Ausschuss für Bildung und Schulbau
41
19. Januar 2026
19. Januar 2026
Antragsteller
CDU
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Sanierung und Erweiterung der Ziehenschule in Eschersheim, welche seit Jahren aussteht. Aufgrund fehlender Entscheidungen des Bildungsdezernats wird eine klare Planung und Umsetzung der Maßnahmen gefordert, um die dringend benötigten Klassenräume bereitzustellen.
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Beschluss
Die Vorlage NR 1478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, die folgenden Schritte einzuleiten, um die dringend benötigte Sanierung und Erweiterung der Ziehenschule in Eschersheim endlich voranzubringen: 1. Der Magistrat weist umgehend eine Auslagerungsfläche für die Ziehenschule aus, damit die Baumaßnahmen starten können. a) Wie von der Schulgemeinde gewünscht, wird ein Verbleib am Standort unter Einbezug des ehemaligen Straßenbahndepotgeländes (Barackenparzelle und Gelände der Johann-Hinrich-Wichern-Schule) priorisiert verfolgt und wenn möglich umgesetzt. b) Bei positivem Ergebnis der Machbarkeitsstudie werden umgehend die notwendigen Modulanlagen für die Auslagerung in Auftrag gegeben. c) Zudem wird die Anmietung oder der Kauf des Gebäudes der St. Josef-Gemeinde in Eschersheim geprüft, wo 14 Klassenräume für die Ziehenschule entstehen könnten. d) Der Schulgemeinde und der Stadtverordnetenversammlung werden die Machbarkeitsstudien zu allen geprüften Auslagerungsstandorten vorgelegt. 2. Der Magistrat erstellt einen konkreten Zeit- und Ablaufplan für die Baumaßnahme und informiert die Schulgemeinde und die Stadtverordnetenversammlung verbindlich, transparent und kontinuierlich über den Fortgang des Projekts. 3. Anhand des Bauprojekts an der Ziehenschule legt der Magistrat dar, wie die sogenannten ‚Innovationsprojekte' der Schulbauoffensive genau ablaufen hinsichtlich a) der Kompetenzverteilung zwischen externer Multiprojektsteuerung und städtischen Ämtern; b) der Vergabe von Gewerken (einzeln oder gebündelt); c) der Beschleunigungsmöglichkeiten durch veränderte Abläufe oder Ausschreibungsprozesse. Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung bis zum Ende der Wahlperiode einen Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen und die Prüfergebnisse vor."