Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen Gebäuden
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 271
Betreff: Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen Gebäuden Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat wird alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um die Frankfurter Kitas und Schulen vor unzumutbaren Lärmeinwirkungen zu schützen. Insbesondere wird der Magistrat die Landesregierung wie auch Fraport auffordern, schutzbedürftige Einrichtungen, die in den von Fluglärm besonders betroffenen Gebieten liegen, mit passivem Schallschutz auszustatten. Derzeit wird geprüft, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus den seit 13.10.2011 per Rechtsverordnung festgelegten Lärmschutzbereichen für den Frankfurter Flughafen ergeben. Insgesamt wurden in der Rechtsverordnung fünf Bereiche für Schlaf- und Aufenthaltsräume definiert. Danach liegt keine Frankfurter Schule, Kindertagesstätte oder andere schutzbedürftige Einrichtung innerhalb der Tagesschutzzone 1, in der ein unmittelbarer Anspruch auf passiven Schallschutz besteht. Die Erfassung derjenigen schutzbedürftigen Einrichtungen, welche innerhalb der anderen Zonen liegen, dauert noch an. Der Magistrat wird nach Abschluss der Ermittlungen unaufgefordert berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2011OFOF 118/5Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen GebäudenOrtsbeiratsantrag · SPD, FAG
- 28. Oktober 2011VV 157Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen GebäudenAnfrage
- 20. Februar 2012Sie sind hierSTST 271Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen GebäudenStellungnahme
- 31. August 2012STST 1418Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen GebäudenStellungnahme
- 8. März 2013Antwort des Magistrats · nach 79 WochenSTST 401Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen GebäudenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab