B-Plan Nr. 687 - Harheim Süd Fassung 13.09.2005 hier: M 218 - Satzungsbeschluss
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Forderungen werden begründet mit der berechtigten Interessenlage betroffener Bürger, mit der zusätzlichen Verkehrsbelastung in beengten Bereichen, mit der realistischen Einschätzung der Bebauung (Altenwohnungen) sowie mit der insgesamt steigenden Qualität des Bebauungsplanes, auch hinsichtlich der Struktur von Harheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2006, ST 486 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 61 00
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 09.01.2006, V 1623
entstanden aus Vorlage: OF 157/14 vom 12.12.2005
Betreff:
B-Plan Nr. 687 - Harheim Süd Fassung 13.09.2005 hier: M 218 - Satzungsbeschluss
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob folgende Änderungen beziehungsweise Ergänzungen der Satzung des Bebauungsplanes sinngemäß möglich sind:
- Verkehrserschließung:
a) Auf Grundlage des Ortsbeiratsbeschlusses vom 19.05.2003 wird zeitgleich mit der Erschließung des Baugebietes das Baugebiet unmittelbar über einen Kreisverkehr an die Umgehungsstraße angeschlossen.
b) Der landwirtschaftliche Durchgangsverkehr aus der Hermannspforte durch das angrenzende Baugebiet ist sicherzustellen.
- Die zulässige Überschreitung der Baufenster (auf 50 % der rückwärtigen Baugrenze bis zu 2 m) ist ersatzlos zu streichen.
- Gaubenlänge: Dachaufbauten oder -einschnitte sind auf ein Drittel der Trauflänge, statt 40 %, zu begrenzen.
- Das lange Baufenster wird Richtung Nordosten verschoben, anderenfalls sind die unteren Baufenster in die gleiche Flucht des oberen Baufensters zu verschieben.
- Das gestaffelte Baufenster parallel zum Urnbergweg ist auf eine gleiche Tiefe von 10 m abzuändern.
- Die Traufhöhe bei den Flächen für Wohnungen für Personengruppen mit besonderen Wohnbedarf ist von TH 2 auf TH 4 abzuändern.
Begründung:
Die Forderungen werden begründet mit der berechtigten Interessenlage betroffener Bürger, mit der zusätzlichen Verkehrsbelastung in beengten Bereichen, mit der realistischen Einschätzung der Bebauung (Altenwohnungen) sowie mit der insgesamt steigenden Qualität des Bebauungsplanes, auch hinsichtlich der Struktur von Harheim.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2005MM 218Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB a.F.i.V.m. § 233 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 12. Dezember 2005OFOF 157/14B-Plan Nr. 687 - Harheim Süd Fassung 13.09.2005 hier: M 218 - SatzungsbeschlussOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Januar 2006Sie sind hierVV 1623B-Plan Nr. 687 - Harheim Süd Fassung 13.09.2005 hier: M 218 - SatzungsbeschlussAnfrage
- 4. April 2006Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 486B-Plan Nr. 687 - Harheim Süd Fassung 13.09.2005 hier: M 218 - SatzungsbeschlussStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen