B-Plan Nr. 687 - Harheim Süd Fassung 13.09.2005 hier: M 218 - Satzungsbeschluss
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Forderungen werden begründet mit der berechtigten Interessenlage betroffener Bürger, mit der zusätzlichen Verkehrsbelastung in beengten Bereichen, mit der realistischen Einschätzung der Bebauung (Altenwohnungen ) sowie mit der insgesamt steigenden Qualität des B-Plans, auch hinsichtlich der Struktur von Harheim. Antragstellende Fraktion: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.10.2005, M 218 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 12.12.2005, TO I, TOP 4 Beschluss: 1.
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 218 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 154/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 155/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 157/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
- Sitzung des OBR 14 am 09.01.2006, TO I, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1623 2006
- Der Vorlage M 218 wird unter Hinweis auf die Vorlage V 1623 zugestimmt.
- Die Vorlage OF 154/14 wurde durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen.
- Die Vorlage OF 155/14 wurde durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen.
- Die Vorlage OF 157/14 wird mit der Maßgabe als Anfrage beschlossen, dass
- a)der erste Satz wie folgt lautet: "Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob folgende Änderungen beziehungsweise Ergänzungen der Satzung des Bebauungsplanes sinngemäß möglich sind:"
- b)der Text der Ziffer 4. durch folgenden Text ersetzt wird: "Das lange Baufenster wird Richtung Nordosten verschoben, anderenfalls sind die unteren Baufenster in die gleiche Flucht des oberen Baufensters zu verschieben."
- c)in Ziffer 6. die Angaben "T2" und "T4" in "TH2" und "TH4" geändert werden. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 12.12.2005, OF 157/14
Betreff:
B-Plan Nr. 687 - Harheim Süd Fassung 13.09.2005 hier: M 218 - Satzungsbeschluss
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Satzungsbeschluß mit Berücksichtigung des OBR-Beschlusses vom 12.12.05 herbeizuführen. DerOBR-Be-schluß lautet:
Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderungen bzw. Ergänzungen in die Satzung des B-Planes sinngemäß aufzunehmen:
- Verkehrserschließung:
a. Auf Grundlage des OBR-Beschlusses vom 19.05.03 wird zeitgleich mit der Erschließung des Baugebietes das Baugebiet unmittelbar über einen Kreisverkehr an die Umgehungsstraße angeschlossen.
b. Der landwirtschaftliche Durchgangsverkehr aus der Hermannspforte durch das angrenzende Baugebiet ist sicherzustellen.
- Die zulässige Überschreitung der Baufenster ( auf 50% der rückwärtigen Baugrenze bis zu 2.00 m ) ist ersatzlos zu streichen.
- Gaubenlänge:
Dachaufbauten oder -einschnitte sind auf 1/3 der Trauflänge, statt 40 %, zu begrenzen.
- Das Baufenster gegenüber den Liegenschaften Am Auweg 14a und b ist in Flucht der übrigen Bebauung zu setzen.
- Das gestaffelte Baufenster parallel zum Urnbergweg ist auf eine gleiche Tiefe von 10 m abzuändern.
- Die Traufhöhe bei den Flächen für Wohnungen für Personengruppen mit besonderen Wohnbedarf ist von T2 auf T4 abzuändern.
Begründung:
Die Forderungen werden begründet mit der berechtigten Interessenlage betroffener Bürger, mit der zusätzlichen Verkehrsbelastung in beengten Bereichen, mit der realistischen Einschätzung der Bebauung (Altenwohnungen ) sowie mit der insgesamt steigenden Qualität des B-Plans, auch hinsichtlich der Struktur von Harheim.
Antragstellende Fraktion: CDUHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.10.2005, M 218 Beratung im Ortsbeirat: 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2005MM 218Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB a.F.i.V.m. § 233 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 12. Dezember 2005Sie sind hierOFOF 157/14B-Plan Nr. 687 - Harheim Süd Fassung 13.09.2005 hier: M 218 - SatzungsbeschlussOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Januar 2006VV 1623B-Plan Nr. 687 - Harheim Süd Fassung 13.09.2005 hier: M 218 - SatzungsbeschlussAnfrage
- 4. April 2006Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 486B-Plan Nr. 687 - Harheim Süd Fassung 13.09.2005 hier: M 218 - SatzungsbeschlussStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme