Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes Haus
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Eigentümer des Gebäudes am Kalbacher Stadtpfad 17 zur Instandsetzung und Sicherung des Gebäudes zu veranlassen. Dies ist notwendig, um Gefahren für die Öffentlichkeit, insbesondere für Kinder, zu vermeiden.
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Kalbacher Stadtpfad — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.06.2026.
- Kalbächer Bachgärten nutzbar halten19.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Grabeland Kalbacher Stadtpfad08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kinderzentrum Bernadottestraße (KiZ 74) in 60439 Frankfurt am Main-Heddernheim, Bernadottestraße 35 Abriss und Neubau und Erweiterung um zwei Gruppen für Krippenkinder inkl. Auslagerung16.01.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Kalbacher Stadtpfad per E-MailKontext
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Eigentümer des Gebäudes am Kalbacher Stadtpfad 17 seitens der Bauaufsicht veranlasst werden können, das Gebäude und das Grundstück instand zu setzen und ausreichend gegen unerlaubtes Betreten zu sichern. Am 28. Mai 2021 haben Kinder dort gezündelt. Glücklicherweise wurde dies frühzeitig bemerkt und es konnte so ein größerer Schaden verhindert werden. Feuerwehr und Polizei waren vor Ort. Zudem sind mehrere Fenster und eine Terrassentür eingeschlagen und stehen dauerhaft offen. Ab und an brennt dort auch Licht, es scheint also noch Strom zu geben, der ggf. zu einem Kurzschluss führen könnte.
Begründung
Schon in einer Anregung des Ortsbeirates im Jahr 2011 wurde auf den desolaten Zustand des Gebäudes hingewiesen (OM 313). In der Antwort des Magistrats (ST 1088) wurde darauf erklärt, dass nur eingeschritten werden kann, wenn eine konkrete Gefahrensituation vorhanden ist. Diese sah der Magistrat auch 2018 nicht gegeben, obwohl Dachziegel vom Haus auf die Straße unmittelbar vor eine Kindertagesstätte fielen (OM 3464). Der Eigentümer der Liegenschaft sollte allerdings schriftlich auf seine Verkehrssicherungspflicht hingewiesen werden (ST 2056).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juli 2018OFOF 328/12Beseitigung der Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch nicht-instandgehaltenes HausOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. August 2018OMOM 3464Beseitigung der Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes HausDirektanregung
- 12. November 2018STST 2056Beseitigung der Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes HausStellungnahme
- 1. Juni 2021OFOF 45/12Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes HausOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juni 2021Sie sind hierVV 77Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes HausAnfrage
- 27. September 2021STST 1771Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes HausStellungnahme
- 3. Januar 2024OFOF 471/12Sicherung eines verwahrlosten Hauses im Kalbacher Stadtpfad 17Ortsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2024OMOM 4984Sicherung eines verwahrlosten Hauses im Kalbacher Stadtpfad 17Direktanregung
- 15. April 2024Antwort des Magistrats · nach 298 WochenSTST 710Sicherung eines verwahrlosten Hauses im Kalbacher Stadtpfad 17Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen