Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen?
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der seit den 90er-Jahren in Bau befindlichen Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32. Es wird erläutert, dass die ursprüngliche Baugenehmigung erloschen ist und ein neues Projekt mit Wohnraum und Gewerbe angestrebt wird, wobei die Planung angepasst werden soll.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Leipziger Straße — 20 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.
- Klimaanpassung und Hitzeschutz in Bockenheim und Westend verbessern – deutlich schneller handeln!17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Was wird aus der Bauruine im Hinterhaus der Leipziger Straße 32?17.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Sauberkeit in Westend/Bockenheim maximieren15.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Leipziger Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die im Jahr 1991 erteilte Baugenehmigung für eine Ladengalerie ist erloschen, nachdem das Bauvorhaben zunächst verändert ausgeführt worden war und einen Baustopp nach sich zog. In 2012 konnte schließlich ein verändertes Projekt auf Basis der unterbrochenen Bauarbeiten genehmigt werden. Dies sah jedoch bereits keine Kleinmarkthalle, sondern einen Supermarkt im Erdgeschoss, ein Fitnessstudio im
- Obergeschoss sowie sechs Wohneinheiten auf dem Dach vor. Infolge einer Abstandsflächenverletzung durch veränderte Ausführung musste erneut ein Bauverbot ausgesprochen werden. Da dieses Bauverbot nach wie vor besteht, ist die Verfristung der Genehmigung wegen Bauunterbrechung gehemmt und die Baugenehmigung nach wie vor gültig. Beabsichtigt ist, den Bau mit einer angepassten Planung, die die Abstandsflächen berücksichtigt, zu Ende zu führen. Hierfür wurde zunächst ein dreidimensionales Bestandsaufmaß erstellt, um den Umfang des erforderlichen Rückbaus zu ermitteln. Im Anschluss wird nun die Planung angepasst und ein neuer Bauantrag erstellt. Ein Bau- bzw. Instandsetzungsgebot ist nicht beabsichtigt. Vielmehr wird im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens das Erreichen einer genehmigungsfähigen Umplanung angestrebt. Die Aufbauten beziehen sich auf sechs Wohneinheiten. Diese sind genehmigt, jedoch wegen von der Baugenehmigung abweichender Bauausführung derzeit noch mit einem Baustopp belegt. Im Rahmen des unter 3. benannten Genehmigungsverfahrens sollen sie in veränderter Ausführung fertiggestellt werden. Teil des Projektes war und ist Wohnbebauung. Die Eigentümer prüfen derzeit eine Anpassung des Projektes mit gegebenenfalls einer Verschiebung des Projektschwerpunktes hin zu einer Erhöhung des Wohnanteils.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2020OFOF 1125/2Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 24. August 2020VV 1739Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen?Anfrage
- 11. Januar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 19Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab