Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen?
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, die Eröffnung der seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindlichen Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 zu prüfen oder alternativ Wohnraum zu schaffen. Dies ist notwendig, um die seit Jahren bestehende Bauruine zu beseitigen und eine sinnvolle Nutzung des Geländes zu ermöglichen.
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Neues zu Leipziger Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten:
- Hat die seinerzeit für die Eröffnung einer Kleinmarkthalle erteilte Baugenehmigung auf dem Gelände der Liegenschaft Leipziger Straße 32 noch Bestand?
- Sind die Planungen der derzeitigen Eigentümer bekannt?
- Ist nach der bereits vor mehr als zehn Jahren erfolgten Einstellung der Bautätigkeit auf diesem Grundstück beabsichtigt, ein Bau- bzw. Instandsetzungsgebot zu erlassen?
- Welchem Zweck diente der Aufbau des kleinen Backsteingebäudes auf dem ursprünglich zweigeschossigen Gebäude? Lag hierfür eine Baugenehmigung vor? Wurde ein Abbruchgebot geprüft?
- Wurden mit dem Eigentümer Verhandlungen bezüglich einer angemessenen Bebauung der Liegenschaft zu Wohnzwecken aufgenommen oder schließt die derzeitige Gewerbenutzung nach Einschätzung der zuständigen Behörden den Bau von Wohnraum de facto aus?
Begründung
Auf dem Gelände Leipziger Straße 32 befindet sich im Hinterhof eine "Bauruine", die sich zusammensetzt aus einem zweigeschossigen Gebäude, - das Mitte der 90er Jahre errichtet wurde, um dort eine Kleinmarkthalle einzurichten - sowie einem ca. 2007 errichteten Backsteinaufbau, der angeblich für Wohnraumnutzung vorgesehen war. Aus unbekannten Gründen stockt der Bau seit dem Jahr 2010. Um die Bauruine in der Leipziger Straße 32 nach über 25 Jahren zu beseitigen, ist nunmehr ein behördlicher Eingriff dringend erforderlich. Ggf. ist eine Vermittlung zwischen den Eigentümern der Liegenschaft Leipziger Straße 32 und den Eigentümern der direkt an das Grundstück angrenzenden Wohnungen vorzunehmen, um den Bau von Wohnraum zu ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2020Sie sind hierOFOF 1125/2Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 24. August 2020VV 1739Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen?Anfrage
- 11. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 19Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme