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Antisemitische Vorfälle an Schulen im Ortsbezirk 3 im Zeitraum 2016 bis 2018

Vorlagentyp: V
266 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren17 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, detaillierte Informationen zu antisemitischen Vorfällen an Schulen im Ortsbezirk 3 zwischen 2016 und 2018 bereitzustellen. Dies ist notwendig, um geeignete Handlungsstrategien gegen Antisemitismus zu entwickeln und die Kommunalpolitik zu sensibilisieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie viele antisemitische Vorfälle hat es zwischen 2016 und 2018 an den Schulen im Ortsbezirk 3 gegeben?
  2. Wie viele der Fallgestaltungen haben einen Bezug zum Nationalsozialismus, zum Nahostkonflikt oder zu religiösen Gesichtspunkten?
  3. Wie hoch ist der Anteil verbaler und körperlicher Angriffe?
  4. Haben die antisemitischen Angriffe auch strafrechtliche Relevanz? Wenn ja, wurden in diesen Fällen Strafanzeige und Strafantrag bei Polizei oder Staatsanwaltschaft gestellt? Welchen Ausgang hatten diese Strafverfahren?
  5. Welche disziplinarrechtlichen Konsequenzen hatten die antisemitischen Vorfälle für die Handelnden innerhalb der Schule?
  6. Wie verteilen sich die Vorfälle auf die jeweiligen Schulformen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Förderschule)?
  7. An welchen Schulen hat es die antisemitischen Angriffe gegeben?
  8. Wie ist das Alter der Täter der jeweiligen Angriffe? Ist eine Häufung bei einer bestimmten Altersgruppe ersichtlich?
  9. Gibt es für die Schulen in Nordend Konzepte zur Bekämpfung von Antisemitismus und, wenn ja, welche?

Kontext

In der Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.06.2020 wurde unter der Tagesordnung I die Vorlage B 73 des Magistrats zu dem Thema "Antisemitismus und religiöses Mobbing an Frankfurter Schulen" behandelt. Ausgangspunkt war eine Anfrage der Koalitionsfraktionen vom 12.09.2018, A 389, zu den antisemitischen Vorfällen an Frankfurter Schulen im Zeitraum von 2016 bis 2018. Die diesbezügliche Anfrage des Magistrats beim Staatlichen Schulamt wurde nach eineinhalb Jahren leider noch nicht beantwortet. Die Bildungsstätte Anne Frank teilte jedoch mit, dass es in dem betreffenden Zeitraum 59 antisemitische Vorfälle gegeben hat. Da dies eine sehr hohe Anzahl ist, ist es unbedingt erforderlich, dass sich die Kommunalpolitik mit diesem Thema eingehend auseinandersetzt und ihrerseits Handlungsstrategien gegen den Antisemitismus an Frankfurter Schulen entwickelt. Damit diese sich an der konkreten Gesamtsituation orientieren kann, sind detaillierte Hintergrundkenntnisse über die antisemitischen Vorfälle und deren Verursacher erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. April 2018FF 1177Immer wieder gibt es Berichte über antisemitische Vorfälle an Schulen in Deutschland. In diesem Zusammenhang ist die ForFragestunde-Frage
  2. 12. September 2018AA 389Antisemitismus und religiöses Mobbing an Frankfurter SchulenSTVV-Anfrage · CDU, SPD, GRÜNE
  3. 21. Februar 2020BB 73Antisemitismus und religiöses Mobbing an Frankfurter SchulenMagistratsbericht
  4. 25. Mai 2020OFOF 918/3Antisemitische Vorfälle an Schulen im Ortsbezirk 3 im Zeitraum 2016 bis 2018Ortsbeiratsantrag · FDP
  5. 27. November 2020BB 634Antisemitismus und religiöses Mobbing an Frankfurter SchulenMagistratsbericht
  6. 21. Januar 2021Sie sind hier
    VV 1918Antisemitische Vorfälle an Schulen im Ortsbezirk 3 im Zeitraum 2016 bis 2018
    Anfrage
  7. 4. Januar 2023OFOF 200/15Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 15Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 20. Januar 2023VV 583Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 15Anfrage
  9. 24. Februar 2023STST 548Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und JugendeinrichtungenStellungnahme
  10. 22. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 266 WochenSTST 1072Antisemitische Vorfälle an Schulen im Ortsbezirk 3 im Zeitraum 2016 bis 2018Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf17 Beratungen
OBR 3
Sitzung 2 · 10.06.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 3 · 08.07.2021
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 4 · 09.09.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 6 · 02.12.2021
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 7 · 21.01.2022
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 8 · 18.02.2022
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 9 · 28.03.2022
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 10 · 05.05.2022
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 11 · 02.06.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 12 · 07.07.2022
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 13 · 15.09.2022
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 15 · 10.11.2022
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 16 · 08.12.2022
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 17 · 26.01.2023
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 18 · 23.02.2023
TO I, TOP 56
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 19 · 23.03.2023
TO I, TOP 61
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 20 · 04.05.2023
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

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