Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen?
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird beauftragt, die Eröffnung der Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 zu prüfen und alternative Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum zu untersuchen. Dies ist notwendig, um die seit über 25 Jahren bestehende Bauruine zu beseitigen und eine angemessene Nutzung des Geländes zu ermöglichen.
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Neues zu Leipziger Straße per E-MailFragen an den Magistrat
- Hat die seinerzeit für die Eröffnung einer Kleinmarkthalle erteilte Baugenehmigung auf dem Gelände der Liegenschaft Leipziger Straße 32 noch Bestand?
- Sind die Planungen der derzeitigen Eigentümer bekannt?
- Ist nach der bereits vor mehr als zehn Jahren erfolgten Einstellung der Bautätigkeit auf diesem Grundstück beabsichtigt, ein Bau- bzw. Instandsetzungsgebot zu erlassen?
- Welchem Zweck diente der Aufbau des kleinen Backsteingebäudes auf dem ursprünglich zweigeschossigen Gebäude? Lag hierfür eine Baugenehmigung vor? Wurde ein Abbruchgebot geprüft?
- Wurden mit dem Eigentümer Verhandlungen bezüglich einer angemessenen Bebauung der Liegenschaft zu Wohnzwecken aufgenommen, oder schließt die derzeitige Gewerbenutzung nach Einschätzung der zuständigen Behörden den Bau von Wohnraum de facto aus?
Kontext
Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen?
Begründung
Auf dem Gelände Leipziger Straße 32 befindet sich im Hinterhof eine "Bauruine", die sich zusammensetzt aus einem zweigeschossigen Gebäude - das Mitte der 90er-Jahre errichtet wurde, um dort eine Kleinmarkthalle einzurichten - sowie einem circa 2007 errichteten Backsteinaufbau, der angeblich für Wohnraumnutzung vorgesehen war. Aus unbekannten Gründen stockt der Bau seit dem Jahr 2010. Um die Bauruine in der Leipziger Straße 32 nach über 25 Jahren zu beseitigen, ist nunmehr ein behördlicher Eingriff dringend erforderlich. Gegebenenfalls ist eine Vermittlung zwischen den Eigentümern der Liegenschaft Leipziger Straße 32 und den Eigentümern der direkt an das Grundstück angrenzenden Wohnungen vorzunehmen, um den Bau von Wohnraum zu ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2020OFOF 1125/2Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 24. August 2020Sie sind hierVV 1739Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen?Anfrage
- 11. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 19Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen