Fußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher Kreuzweg
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Wegeverbindung von der Hofhausstraße zum Seckbacher Kreuzweg zu überprüfen und zu klären, ob diese den Anforderungen an einen Fußweg genügt. Ziel ist es, die Sicherheit und Zugänglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen und Familien mit Kinderwagen, zu verbessern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Hofhausstraße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Optimierung der Auffahrt von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt ohne Versiegelung04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sperrung der Hofhausstraße hier: Informationspolitik des Magistrats31.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Absolutes Böllerverbot in AltSeckbach10.08.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Neues zu Hofhausstraße per E-MailFragen an den Magistrat
Wurde die oben genannte Wegeverbindung vor Erstellung der genannten Stellungnahmen durch das zuständige Fachamt persönlich in Augenschein genommen?
Genügt die Wegeverbindung den Ansprüchen an einen Fußweg?
Welche Maßnahmen wurden durch den Magistrat vorgenommen, um die Bürgerinnen und Bürger auf diese Wegeverbindung als Alternative zum nicht vorhandenen Fußweg entlang der Nußgartenstraße hinzuweisen?
Wieso wurde bei der Sanierung der Straße Am Lohrberg der Zugang zu diesem Fußweg nicht barrierefrei gestaltet?
Plant der Magistrat, diese Wegeverbindung zu einem Fußweg auszubauen?
Welche Alternativen sieht der Magistrat für Fußgängergruppen/mobilitätseingeschränkte Personen/Bürgerinnen und Bürger mit Kinderwagen?
Kontext
Der in den aufgeführten Stellungnahmen genannte Fußweg ist Teil des Quellenwanderweges. Im Frankfurter Sprachgebrauch gleicht der Weg eher einem Trampelpfad. Die maximale Breite beträgt ca. 40 Zentimeter. Der Zugang zu genanntem Fußweg wird von Süden kommend durch eine hohe Bordsteinkante und von Norden kommend durch eine steile unwegsame Rampe eingeschränkt. Eine Nutzung für Bürgerinnen und Bürger mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger ist nicht möglich. So bleibt nur das Ausweichen auf die Nußgartenstraße, die durch eine hohe Belastung durch Autoverkehr keine sichere Alternative darstellt.
Begründung
Der in den aufgeführten Stellungnahmen genannte Fußweg ist Teil des Quellenwanderweges. Im Frankfurter Sprachgebrauch gleicht der Weg eher einem Trampelpfad. Die maximale Breite beträgt ca. 40 Zentimeter. Der Zugang zu genanntem Fußweg wird von Süden kommend durch eine hohe Bordsteinkante und von Norden kommend durch eine steile unwegsame Rampe eingeschränkt. Eine Nutzung für Bürgerinnen und Bürger mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger ist nicht möglich. So bleibt nur das Ausweichen auf die Nußgartenstraße, die durch eine hohe Belastung durch Autoverkehr keine sichere Alternative darstellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. März 2017EAEA 76Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der NußgartenstraßeEtatanregung
- 8. September 2017STST 1712Planung und Bau eines Gehwegs in der NußgartenstraßeStellungnahme
- 12. November 2018OFOF 470/11Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der NußgartenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Dezember 2018EAEA 282Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der NußgartenstraßeEtatanregung
- 27. Mai 2019STST 1021Planung und Bau eines Gehwegs in der NußgartenstraßeStellungnahme
- 28. Dezember 2019OFOF 661/11Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der NußgartenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Januar 2020EAEA 59Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der NußgartenstraßeEtatanregung
- 27. Juli 2020STST 1333Planung und Bau eines Gehwegs in der NußgartenstraßeStellungnahme
- 7. September 2020OFOF 771/11Fußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher KreuzwegOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. September 2020Sie sind hierVV 1769Fußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher KreuzwegAnfrage
- 1. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 203 WochenSTST 188Fußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher KreuzwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2