Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen Gebäuden
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Auskunftsersuchen vom 28.10.2011, V 157 entstanden aus Vorlage: OF 118/5 vom 01.09.2011
Betreff: Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen Gebäuden Vorgang: B 773/05 Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Mit welchem Kostenvolumen für passiven Schallschutz an öffentlichen Gebäuden rechnet die Stadt Frankfurt entsprechend der neuen Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main?
- Wird es schutzbedürftige Einrichtungen wie beispielsweise Schulen, Horte oder Kindergärten geben, die aufgrund von Fluglärm geschlossen bzw. an andere Orte verlegt werden müssen?
- Wie wird die Stadt Frankfurt am Main die Nutzbarkeit von Außenanlagen schutzbedürftiger Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Horte etc.) gewährleisten?
- Welche der besonders schutzbedürftigen Einrichtungen im Ortsbezirk 5 liegen innerhalb der neuen Lärmschutzbereiche?
- Bei welchen Einrichtungen wird sich der Flughafenbetreiber als Verursacher an den Kosten für die Lärmschutzmaßnahmen beteiligen bzw. Entschädigungen zahlen und in welcher Höhe? Begründung: Inzwischen liegt der Entwurf für die neue "Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main" inklusive umfangreicher Detailkarten vor, der voraussichtlich Ende diesen Jahres beschlossen wird. Daraus ist zu entnehmen, dass die vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung festgestellte Fluglärmzone größer ausfallen wird, als bisher vom Flughafenbetreiber Fraport angenommen. Eine Vielzahl von Horte, Kindergärten und Schulen (u. a. die Fröbelschule und die Martin-Buber-Schule) liegen mitten in der Schutzzone. Das verpflichtet die Stadt Frankfurt am Main dazu, diese Einrichtungen mit passivem Schallschutz zu versehen. Hinsichtlich der Dringlichkeit von Schallschutzmaßnahmen sei hier auch auf einen Magistratsbericht aus dem Jahre 2005 (B 773) verwiesen, in dem es heißt: "Zu Schulen und Kindertageseinrichtungen gehörende Außenbereiche werden in ihrer Nutzung erheblich eingeschränkt. Die ungestörte Wissensvermittlung ist beeinträchtigt. Auch das entspannte Ausruhen während der Pause. Der Betrieb von Schulen und Kindertageseinrichtungen ist nur mit einer nutzbaren Außenfläche möglich. Die betroffenen Einrichtungen werden hauptsächlich von Kindern aus direkter Nachbarschaft besucht, die auch im häuslichen Umfeld unter den Auswirkungen der Lärmbelastung leiden müssen. Unabhängig davon müssen für Kinder und Jugendliche entsprechende Freiflächen "zum Austoben" zur Verfügung gestellt werden, da Bewegungsmangel mit seinen Folgen wie Konzentrationsschwierigkeiten und Übergewicht insbesondere in Großstädten ein erhebliches Problem darstellt. Es ist nicht auszuschließen, dass Einrichtungen geschlossen bzw. verlegt werden müssten." Nach den aktuellen amtlichen Prognosen werden die Lärmauswirkungen auf weite Bereiche des Ortsbezirks 5 größer sein, als in der Planfeststellung für den Ausbau prognostiziert. Die Stadt Offenbach rechnet mit Kosten im zweistelligen Millionenbereich für Schallschutznachrüstungen an öffentlichen Gebäuden. Frankfurt sollte zügig eine Kostenschätzung vorlegen und öffentlich bekannt machen. Auch die Folgekosten der Flughafenerweiterung, die die städtischen Haushalte belasten werden, sollten für den Steuerzahler transparent sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2011OFOF 118/5Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen GebäudenOrtsbeiratsantrag · SPD, FAG
- 28. Oktober 2011Sie sind hierVV 157Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen GebäudenAnfrage
- 20. Februar 2012STST 271Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen GebäudenStellungnahme
- 31. August 2012STST 1418Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen GebäudenStellungnahme
- 8. März 2013Antwort des Magistrats · nach 79 WochenSTST 401Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen GebäudenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen