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PAR 1343 2022§ 1343UEBERWIESEN MASSGABE

Landstrom für stinkende Hotelschiffe mit Dieselaggregat: Dem Trauerspiel nun endlich ein Ende bereiten!

Beschluss zuOA_105_2021
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

10

Beschlussdatum

24. Februar 2022

Gremiensitzung

24. Februar 2022

Zusammenfassung

Die Anregung fordert die Errichtung von Elektranten zur Versorgung der Hotelschiffe mit Landstrom am nördlichen Mainufer in Frankfurt. Dies soll die Umweltbelastung durch Dieselaggregate reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt verbessern. Außerdem wird auf die Dringlichkeit der Umsetzung hingewiesen, da die Machbarkeitsstudie bereits seit 2019 vorliegt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage OA 105 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Vorlage gemeinsam mit der Vorlage NR 937/19 beantwortet wird. Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird gebeten, endlich - anderen Kommunen folgend - im Bereich des nördlichen Mainufers an den Anlegestellen für Hotelschiffe Elektranten zur elektrischen Versorgung dieser Schiffe errichten zu lassen. Hierzu ist die vom Magistrat bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie heranzuziehen und die darin aufgezeigte oberirdische Variante (Seiten 13 und 14) umzusetzen, da diese deutliche Kostenvorteile in Anschaffung und Unterhaltung bietet. Im Gegensatz zu den Senkelektranten gelten oberirdische Elektranten als erprobt und stellen keine Neuentwicklung dar. Sie lassen sich einfacher warten und im Hochwasserfall gut entfernen. Ohne das Verfahren weiter über Jahre auszubremsen, sollen möglichst kleine und in jedem Fall robuste und gebrauchstaugliche Elektranten ausgewählt werden, um das Stadtbild möglichst wenig zu beeinflussen. Notwendige Vorarbeiten der Mainova wie Erhöhung der Trafoleistung, Neubau einer Umspannanlage, Kabelverlegung usw. sollen umgehend beginnen. Der Magistrat wird außerdem aufgefordert, eine Benutzungspflicht für Landstrom in die einschlägigen Satzungen und sonstigen Regelwerke einzuarbeiten und beschließen zu lassen."