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Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen Gebäuden

Vorlagentyp: STMagistrat
79 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST 401

Betreff: Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen Gebäuden

  1. Am 01.01.2013 sind die Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes und der nachhaltigen Kommunalentwicklung (Regionalfondsgesetz) in Kraft getreten. Die Richtlinien sehen u.a. Zuschüsse an Schulen und Kindertageseinrichtungen in der Tagschutzzone 1 des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main für zusätzliche Maßnahmen des baulichen Schallschutzes und der Verbesserung des Raumklimas vor. Da sich keine der Frankfurter Schulen und Kindertageseinrichtungen innerhalb der Tagschutzzone 1 befinden, sind auch keine Frankfurter Einrichtungen antragsberechtigt.
  2. Für die drei öffentlichen Schulen, die in der Nähe der Schutzzone liegen - die Martin-Buber-Schule in Sachsenhausen, die Gruneliusschule in Oberrad und die Friedrich-Fröbel-Schule in Niederrad - wird es einen verbesserten Schallschutz in den Gebäuden durch den Einbau von Lüftungsanlagen in den Klassenräumen geben. Nach einer groben Kostenschätzung ist hier mit Kosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro zu rechnen. Dem Magistrat ist die Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner sehr bewusst, die Lärmmessungen an den drei Schulen haben jedoch ergeben, dass der Unterricht bei geschlossenen Fenstern zumutbar ist. Nach den Erkenntnissen, die dem Magistrat derzeit zur Verfügung stehen, ist daher nicht damit zu rechnen, dass schutzbedürftige Einrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten verlegt werden müssen.
  3. Der Magistrat legt großen Wert darauf, Kinder vor Lärm und gesundheitlicher Beeinträchtigung zu schützen, Dies gilt für Straßen- und Schienenverkehr ebenso wie für Flugverkehr. Um die Belastungen durch Fluglärm zu mindern, wird sich der Magistrat etwa in der Fluglärmkommission für verlässliche Lärmobergrenzen und Lärmpausen einsetzen. Nach jetzigem Erkenntnisstand geht der Magistrat davon aus, dass die Nutzbarkeit der Außenanlagen an den in Punkt 2 genannten Schulen erhalten bleiben wird.
  4. Keine.
  5. Da keine Frankfurter Einrichtung innerhalb der Schutzzone liegt, ist nach derzeitigem Stand nicht mit einer Kostenbeteiligung des Flughafenbetreibers zu rechnen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. September 2011OFOF 118/5Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen GebäudenOrtsbeiratsantrag · SPD, FAG
  2. 28. Oktober 2011VV 157Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen GebäudenAnfrage
  3. 20. Februar 2012STST 271Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen GebäudenStellungnahme
  4. 31. August 2012STST 1418Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen GebäudenStellungnahme
  5. 8. März 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 79 Wochen
    STST 401Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen Gebäuden
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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