Verschiebung eines Baufensters im Bebauungsplan Nr. 687
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Es erscheint aus architekturästhetischer Sicht geboten, dass die von Nordwest nach Nordost verlaufenden Baufenster insgesamt eine visuell geschlossene Flucht bilden und nicht – wie bisher geplant optisch einen nicht gewünschten „Zick-Zack-Eindruck“ vermitteln. Antragstellende Fraktion: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.10.2005, M 218 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 12.12.2005, TO I, TOP 4 Beschluss: 1.
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 218 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 154/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 155/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 157/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
- Sitzung des OBR 14 am 09.01.2006, TO I, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1623 2006
- Der Vorlage M 218 wird unter Hinweis auf die Vorlage V 1623 zugestimmt.
- Die Vorlage OF 154/14 wurde durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen.
- Die Vorlage OF 155/14 wurde durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen.
- Die Vorlage OF 157/14 wird mit der Maßgabe als Anfrage beschlossen, dass
- a)der erste Satz wie folgt lautet: "Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob folgende Änderungen beziehungsweise Ergänzungen der Satzung des Bebauungsplanes sinngemäß möglich sind:"
- b)der Text der Ziffer 4. durch folgenden Text ersetzt wird: "Das lange Baufenster wird Richtung Nordosten verschoben, anderenfalls sind die unteren Baufenster in die gleiche Flucht des oberen Baufensters zu verschieben."
- c)in Ziffer 6. die Angaben "T2" und "T4" in "TH2" und "TH4" geändert werden. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 26.11.2005, OF 155/14
Betreff:
Verschiebung eines Baufensters im Bebauungsplan Nr. 687
Die Baufenster gegenüber den Liegenschaften Am Auweg 14 a, b, c (Flurstücke 1388/1 und 1388/2) werden verschoben, so dass sie mit den Baufenstern, die gegenüber den Liegenschaften Am Auweg 16 – 28 gelegen sind in einer Flucht liegen.
(Verschiebung um ca. 6 m in südwestlicher Richtung.)
Begründung:
Es erscheint aus architekturästhetischer Sicht geboten, dass die von Nordwest nach Nordost verlaufenden Baufenster insgesamt eine visuell geschlossene Flucht bilden und nicht – wie bisher geplant optisch einen nicht gewünschten "Zick-Zack-Eindruck“ vermitteln.
Antragstellende Fraktion: SPDHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.10.2005, M 218 Beratung im Ortsbeirat: 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2005MM 218Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB a.F.i.V.m. § 233 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 26. November 2005Sie sind hierOFOF 155/14Verschiebung eines Baufensters im Bebauungsplan Nr. 687Ortsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme