Fußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher Kreuzweg
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Prüfung und Verbesserung des Fußwegs von der Hofhausstraße zum Seckbacher Kreuzweg, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten und die Nutzung für Bürger*innen zu ermöglichen. Ziel ist es, eine sichere Alternative zum nicht vorhandenen Fußweg entlang der Nußgartenstraße zu schaffen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Hofhausstraße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Optimierung der Auffahrt von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt ohne Versiegelung04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sperrung der Hofhausstraße hier: Informationspolitik des Magistrats31.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Absolutes Böllerverbot in AltSeckbach10.08.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Neues zu Hofhausstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:
- Wurde die oben genannte Wegeverbindung vor Erstellung der genannten Stellungnahmen durch das zuständige Fachamt persönlich in Augenschein genommen?
- Genügt die Wegeverbindung den Ansprüchen an einen Fußweg?
- Welche Maßnahmen wurden durch den Magistrat vorgenommen um die Bürger*innen auf diese Wegeverbindung als Alternative zum nicht vorhandenen Fußweg entlang der Nußgartenstraße hinzuweisen?
- Wieso wurde bei der Sanierung der Straße "am Lohrberg" der Zugang zu diesem Fußweg nicht Barrierefrei gestaltet?
- Plant der Magistrat diese Wegeverbindung zu einem Fußweg auszubauen?
- Welche Alternativen sieht der Magistrat für Fußgängergruppen / Mobilitätseingeschränkte Personen / Bürger*innen mit Kinderwagen?
Begründung
Der in den genannten Stellungnahmen genannte Fußweg ist Teil des "Quellenwanderweges". Im Frankfurter Sprachgebrauch gleicht der Weg eher einem Trampelpfad. Die maximale Breite beträgt ca. 40 cm. Der Zugang zu genanntem Fußweg wird von Süden kommend durch eine hohe Borsteinkante und von Norden kommend durch eine steile, unwegsame Rampe eingeschränkt. Eine Nutzung für Bürger*innen mit Kinderwagen oder durch mobilitätseingeschränkte Mitbürger*innen ist nicht möglich. So bleibt nur das Ausweichen auf die Nußgartenstraße, die durch eine hohe Belastung durch Autoverkehr keine sichere Alternative darstellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. März 2017EAEA 76Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der NußgartenstraßeEtatanregung
- 8. September 2017STST 1712Planung und Bau eines Gehwegs in der NußgartenstraßeStellungnahme
- 12. November 2018OFOF 470/11Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der NußgartenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Dezember 2018EAEA 282Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der NußgartenstraßeEtatanregung
- 27. Mai 2019STST 1021Planung und Bau eines Gehwegs in der NußgartenstraßeStellungnahme
- 28. Dezember 2019OFOF 661/11Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der NußgartenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Januar 2020EAEA 59Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der NußgartenstraßeEtatanregung
- 27. Juli 2020STST 1333Planung und Bau eines Gehwegs in der NußgartenstraßeStellungnahme
- 7. September 2020Sie sind hierOFOF 771/11Fußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher KreuzwegOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. September 2020VV 1769Fußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher KreuzwegAnfrage
- 1. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 203 WochenSTST 188Fußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher KreuzwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme