstück für Mofas gesperrt ist. An den mit Pfeilen gekennzeichneten Punkten steht das Verkehrszeichen 256 Verbot für Mofas, neben dem Verkehrsschild 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg. Den Antragstellern ist bekannt, dass VZ 240 Mofas erlaubt. Insofern liegt keine Kollision der Verkehrsschilder vor. Alle angrenzenden Wege, insbesondere der komplette Martin Luther King Park dürfen hingegen von Mofas befahren werden Google maps Begründung: Ein Mofafahrer, der berechtigterweise den Martin-Luther-King Park befährt, befindet sich plötzlich und ohne es zu erwarten, an einer für ihn gesperrten Straße. Ihm bleibt lediglich die Möglichkeit, rechts oder links durch kleine Fußgängerwege zu fahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1270 2025 Die Vorlage OF 613/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nächtliche Autorennen auf dem Praunheimer Weg und der Dillenburger Straße
    OFOB 8
    19.08.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 615/8 Betreff: Nächtliche Autorennen auf dem Praunheimer Weg und der Dillenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir bitten den Magistrat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das rasante, nächtliche Fahren auf dem Praunheimer Weg im mehrspurigen Bereich von der Einmündung Gerhart-Hauptmann-Ring bis zum Nordwestkrankenhaus und auf der Dillenburger Straße in beiden Fahrtrichtungen durch bauliche Veränderungen so umzugestalten, dass nur ein moderates Fahren ermöglicht werden kann. Eine Möglichkeit wären beispielsweise erhöhte Fahrbahndecken im Bereich der Ampeln oder eine Verkehrsampel, im Sinne einer Pförtnerampel, die zu schnelles Fahren mit einer sofortigen Rotphase unterbindet. Wenn andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, werden diese ebenfalls begrüßt. Begründung: Laut Aussagen von Anwohnern wird insbesondere in den Nachtstunden nicht mit der erlaubten Geschwindigkeit gefahren. Es kommt häufiger vor, dass sich Autofahrer nächtliche Autorennen liefern. Die Anwohner beklagen, dass neben der gefährlichen Situation auch eine nicht zu unterschätzende Lärmbelästigung verbunden ist. Auch in den frühen Morgenstunden sind dort einzelne Autofahrer viel zu schnell unterwegs. Dabei kann es zu gefährlichen Situationen kommen, wenn Fußgänger versuchen, die Straßen zu überqueren, um zum Beispiel Bus zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7460 2025 Die Vorlage OF 615/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Überfahren von roten Ampeln
    OFOB 8
    19.08.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 616/8 Betreff: Überfahren von roten Ampeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir bitten den Magistrat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Überfahren von roten Ampeln im gesamten Ortsbezirk in den Griff zu bekommen. Es kommt sehr häufig vor, dass zu allen Tageszeiten Ampelreglungen von Verkehrsteilnehmern nicht mehr beachtet werden. Insbesondere Fußgängerampeln (z. B Höhe Thomas-Mann- Straße /Praunheimer Weg werden häufig übersehen. Hier fehlt an der Ampel die Grünphase, die aber auch nicht notwendig ist. Die Ampel schaltet auf gelb, dann auf rot, um Fußgängern das Überqueren des Praunheimer Weges zu gestatten. Auch an andere Ampeln entlang des Praunheimer Weges kommt es häufig zu Rotlichtverstößen. Durch den vorübergehenden Einsatz eines mobilen Rotlichtblitzers, wäre hier ein erzieherischer Effekt zu erzielen. Begründung: Der Verfasser beschränkt sich hier auf rote Ampeln am Praunheimer Weg, da er diese Strecke täglich als Radfahrender befährt. Allerdings ist das Überfahren von roten Ampeln auch auf der Dillenburger Straße / Höhe U-Bahn Heddernheim, der Hessestraße / Höhe Bahnquerung Sandelmühle und auf der Straße In der Römerstadt immer wieder zu beobachten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7461 2025 Die Vorlage OF 616/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 CDU

  • Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5, Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans
    B
    18.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 294 Betreff: Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5, Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5438 - OA 482/24 OBR 12 - Es bestehen keine Bedenken gegen die Ausführung des Beschlusses im Sinne §17(6) GO StVV. Um insbesondere die Bandbreite und Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte zuverlässiger beurteilen zu können, wurde das Rechtsamt um Unterstützung gebeten. Dieses hat hierzu ein Rechtsgutachten durch die Kanzlei Baumann, Leipzig erstellen lassen, das als Anlage beigefügt ist. Zusammenfassend lässt sich festhalten: · Gegen die Festsetzungen der Bedarfsplanung des Bundes besteht kein Rechtsschutz der Stadt Frankfurt am Main. Das gilt sowohl für den festgelegten Umfang des Ausbaus und die Priorisierung als auch für die Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses, das auf Anregung der früheren hessischen Landesregierung für einen Teil der Maßnahmen im Zuge der BAB 5 gesetzlich festgeschrieben wurde. · Gleiches gilt für gegebenenfalls durchzuführende Verfahren der Raumordnung beziehungsweise der Linienfindung. · Echte Einflussnahme und Klagemöglichkeiten bestehen erst auf Ebene eines Planfeststellungsverfahrens und damit weniger in Hinblick auf das "Ob", sondern nur auf das "Wie" einer Maßnahme. Das Gutachten empfiehlt der Stadt Frankfurt am Main deshalb insbesondere auf Ebene der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beziehungsweise der Öffentlichkeit, möglichst qualifizierte Stellungnahmen beziehungsweise Einwendungen vorzutragen. Das erfolgt ohnehin regelmäßig im Rahmen solcher Verfahren. Während der reine Beschlusstext generell auf den 10-spurigen Ausbau der BAB 5 abhebt - unabhängig, ob er Bestandteil der Bedarfsplanung ist (südlich des Nordwestkreuzes) oder nicht - zielt die dem Beschluss zu Grunde liegende Anregung mutmaßlich speziell auf die Überlegungen der Autobahn GmbH zu einem über die Bedarfsplanung hinausgehenden 10-streifigen Ausbau der BAB 5 nördlich des Nordwestkreuzes. Es gilt also, die Aufnahme in die Bedarfsplanung und die Kategorisierung als "übergeordnetes öffentliches Interesse" frühzeitig durch Einflussnahme der kommunalen politischen Akteure auf die politischen Akteure auf Bundes- und Landesebene zu verhindern. Anlage _Rechtsgutachten_Kanzlei_Baumann (ca. 11,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.07.2024, OA 482 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6679, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 61-1

  • Umverlegung/Neubau der Strecke Frankfurt (M) Stadion - Frankfurt (M) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation Frankfurt (M) Gateway Gardens
    B
    18.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 295 Betreff: Umverlegung/Neubau der Strecke Frankfurt (M) Stadion - Frankfurt (M) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation Frankfurt (M) Gateway Gardens Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5413 (M 111) - l. B 72/24 - Entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013 (§ 3764) zu Ziffer VI des Vortrags des Magistrats vom 28.06.2013 (M 117) berichtet der Magistrat zu dem baulichen und finanziellen Fortgang. Die Ausführungen beziehen sich auf die vorlaufenden Berichte. Dieser Bericht stellt den Stand zum 31.12.2024 dar. Finanzieller Fortgang: Zum Antrag auf Fortschreibung der in Kategorie "a" aufgenommenen Kosten gibt es nach wie vor nur einen "Vorbescheid zur Programmaufnahme" des Eisenbahn-Bundesamtes. Ob Kosten als zuwendungsfähig anerkannt werden oder nicht, steht erst mit den Zuwendungsbescheiden beziehungsweise den Änderungsbescheiden zum Zuwendungsbescheid fest. Der aktuell gültige Beschluss für die von der Stadt bereitgestellten Mittel ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024, § 5413 (M 111/2024). Mit dem Beschluss dieser Mehrkostenvorlage wurde der sich um 19.563 T€ erhöhende Kostenanteil der Stadt auf 163.003 T€ bewilligt und freigegeben. Grund für die Kostensteigerungen ist hauptsächlich, dass die Abarbeitung der Restleistungen länger dauert als zunächst angesetzt, sodass die Kosten für Provisorien, Sicherungsleistungen und Bauüberwachung/Verwaltung steigen. Mit dem Zuwendungsbescheid vom 31.10.2023 wurden von beantragten 6,661 Mio. € Baukosten für die Stationsdächer nur 2,5 Mio. € als zuwendungsfähig anerkannt. Auf Wunsch der Stadt Frankfurt am Main hatte die DB Netz AG (heute: DB InfraGO AG) Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt, aber der Widerspruch blieb erfolglos. Für das Projekt wurden 2020 Mittel der Stellplatzablöse in Höhe von 7.500 T€ verwendet. Als Finanzierungsbeitrag der Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens GmbH (G³) wurden vertragsgemäß alle fünf Abschläge in Höhe von insgesamt 12 Mio. € bezahlt. In der Übersicht stellt sich die finanzielle Entwicklung des Projektes wie folgt dar: Gesamtkosten Kostenanteil Stadt Einnahmen Stadt Stellplatz- ablöse M 117/2013 (§ 3764) 214,81 Mio. € 84,56 Mio. € 10,0 Mio. € 1. Änderung Kat-a-Antrag / 1. Mehrkostenvorlage M 145/2017 (§ 1709) 263,97 Mio. € 105,83 Mio. € 13,44 Mio. € 2. Änderung Kat-a-Antrag / 2. Mehrkostenvorlage M 99/2020 (§ 6238) 303,13 Mio. € 119,070 Mio. € 13,44 Mio. € 7,5 Mio. € 3. Änderung Kat-a-Antrag / 3. Mehrkostenvorlage M 90/2021 (§ 396) 340,22 Mio. € 143,44 Mio. € 13,44 Mio. € 7,5 Mio. € 4. Mehrkostenvorlage M 111/2024 (§ 5413) 376,32 Mio. € 163,003 Mio. € 13,44 Mio. € 7,5 Mio. € Die Erteilung von angepassten/erhöhten Zuwendungsbescheiden stockt wegen Rückfragen des Eisenbahn-Bundesamtes. Im letzten Berichtszeitraum wurde kein Zuwendungsbescheid übergeben. Die Deutsche Bahn (DB) hat bislang insgesamt 152.339 T€ (inkludiert die vorgezogenen Planungsleistungen gemäß Kooperationsvereinbarung) bei der Stadt Frankfurt am Main abgerufen (Planungskosten und Baukosten). Darin bereits enthalten sind die mit dem Beschluss § 5413 (M 111/2024) zusätzlich bewilligten Mittel in Höhe von 10.200 T€. Sowohl die Stadt als auch die DB InfraGO AG finanzieren zurzeit noch nicht freigegebene zuwendungsfähige Kosten vor, bis die erhöhten Zuwendungsbescheide und der Zuwendungsbescheid zu den Stationsdächern genehmigt sind. Der Mittelabfluss beträgt zum 31.12.2024 insgesamt 162.986.874,42 € Baulicher Fortgang: Der Stromanschluss der Station ist weiterhin nicht in Betrieb genommen. Solange bleibt ein Notstromaggregat notwendig. Die DB InfraGO berichtet im September 2024 zu den Stationsdächern, dass die kleinen Dächer 2024 fertiggestellt werden und mit der Fertigstellung des großen Stationsdaches bis voraussichtlich Herbst 2025 zu rechnen sei. Für die Dacheindeckung, eine Folie, wird eine technische Zustimmung der Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes benötigt. Ob diese für die Herstellung des Hauptdaches weiterhin nicht vorliegt, ist aktuell nicht bekannt. Die Bestandsstrecke ist rekultiviert. Unverändert muss noch die Schlussvermessung von der DB InfraGO AG gemacht werden, damit der Flächentausch "ehemaliger/neuer Wald" zwischen der DB InfraGO AG und der Stadt Frankfurt am Main (Grünflächenamt) vollzogen werden kann. Das für dieses Projekt zuständige Projektteam bei der DB InfraGO AG war in den vergangenen Jahren gleichzeitig für das Projekt Ausbau S6 zuständig, was von der Stadt aus Kapazitätsgründen kritisch gesehen und auch thematisiert wurde. Zwischenzeitlich wurde das Projektteam zu einem anderen Projekt versetzt, sodass sich die Situation nicht verbessert hat. Ausblick: Mit dem großen Stationsdach ist der Abschluss der Maßnahmen 2025 vorgesehen, die Abrechnung bis Abschluss frühestens 2027. Der Magistrat wird weiterhin jährlich berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.06.2013, M 117 Vortrag des Magistrats vom 24.07.2017, M 145 Vortrag des Magistrats vom 19.06.2020, M 99 Vortrag des Magistrats vom 25.06.2021, M 90 Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 72 Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 111 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 102 Beschluss: Die Vorlage B 295 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 295 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6680, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Ganztagsbetreuung an der Berkersheimer Grundschule und im Schülerladen Dachsburg
    B
    18.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 296 Betreff: Ganztagsbetreuung an der Berkersheimer Grundschule und im Schülerladen Dachsburg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6043 - OA 539/25 OBR 10 - 1. Wie erfolgt die Ganztagsbetreuung an der Berkersheimer Grundschule? Die Berkersheimer Grundschule setzt das Landesprogramm "Pakt für den Ganztag" bereits um und ermöglicht nach Bedarf im Zusammenspiel zwischen Schule, Ganztagsträger und Horteinrichtungen eine 100% Versorgung im Schulbezirk. Damit ist der Rechtsanspruch für alle Grundschulkinder, der ab 2029 für alle Altersstufen gilt, bereits jetzt schon sichergestellt. Neben dem Ganztagsangebot der Schule bieten drei weitere Einrichtungen im Stadtteil Hortplätze an. Der Pakt für den Ganztag umfasst ein verlässliches Betreuungsangebot von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr, sowie ein ganztägiges Ferienprogramm. Die Schließzeiten liegen derzeit bei 25 Tagen. Die inhaltliche Ausgestaltung des Ganztags am Schulstandort liegt in der Verantwortung des Ganztagsträgers und der Schulleitung. 2. Welche negativen Auswirkungen könnten ab wann die bisher gute und wichtige Arbeit des Horts Dachsburg einschränken oder beenden? 3. Falls solche Auswirkungen bestehen: Wie und durch wen wird im Interesse aller Betroffenen diese Arbeit (insbesondere für besondere Bedarfe von Kindern) künftig sichergestellt? 4. Wie wird die Finanzierung gesichert? 5. Wie kann der eventuelle Übergang von Zuständigkeiten gut geregelt werden, insbesondere für Kinder, Eltern und bisherige Beschäftigte? Zu den Fragen 2.-5.: Allen Familien, deren Kinder bisher im Schülerladen "Dachsburg" betreut wurden, stehen alternative Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Eltern können ihre Kinder im kindernetfrankfurt.de entweder für einen Platz im schulischen Ganztag oder in einem der drei anderen Horte vormerken. In Gesprächen mit der Schulleitung der Berkersheimer Grundschule wurde bestätigt, dass für alle Kinder der Dachsburg Plätze im schulischen Ganztag zur Verfügung stehen. Die Einrichtung "Kinderzentrum Berkersheimer Weg" von Kita Frankfurt hält ebenfalls Kapazitäten für die Hortkinder des Schülerladens Dachsburg bereit. Die Eltern können somit das für ihr Kind passende Betreuungssetting wählen. Der Träger der Dachsburg, die BVZ GmbH, hat die Schließung des Hortes ein halbes Jahr im Voraus an die Elternschaft und das Team kommuniziert und auch mit Blick auf die bevorstehende Übergangsphase geplant. Darüber hinaus wurde die schlechte Belegungssituation in den letzten Jahren regelhaft mit dem Elternbeirat der Einrichtung kommuniziert und auf eine mögliche Konsequenz hingewiesen. Alle Beteiligten werden engmaschig pädagogisch und organisatorisch begleitet und auf den kommenden Wechsel vorbereitet, sodass aktuell nicht von negativen Auswirkungen ausgegangen werden kann. 6. Gibt es zu den vorgenannten Fragen Probleme mit dem Kindernet oder könnte es welche damit geben, und wenn ja, wie werden diese sodann schnellstens behoben? Bezogen auf das Kindernetfrankfurt sind dem Magistrat keine Probleme bekannt. Die Eltern wurden darüber informiert, dass sie ihr Kind in einem alternativen Betreuungsangebot vormerken müssen. 7. Wann und wie soll nach den aktuellen Erkenntnissen zu den vorgenannten Fragen das Ganztagskonzept an welchen weiteren Grundschulen im Ortsbezirk 10 besser umgesetzt werden? Alle Grundschulen in der Stadt Frankfurt werden seit Jahren individuell und umfassend zur Umsetzung des Ganztagsprogramms "Pakt für den Ganztag" beraten. Es ist vorgesehen, dass langfristig alle Grundschulen in das Ganztagsprogramm weiterentwickelt werden, da hierüber eine Betreuungsplatzgarantie erreicht werden kann, die auch rechtsanspruchserfüllend ist. Die Horte und die Erweiterten Schulischen Betreuungen sind in Frankfurt Bestandteil der Umsetzung des Paktes für den Ganztag. Der Ortsbezirk 10 beinhaltet neben dem Planungsbezirk Berkersheim noch die Planungsbezirke Bonames, Frankfurter Berg, Eckenheim und Preungesheim. Bonames Im Planungsbezirk Bonames liegt der Schulbezirk der Steffi-Jones-Schule. Dort stehen aktuell für 347 im Schulbezirk wohnhafte Kindern insgesamt 200 Plätze in der Schulkindbetreuung zur Verfügung. Hiervon sind 80 Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung der Schule und 120 Plätze in Horteinrichtungen verortet. Hierdurch wird ein Versorgungsgrad von 58% erreicht. Darüber hinaus ist die Schule als Schule mit Ganztagsangeboten nach Profil 1 im Ganztagsprogramm des Landes Hessen anerkannt und bietet mindestens an 3 Tagen pro Woche bis 14.30 Uhr weitere Betreuungsangebote. Ein kurzfristiger Platzausbau ist aktuell in Prüfung. Langfristig wird auch die Steffi-Jones-Schule in den Pakt für den Ganztag weiterentwickelt, um den Bedarf an Betreuungsplätzen zu bedienen und den Rechtsanspruch zu erfüllen. Frankfurter Berg An der Albert-Schweitzer-Schule im Planungsbezirk Frankfurter Berg stehen für 291 im Schulbezirk wohnhafte Kindern aktuell insgesamt 206 Plätze in der Schulkindbetreuung zur Verfügung. Hiervon sind 125 Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung in der Albert-Schweitzer-Schule und 81 Plätze in Horteinrichtungen. Hierdurch wird ein Versorgungsgrad von 71% erreicht. Zusätzlich ist die Schule als Schule mit Ganztagsangeboten nach Profil 2 im Ganztagsprogramm des Landes Hessen anerkannt und unterbreitet gemeinsam mit dem Träger an 5 Tagen weitere Angebote bis 16 Uhr oder 17 Uhr. Die Schule wird aktuell, mit Blick auf den Rechtsanspruch 2026, hinsichtlich der Weiterentwicklung in den Pakt für den Ganztag beraten und unterstützt. Eckenheim Der Schulbezirk der Münzenbergerschule liegt im Planungsbezirk Eckenheim. Für die 311 im Schulbezirk wohnhaften Kinder stehen insgesamt 276 Plätze in der Schulkindbetreuung zur Verfügung. Hiervon sind 95 Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung in der Münzenbergschule und 181 Plätze in Horteinrichtungen. Hierdurch wird ein Versorgungsgrad von 89% erreicht. Zusätzlich ist die Schule seit vielen Jahren im Ganztagsprogramm des Landes als Schule mit Ganztagsangeboten nach Profil 2 anerkannt und bietet gemeinsam mit dem Träger und Kooperationspartnern der Schule an 5 Tagen ein umfangreiches Ganztagsprogramm am Nachmittag bis 16 Uhr oder 17 Uhr an. Die Schule wird aktuell, mit Blick auf den Rechtsanspruch 2026, hinsichtlich der Weiterentwicklung in den Pakt für den Ganztag beraten und unterstützt. Die Umsetzung des Paktes für den Ganztag erfolgt ab dem Schuljahr 2026/2027. Preungesheim Im Planungsbezirk Preungesheim liegen die Schulbezirke der Liesel-Oestreicher-Schule und der Theobald-Ziegler-Schule. Beide Schulen setzen bereits den Pakt für den Ganztag um und ermöglichen so nach Bedarf im Zusammenspiel zwischen Schule, Ganztagsträger und Horteinrichtungen eine 100% Versorgung im Schulbezirk. Damit ist der Rechtsanspruch für alle Grundschulkinder vorab sichergestellt. Ergänzend zu den Ganztagsplätzen an den Schulen stehen in den Schulbezirken aktuell insgesamt 245 Hortplätze (Liesel-Oestreicher-Schule: 117, Theobald-Ziegler-Schule: 128) zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.03.2025, OA 539 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 296 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 296 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6681, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 40-4

  • Pilotprojekt zum Wohnungstausch
    B
    18.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 297 Betreff: Pilotprojekt zum Wohnungstausch Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6306 - E 46/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 167/25 - Zwischenbericht: Ergänzend zum Bericht des Magistrats vom 05.05.2025, B 167, wurde die Einrichtung der Stelle vom Personal- und Organisationsamt genehmigt. Die Stelle für die Bearbeitung des Pilotprojekts wurde im Juli 2025 ausgeschrieben. Zum Berichtszeitpunkt ist das Besetzungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Abhängig vom Stellenantritt startet die Bearbeitung des Pilotprojekts, wie es von der Stadtverordnetenversammlung mit § 5722 vom 27.02.2025 beschlossen wurde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 46 Bericht des Magistrats vom 05.05.2025, B 167 Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 21 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 101 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 103 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO II, TOP 77 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 297 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6682, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025 Aktenzeichen: 64-4

  • Gesunde Mahlzeiten für alle Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. freier Träger
    B
    18.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 298 Betreff: Gesunde Mahlzeiten für alle Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. freier Träger Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6024 - E 86/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 67/25 - Der Budgetübertrag nach 2025 ist erfolgt, ebenso der Mittelabruf durch zwei Träger in Höhe von 6.000 € im Jahr 2024. Einige Frankfurter Träger bieten bereits ein Frühstück in ihren Einrichtungen an. Für die Einrichtungen des Eigenbetriebs Kita Frankfurt wird derzeit ein Konzept für ein Frühstück erstellt, sodass ab dem Kindergartenjahr 2025/26 allen Kindern ein frisches und gesundes Frühstück angeboten wird. Bestandteil des Etat-Antrags (E 86) ist, dass insbesondere Kinder aus Familien mit geringen Einkommen Berücksichtigung finden, da die Kosten für ein Frühstück nicht aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) übernommen werden. Da die Beantragung und Auszahlung der BuT-Mittel über das Jugend- und Sozialamt erfolgt, ist es den pädagogischen Fachkräften vor Ort nicht möglich, die Bedarfslagen, bzw. die finanziellen Verhältnisse der Familien einzuschätzen. Darüber hinaus kann ein Frühstücksangebot nicht einem Teil der Kinder in der Einrichtung (kostenfrei) ermöglicht werden und einem anderen nicht. Essen muss diskriminierungsfrei, chancengerecht und in guter Atmosphäre umgesetzt werden. Bislang werden Frühstück- oder Getränkekosten aus der BuT-Förderung herausgerechnet. Um allen Kindern kurzfristig Zugang zu gesunden Mahlzeiten zu ermöglichen, werden die vorhandenen Mittel des Etat-Antrags auf alle Einrichtungen verteilt, die Mittel des Besonderen Förderauftrags (BeFö) erhalten. Die betreffenden Kitas befinden sich in einem Stadtbezirk mit verdichteten sozialen Problemlagen. Durch die zusätzlichen finanziellen Ressourcen kann das (bestehende) Frühstücksangebot unterstützt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 86 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 67 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 102 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 70 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 104 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 64 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 298 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis. 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6683, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 40-1

  • Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstocken
    B
    18.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 299 Betreff: Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstocken Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6312 - E 67/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 191/25 - Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025, § 6389 (M 87), wurden die "Richtlinien zur Förderung des juristischen Beratungsangebots bei Mieter:innenschutzvereinen in Frankfurt am Main" beschlossen. Die Richtlinien wurden am 15.07.2025 im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main veröffentlicht. Gemäß der Richtlinie können Anträge zwei Monate später bzw. ab dem 15.09.2025 über ein Online-Formular beim Amt für Wohnungswesen gestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 67 Bericht des Magistrats vom 26.05.2025, B 191 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6460, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025 Aktenzeichen: 20-16

  • Umgehend Transparenz in Sachen Anmietung Hedderichstraße 108 schaffen!
    B
    18.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 300 Betreff: Umgehend Transparenz in Sachen Anmietung Hedderichstraße 108 schaffen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5877 - A 287/24 BFF-BIG - 1.) Entspricht es der Wahrheit, dass Dezernentin Sylvia Weber am 12. Dezember 2022 eine einseitige Willenserklärung in Form einer Unterschrift unter einem Vertrag zur Anmietung von 1230 Quadratmeter Bürofläche in der Hedderichstraße 108 abgegeben hat? Das ist zutreffend. Der Mietvertrag enthielt einen sogenannten Gremienvorbehalt, stand also unter dem Vorbehalt einer zustimmenden Beschlussfassung im Magistrat. Fragen 2 - 9.) Das Landgericht Frankfurt am Main entschied in seinem Urteil vom 19.03.2025, dass weder "ein faktisches Nutzungsverhältnis" noch ein "mündlicher Mietvertrag mit den seinerzeit Handelnden" Zahlungs- bzw. Haftungsansprüche gegenüber der Stadt oder Stadträtin Sylvia Weber persönlich auslöst. Es stellte im Wesentlichen darauf ab, dass Einigkeit zwischen den Handelnden bestand, dass die Stadt Frankfurt am Main, nicht aber Stadträtin Sylvia Weber persönlich, Vertragspartnerin und somit Mieterin werden sollte, und darauf, dass der Vermieterin von Beginn der Vertragsverhandlungen an die Notwendigkeit einer Zustimmung des Magistrats (sog. Gremienvorbehalt) für den städtischen Anmietungsvorgang bekannt war und ein Bewusstsein vorlag, sämtliche Umbaumaßnahmen auf eigenes Risiko vorzunehmen. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig. Die Zahlungsforderungen in Höhe von insgesamt 704.378,07 Euro gegenüber der Stadt Frankfurt bzw. Stadträtin Sylvia Weber persönlich wurden als unbegründet abgewiesen. Nach der Urteilsbegründung bestehen auch weder Amtshaftungsansprüche noch - mangels haftungsauslösendem Fehlverhalten von Frau Stadträtin Sylvia Weber - Anknüpfungspunkte für Konsequenzen aus einer vermeintlichen Dienstpflichtverletzung oder gar Regressansprüche. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 26.03.2024, A 287 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 300 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6503, 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.09.2025 Aktenzeichen: 20-16

  • Superblock für Bockenheim
    B
    18.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 301 Betreff: Superblock für Bockenheim Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6300 - E 51/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 160/25 - Zwischenbericht: Die Erhebungen sind Ende Mai durchgeführt worden. Aktuell arbeitet das beauftragte Büro an der Auswertung der Daten, die voraussichtlich im Laufe der Sommerferien abgeschlossen sein wird. Darüber hinaus gibt es keinen neuen Sachstand und wir verweisen inhaltlich auf den zurückliegenden Bericht aus April 2025, B 160. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 51 Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 160 Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 30 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO II, TOP 79 Beschluss: Die Vorlage B 301 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 301 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 301 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6684, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025 Aktenzeichen: 61-1

  • Umsetzung des Rahmenplans Niederursel
    B
    18.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 302 Betreff: Umsetzung des Rahmenplans Niederursel Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6222 - OA 135/22 OBR 8, B 426/24 - Der Rahmenplan Alt-Niederursel wurde im Ergebnis von der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2015, § 5910 (M 14), beschlossen. Aufgrund der fehlenden Finanzierungsperspektive wurde der Rahmenplan damals jedoch bewusst als Ideensammlung konzipiert. Hinsichtlich der vorrangig umzusetzenden Maßnahme zur Straßenraumgestaltung und -erneuerung des Straßenzuges Alt-Niederursel wurden Umgestaltungsmöglichkeiten (zwischen Karl-Kautsky-Weg und Erbsengasse) untersucht. Aufgrund des sehr schmalen Straßenraums gestaltet sich eine Umgestaltung, welche die vielfältigen Nutzungsansprüche des Straßenraums ausreichend berücksichtigt jedoch als schwierig. Unter den bestehenden Voraussetzungen, insbesondere vor dem Hintergrund des hohen Parkdrucks, der Befahrbarkeit durch den Schienenersatzverkehr sowie der angestrebten Verbesserung für Fußgänger ist eine funktionierende technische Lösung derzeit nicht umsetzbar. Darüber hinaus hat der Magistrat die Erneuerung des Straßenzugs Alt-Niederursel als nicht vordringlich eingestuft, da der aktuelle Unterhaltungszustand eine Priorisierung nicht rechtfertigt. Die Erneuerung des betreffenden Straßenzugs in Alt-Niederursel wird zu gegebener Zeit durch das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung erfolgen, sobald der Erhaltungszustand dies erfordert. Sofern sich die derzeitigen Rahmenbedingungen nicht grundlegend verändern, kann jedoch lediglich eine Erneuerung der Oberflächen erfolgen; eine umfassende Neugestaltung des Straßenraums ist unter diesen Voraussetzungen nicht umsetzbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2022, OA 135 Bericht des Magistrats vom 18.11.2024, B 426 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 302 wird zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 302 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 302 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6685, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025 Aktenzeichen: 61-00

  • Jugendparlament der Stadt Frankfurt am Main - Antrag des Jugendhilfeausschusses gemäß § 71 (4) SGB VIII
    B
    18.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 303 Betreff: Jugendparlament der Stadt Frankfurt am Main - Antrag des Jugendhilfeausschusses gemäß § 71 (4) SGB VIII Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6251 - NR 1175/25 Jugendhilfeausschuss - Zwischenbericht: Der Magistrat ist weiterhin damit befasst, eine Einigung über die Modalitäten zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments zu erzielen. Die Beratungen werden fortgesetzt. Der Magistrat steht hinter dem Vorhaben, Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt zu stärken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.02.2025, NR 1175 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 452 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 303 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 303 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6461, 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 04.09.2025 Aktenzeichen: 00-34-29

  • Berichtspflicht zu den Etat-Anträgen zum Haushalt 2023
    B
    18.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 304 Betreff: Berichtspflicht zu den Etat-Anträgen zum Haushalt 2023 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.07.2023, § 3563 - l. B 120/24 - Entsprechend des Auftrages der Stadtverordnetenversammlung wurde durch das Hauptamt, Büro des Magistrats, eine Abfrage bei den Dezernaten durchgeführt. Die zusammengefasste Übersicht, sortiert nach Dezernaten, ist diesem Bericht als Anlage beigefügt. Anlage 1_Stellungnahme_der_Dezernate (ca. 1,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.03.2024, B 120 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 304 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6504, 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.09.2025 Aktenzeichen: 20-10

  • Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main - Personalratsmitglieder -
    M
    18.08.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 18.08.2025, M 119 Betreff: Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main - Personalratsmitglieder - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5426 (M 133) Die Stadtverordnetenversammlung wählt in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main die vom Personalrat des Eigenbetriebes zur Wahl vorgeschlagenen Personen gemäß § 6, Absatz 2 Ziffer 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 Gesetztes vom 14.07.2016 (GVBI. S. 121) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Ziffer 3 der Betriebssatzung in der Fassung vom 15.10.2015. Ordentliche Mitglieder stellvertretende Mitglieder Herr Werner Krone Herr Tim Basseng als ordentliches Mitglied als stellvertretendes Mitglied unverändert unverändert Frau Kathrin Feller Frau Nuran Söylemez als ordentliches Mitglied als stellvertretendes Mitglied bisher: Frau Eva-Maria Hübner bisher: Frau Kathrin Feller Begründung: Zielsetzung und Lösung Gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 in Verbindung mit § 6 der Betriebssatzung für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main in der Fassung vom 15.10.2015 beruft der Magistrat eine Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main, der u. a. angehören: "zwei Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebes, die auf dessen Vorschlag von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gewählt werden." Die Neubesetzung erfolgt wegen des Ausscheidens von Frau Hübner aus dem Personalrat. Alternativen keine Kosten keine Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.09.2024, M 133 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main die vom Personalrat des Eigenbetriebes zur Wahl vorgeschlagenen Personen gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016 (GVBI. S. 121), in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Ziffer 3 der Betriebssatzung in der Fassung vom 15.10.2015: Ordentliche Mitglieder stellvertretende Mitglieder Herr Werner Krone Herr Tim Basseng als ordentliches Mitglied als stellvertretendes Mitglied unverändert unverändert Frau Kathrin Feller Frau Nuran Söylemez als ordentliches Mitglied als stellvertretendes Mitglied bisher: Frau Eva-Maria Hübner bisher: Frau Kathrin Feller Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main die vom Personalrat des Eigenbetriebes zur Wahl vorgeschlagenen Personen gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016 (GVBI. S. 121), in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Ziffer 3 der Betriebssatzung in der Fassung vom 15.10.2015: Ordentliche Mitglieder stellvertretende Mitglieder Herr Werner Krone Herr Tim Basseng als ordentliches Mitglied als stellvertretendes Mitglied unverändert unverändert Frau Kathrin Feller Frau Nuran Söylemez als ordentliches Mitglied als stellvertretendes Mitglied bisher: Frau Eva-Maria Hübner bisher: Frau Kathrin Feller Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6634, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 90-2

  • Transparenz bei der Leistungserfüllung - jährlichen Investitionsbericht der einzelnen Dezernate einführen
    NR
    18.08.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2025, NR 1314 Betreff: Transparenz bei der Leistungserfüllung - jährlichen Investitionsbericht der einzelnen Dezernate einführen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Jedes Dezernat berichtet jährlich über die Höhe der Investitionsquote, d.h. über die tatsächlich verausgabten städtischen Mittel im Verhältnis zu den im Haushalt bewilligten Geldern für Investitionen. Die Rangfolge der Investitionstätigkeit pro Dezernat ist öffentlich zugänglich. Begründung: Laut den Berichten des Revisionsamts stehen die verausgabten Mittel im Vergleich zu den im Haushalt bewilligten Geldern für Investitionen in einem deutlichen Missverhältnis, da erheblich weniger ausgegeben wird als möglich wäre. Die Investitionsquote ist entsprechend niedrig. Das ist ein Problem mit weitreichenden Folgen, denn die beschlossenen Maßnahmen werden nicht zeitnah umgesetzt. Diese enormen Verzögerungen haben viele negative Konsequenzen bis hin zur Förderung von Politikverdrossenheit in der Bevölkerung und einem steigenden Vertrauensverlust in die Politik. Um die Ausgaben der Gelder für die wichtigen Investitionen zu beschleunigen, ist es in einem ersten Schritt notwendig, Transparenz zu schaffen. Jedes Dezernat soll deshalb jährlich über seine Investitionsquote berichten. So kann die Arbeit der Dezernate besser kontrolliert und derartiges Missmanagement zur öffentlichen Debatte gestellt werden. Die Rangfolge der Investitionstätigkeit pro Dezernate soll dazu dienen, den Frankfurter*innen zu zeigen, in welchem politischen Fachbereich wie gearbeitet wird. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 01.09.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1314 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1314 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke, FDP und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage NR 1314 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke, FDP, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6601, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 20-12

  • Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern
    NR
    18.08.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2025, NR 1315 Betreff: Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Festnahmen und Abschiebungen aus städtischen Institutionen, wie z.B. Schulen oder Kitas, sowie aus regulären Amts- und Beratungsterminen bei der Verwaltung in Frankfurt sind untersagt. 2. Der Schutz des Kindeswohls wird prioritär behandelt. Abschiebungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien sind ausdrücklich untersagt. Die Stadt Frankfurt erstellt dazu eine Leitlinie zu Kindeswohlaspekten nach Kölner Vorbild. 3. Darüber hinaus wird eine quartalsweise Transparenzstatistik zu Abschiebungen inklusive demografischer Daten für die Stadt Frankfurt erstellt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Begründung: In den Osterferien 2025 wurde eine vierköpfige afghanische Familie - darunter zwei Schüler aus der Johanna-Tesch-Schule - ohne Vorankündigung nach Indien abgeschoben. Die Familie mit den beiden Schülern Gunit und Angad im Alter von 12 und 15 Jahren ging am 16.04.2025 zu einem vermeintlichen Routinetermin zur Ausländerbehörde. Anstatt jedoch eine Verlängerung ihrer Duldung zu erhalten, wurden sie unangekündigt von Polizeibeamt*innen abgeführt, in ein Flugzeug gesetzt und nach Indien abgeschoben. Der Schutz des Kindeswohls wurde hier mit Füßen getreten. Dieses Beispiel ist jedoch leider kein Einzelfall, denn Abschiebungen nehmen bundesweit immer weiter zu. Es häufen sich Berichte über unangekündigte Abschiebungen, beispielsweise aus Krankenhäusern, Jugendhilfeeinrichtungen oder Notunterkünften. Die Stadt Frankfurt muss Sorge dafür tragen, dass Abschiebungen aus städtischen Einrichtungen, wie beispielsweise Schulen, Kitas und Behörden künftig unterlassen werden. Es ist mit Menschenrechten unvereinbar, dass Kinder, die in Frankfurt zur Schule gehen und hier ihren Lebensmittelpunkt haben, wie Kriminelle behandelt und durch eine Abschiebung traumatisiert werden. Es braucht zudem eine fundierte Datengrundlage, um staatliches Handeln transparent und kontrollierbar zu machen sowie die Dimension von Abschiebungen zu dokumentieren. Nur mithilfe verlässlicher Daten, können Missstände sichtbar gemacht werden. Städte wie Köln gehen hier bereits mit gutem Beispiel voran, führen regelmäßige, öffentlich einsehbare Statistiken zu Abschiebungen [1] und haben Leitlinien zum Schutz des Kindeswohls [2] ("Leitlinie "Sicherstellung von Kindeswohlaspekten bei der Prüfung von Bleibeperspektiven und im Rahmen aufenthaltsbeendender Maßnahmen" erarbeitet. Eine verlässliche Datengrundlage zu Abschiebungen ist essenziell, um politische Entscheidungen transparent, menschenrechtskonform und auf Basis überprüfbarer Fakten treffen und bewerten zu können. Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien sind abzulehnen, da sie das Kindeswohl gefährden und grundlegende Rechte wie Schutz, Bildung und eine sichere Entwicklung verletzen. Besonders schutzbedürftige junge Menschen dürfen nicht den Folgen staatlicher Zwangsmaßnahmen ausgesetzt werden, die ihre Gesundheit und Lebensperspektiven massiv beeinträchtigen. Die damit verbundene Entwurzelung und der Entzug der Lebensperspektive sind mit den Werten einer weltoffenen Stadt wie Frankfurt unvereinbar. Sie muss daher ihren Ermessensraum für Bleiberecht nutzen und Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen konsequent unterbinden. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 442 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1315 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 11.09.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1315 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1315 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 25. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.09.2025, TO I, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage NR 1315 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en): § 6472, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025 Aktenzeichen: 51

  • Aktivistencamp im Grüneburgpark
    NR
    18.08.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2025, NR 1331 Betreff: Aktivistencamp im Grüneburgpark Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen in Grünanlagen nur zurückhaltend und hinsichtlich des Zeitraums und der beanspruchten Fläche abhängig von der für eine öffentliche Nutzung verbleibenden Grünflächen und Spielplätzen zu erteilen. Ausnahmegenehmigungen sollen kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen vorbehalten sein. Für politische Veranstaltungen werden keine Genehmigungen erteilt. Begründung: Nach § 2 der Grünanlagensatzung dienen die öffentlichen Grünanlagen in Frankfurt am Main "als Ruhezonen innerhalb der Stadt zur Erholung und Entspannung der Benutzerinnen/Benutzer, zum Teil darüber hinaus (z. B. Kinderspielplätze, Bolzplätze, Spielparks, besonders hierzu durch Beschilderung ausgewiesene Flächen) der aktiven Freizeitgestaltung." Dazu kommt, dass Grünanlagen für das Stadtklima einen unschätzbaren Wert darstellen, der keineswegs in Mitleidenschaft gezogen werden darf, indem größere Veranstaltungen die Vegetation schädigen. Die Grünanlagensatzung ist daher bewusst streng gehalten und Ausnahmen gehen nur mit Genehmigung einher. Sie sind mit Bedacht zu erteilen und sollten stets sehr streng geprüft werden. Das im August 2025 im Grüneburgpark veranstaltete sogenannte "System Change Camp" widerspricht der Grünanlagensatzung offensichtlich und vorher erkennbar. Weite Teile des Parks einschließlich dreier Spielplätze waren Tage Familien und Kindern tagelang nicht mehr zugänglich. Dazu addiert sich noch die Zeit, die zur Wiederherstellung der durch die Veranstaltung geschädigten Flächen benötigt wird. Damit konnte mitten im Sommer eine der größten innerstädtischen Grünanlagen nur noch sehr eingeschränkt zur Erholung und Abkühlung genutzt werden. Mit der Genehmigung für das Camp hat der Magistrat dem Charakter und dem Zustand des Parks und dem Erholungsbedürfnis der Bürger massiv geschadet. So etwas darf sich nicht wiederholen. Die Stadt Frankfurt verfügt über genug andere öffentliche Plätze oder Anlagen, in denen politische Veranstaltungen möglich sind. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Robert Lange Stadtv. Christina Ringer Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Susanne Serke Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.09.2025, NR 1353 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1331 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1353 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1353) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1331), FDP und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1331 = Annahme mit der Maßgabe, dass die Stadt Frankfurt Camps in Frankfurter Parks genehmigt, damit fraktionslose Stadtverordnete nicht mehr auf der Straße arbeiten müssen. Mindestens 1 Zelt pro Fraktionslosen.) Protokollerklärung von BFF-BIG: "Die Vorlage NR 1331 wird mit der Begründung abgelehnt, dass der Antrag juristisch falsch formuliert ist und nicht das Versammlungsrecht betrifft." 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage NR 1331 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1331 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1353 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1353) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme unter Hinweis auf NR 1331) sowie FDP und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (NR 1331 und NR 1353 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1331 = Annahme, NR 1353 = Ablehnung) Protokollerklärung von BFF-BIG: "Ablehnung der Vorlage NR 1331 mit der Begründung, dass der Antrag juristisch falsch formuliert ist und nicht das Versammlungsrecht betrifft." 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1331 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1353 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1353) , AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Stadt Frankfurt Camps in Frankfurter Parks genehmigt, damit fraktionslose Stadtverordnete nicht mehr auf der Straße arbeiten müssen. Mindestens 1 Zelt pro Fraktionslosen.) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1331), FDP und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Protokollerklärung von BFF-BIG: "Ablehnung der Vorlage NR 1331 mit der Begründung, dass der Antrag juristisch falsch formuliert ist und nicht das Versammlungsrecht betrifft." Beschlussausfertigung(en): § 6610, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 32-0

  • Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern
    OFOB 10
    18.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2025, OF 1058/9 Betreff: Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern Vorgang: OM 6411/25 OBR 9; ST 769/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Ammelburgstraße / Bertramstraße entsprechend dem positiven Prüfergebnis des Magistrats nun Gehwegvorstreckungen und eine Mittelinsel zu planen und einzurichten. Dies ist besonders dringlich angesichts der inzwischen begonnenen Kanalbauarbeiten in der Bertramstraße, die auch diese Kreuzung betreffen. Nach deren Abschluss könnte durch eine angepasste Markierung bereits schnell eine Verbesserung umgesetzt werden, ohne zusätzliche Kosten zu erzeugen. Bei der weiteren Planung sollte auch die Radfahrbüro einbezogen werden, da der hier ausgewiesene Schulradweg ebenfalls durch diese unübersichtliche Stelle führt und die baulichen Maßnahmen auch die Sicherheit des Radverkehrs verbessern können. Das Radfahrbüro hat wiederholt gezeigt, wie bereits mit straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen deutliche Verbesserungen möglich sind und gelungene Planungen erarbeitet, von denen alle Verkehrsteilnehmenden profitieren. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, trotz der vorgebrachten Argumente noch einmal die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zu prüfen, da die Ammelburgstraße und die Bertramstraße beiderseits der Kreuzung als Schulwege ausgewiesen sind und die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2.1 (3)) ausdrücklich Ausnahmemöglichkeiten in Tempo-30-Zonen vorsehen. Begründung: Der Magistrat bestätigt in ST 769/25, dass die Querungssituation durch Gehwegvorstreckungen und Verkehrsinseln optimiert werden kann. Diese sinnvollen Maßnahmen sollten nun konkret zur Umsetzung gebracht. Die Argumentation des Magistrats zum möglichen Fußgängerüberweg lässt Fragen offen: "Grundsätzlich entbehrlich" bedeutet nicht "ausgeschlossen". Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sehen ausdrücklich Ausnahmen bei Schulwegen vor. Da sowohl die Ammelburgstraße als auch die Bertramstraße als Schulwege ausgewiesen sind, wäre dazu noch Stellung zu beziehen. Zusätzlich führt auch der ausgewiesene Schulradweg durch diese Kreuzung, was die Notwendigkeit sicherer Sichtbeziehungen und klarer Verkehrsführung unterstreicht. Mit den vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen würde eine sichere Querungsstelle entstehen, die es rechtfertigt, sowohl den Schulwegplan zu aktualisieren als auch einen Fußgängerüberweg einzurichten. Es ist gut, dass trotz der gefährlichen Situation noch kein Unfall für diese Kreuzung in die Statistik eingegangen ist. Die Erwähnung dieser Tatsache in der Stellungnahme verwundert jedoch: Die R-FGÜ nennen Unfallhäufungen ausschließlich als Kriterium für die Nachrüstung bestehender Übergänge. Die Anordnung neuer Fußgängerüberwege erfolgt nicht auf Basis von Unfallstatistiken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.06.2025, OF 1040/9 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6411 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 769 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7320 2025 1. Die Vorlage OF 1040/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1058/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen BFF und fraktionslos (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)

  • Verkehrssicherheit in der Kirschwaldstraße III
    OFOB 9
    18.08.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2025, OF 1059/9 Betreff: Verkehrssicherheit in der Kirschwaldstraße III Vorgang: OM 5848/24 OBR 9; ST 160/25; OM 6565/25 OBR 9; ST 984/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung des Radfahrbüros und der Fußverkehrsbeauftragten erneut zu prüfen, mit welchen straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen der illegalen Parkpraxis in der Kirschwaldstraße wirksam begegnet werden kann, um den Fuß- und Radverkehr in diesem Bereich sicherer zu gestalten. Der Magistrat wird außerdem gebeten zu berichten, wie sich die Situation seit den angekündigten Sonderkontrollen entwickelt hat und welche konkreten Maßnahmen ergriffen wurden. Begründung: Das Problem in der Kirschwaldstraße besteht unverändert fort. Der Magistrat verweist in ST 984/25 lapidar darauf, dass sich "an der Sachlage nichts geändert" habe - womit er bestätigt, dass seine bisherigen Maßnahmen wirkungslos waren. Die bisherigen Stellungnahmen zeigen zudem, dass eine umfassende Betrachtung unter Einbeziehung aller relevanten Fachbereiche bisher nicht erfolgt ist. Das Radfahrbüro und die Fußverkehrsbeauftragte wurden bisher nicht in die Lösungsfindung einbezogen, obwohl gerade diese Verkehrsteilnehmer*innen durch die Verengungen besonders gefährdet sind. Eine fachliche Bewertung aus deren Sicht könnte neue Lösungsansätze aufzeigen. Die angekündigten Sonderkontrollen haben bisher zu keiner nachhaltigen Verbesserung geführt, weshalb eine ehrliche Bestandsaufnahme und neue Lösungsansätze dringend erforderlich sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5848 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 160 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6565 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 984 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7321 2025 Die Vorlage OF 1059/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen BFF und fraktionslos (= Ablehnung)

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