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Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen?

Vorlagentyp: OFGRÜNE
1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat um die Prüfung und Berichterstattung zu verschiedenen Fragen zur Innenverdichtung und Klimafolgenanpassung zu bitten. Es wird die Notwendigkeit unterstrichen, Freiflächen und urbanes Grün zu erhalten, um eine nachhaltige Stadtentwicklung zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten:

  1. Wie viele bauliche Maßnahmen der Innenverdichtung (Gebäude in der "zweiten Reihe" von Wohnblöcken, Hinterhofbebauung) wurden in den letzten drei Jahren in Bockenheim und Westend genehmigt? Wie viele davon wurden umgesetzt?
  2. Nach welchen Kriterien bewertet die Bauaufsicht derzeit Bauanfragen und Bauanträge hinsichtlich Hinterhofbebauungen und Innenverdichtungen in den Gründerzeitquartieren, insbesondere in Bockenheim und Westend?
  3. Welche Rolle spielt dabei die Klimaanpassung durch Bewahrung und Erweiterung von Urbanem Grün (Bäume, Freiflächen, Dach- und Fassadenbegrünung etc.)?
  4. Welche Regeln werden bezüglich des Versiegelungsgrades angelegt?
  5. Welche Regeln werden für den Erhalt vorhandener Freiflächen und Bäume angelegt?
  6. Wie geht die Bauaufsicht mit Anträgen zur weiteren Unterbauung von Innenbereichen durch Tiefgaragen um?
  7. Inwieweit wird bei Innenverdichtungen das Klimareferat einbezogen?
  8. Welche Möglichkeiten werden gesehen, Innenverdichtungen auch dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben?
  9. Wie gedenkt der Magistrat, mit den in der BauGB-Novelle (Stand 6/25) vorgesehenen wohnungsbaulichen "Erleichterungen" umzugehen, die vorsehen, Neubauten im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Innenbereich) nicht mehr nach Art und Maß der baulichen Nutzung zu bewerten, damit von Einfügungskriterien abzuweichen und noch höhere Innenverdichtungen zu ermöglichen?

Begründung

In jüngster Vergangenheit wurden in Bockenheim zahlreiche Innenbereiche, insbesondere entlang der Leipziger Straße (z.B. Leipziger Straße 79 H 1-2) neu bebaut und zusätzlich stark versiegelt. Daneben bestehen immer noch langjährige Bauruinen (Leipziger Straße 32), die zu Versiegelung ohne Nutzen beitragen. Auch im derzeitigen Milieuschutzgebiet (z.B. Jordanstraße 5) werden neben Aufstockungen auch Hinterhofbebauungen auf bisherigen Freiflächen neu genehmigt. Diese waren im Zuge der Sanierung Bockenheim ausdrücklich als Freiflächen gesichert worden, um den Anliegern Grün und Wohnqualität zu gewährleisten. Kleinteilige Nachverdichtungen in Bestandsquartieren erfolgen in der Regel auf Grundlage von § 34 Abs.1 BauGB. Danach sind Baumaßnahmen zu genehmigen, wenn sie sich nach Art und Maß in die bauliche Umgebung einfügen. Das beinhaltet auch die Bebauung von Grundstücksteilen in der "zweiten Reihe" und von Freiflächen in den Hinterhofbereichen. Die Klimaanpassung in Bestandsquartieren zählt allerdings zu den größten Herausforderungen der Städte. Insbesondere die hochverdichteten Quartiere mit geschlossener Blockrandbebauung gelten als besonders hitzegefährdet und enthalten keine Wasserspeicherungsmöglichkeiten bei Starkregen. Zahlreiche Städte (z.B. Karlsruhe) haben das untersucht und plädieren bei der Innenverdichtung mit weiterem Wohnraum für ein äußerst vorsichtiges und klimaangepasstes Vorgehen, das die Zielkonflikte zwischen Wohnraumbeschaffung und Freiflächenerhalt berücksichtigt. Weder die Hessische Bauordnung (Neufassung) noch die BauGB-Novelle (s.o.) berücksichtigen derzeit diese Problematik und diese Zielkonflikte, sondern setzen ausschließlich auf den beschleunigten Bau von Wohnraum. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, weitere Innenverdichtungen nur zuzulassen, wenn Freiraum ausreichend erhalten bleibt, der Versiegelungsgrad gering ausfällt und keine neuen Hitzeinseln entstehen, wenn eine klimaangepasste Bauweise erfolgt (Begrünung) oder ein sonstiger stadtklimatischer Ausgleich erfolgt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. August 2025 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.09.2025 im OBR 2 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 42 · 08.09.2025
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung OA 572 2025 Die Vorlage OF 1172/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Teil des Antragstenors Ziffer 4. mit folgendem Wortlaut eingefügt wird: "im Zeitraum um die Herbstferien 2025 ein Runder Tisch mit relevanten Entscheidungsträger/innen aus Land und Stadt, EXPERIMINTA ScienceCenter und Förderverein einberufen wird, um konkrete Lösungen zu finden."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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