Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

B-Plan Nr. 687 - Harheim Süd Fassung 13.09.2005 hier: M 218 - Satzungsbeschluss

Vorlagentyp: V
23 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Begründung

Die Forderungen werden begründet mit der berechtigten Interessenlage betroffener Bürger, mit der zusätzlichen Verkehrsbelastung in beengten Bereichen, mit der realistischen Einschätzung der Bebauung (Altenwohnungen) sowie mit der insgesamt steigenden Qualität des Bebauungsplanes, auch hinsichtlich der Struktur von Harheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2006, ST 486 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 61 00

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 09.01.2006, V 1623

entstanden aus Vorlage: OF 157/14 vom 12.12.2005

Betreff:

B-Plan Nr. 687 - Harheim Süd Fassung 13.09.2005 hier: M 218 - Satzungsbeschluss

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob folgende Änderungen beziehungsweise Ergänzungen der Satzung des Bebauungsplanes sinngemäß möglich sind:

  1. Verkehrserschließung:

a) Auf Grundlage des Ortsbeiratsbeschlusses vom 19.05.2003 wird zeitgleich mit der Erschließung des Baugebietes das Baugebiet unmittelbar über einen Kreisverkehr an die Umgehungsstraße angeschlossen.

b) Der landwirtschaftliche Durchgangsverkehr aus der Hermannspforte durch das angrenzende Baugebiet ist sicherzustellen.

  1. Die zulässige Überschreitung der Baufenster (auf 50 % der rückwärtigen Baugrenze bis zu 2 m) ist ersatzlos zu streichen.
  2. Gaubenlänge: Dachaufbauten oder -einschnitte sind auf ein Drittel der Trauflänge, statt 40 %, zu begrenzen.
  3. Das lange Baufenster wird Richtung Nordosten verschoben, anderenfalls sind die unteren Baufenster in die gleiche Flucht des oberen Baufensters zu verschieben.
  4. Das gestaffelte Baufenster parallel zum Urnbergweg ist auf eine gleiche Tiefe von 10 m abzuändern.
  5. Die Traufhöhe bei den Flächen für Wohnungen für Personengruppen mit besonderen Wohnbedarf ist von TH 2 auf TH 4 abzuändern.

Begründung:

Die Forderungen werden begründet mit der berechtigten Interessenlage betroffener Bürger, mit der zusätzlichen Verkehrsbelastung in beengten Bereichen, mit der realistischen Einschätzung der Bebauung (Altenwohnungen) sowie mit der insgesamt steigenden Qualität des Bebauungsplanes, auch hinsichtlich der Struktur von Harheim.

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Oktober 2005MM 218Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB a.F.i.V.m. § 233 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 12. Dezember 2005OFOF 157/14B-Plan Nr. 687 - Harheim Süd Fassung 13.09.2005 hier: M 218 - SatzungsbeschlussOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 9. Januar 2006Sie sind hier
    VV 1623B-Plan Nr. 687 - Harheim Süd Fassung 13.09.2005 hier: M 218 - Satzungsbeschluss
    Anfrage
  4. 4. April 2006Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 486B-Plan Nr. 687 - Harheim Süd Fassung 13.09.2005 hier: M 218 - SatzungsbeschlussStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen