Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen Gebäuden
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2012, ST 1418
Betreff: Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen Gebäuden Vorläufige Stellungnahme: Die Überprüfung der Schulen und Kitas in den von Fluglärm besonders betroffenen Gebieten ist noch nicht abgeschlossen. Insbesondere ist noch zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die bestehenden Gebäude im Hinblick auf verbesserten Schallschutz ertüchtigt werden können. In einem ersten Schritt hat der Magistrat ein unabhängiges Ingenieur-Büro beauftragt, lärmschutztechnische Gutachten für die Martin-Buber-, Grunelius- und Friedrich-Fröbel-Schule zu erstellen. Nach Vorlage der Gutachten wird der Magistrat erneut berichten. Auskunftsersuchen vom 28.10.2011, V 157
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2011OFOF 118/5Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen GebäudenOrtsbeiratsantrag · SPD, FAG
- 28. Oktober 2011VV 157Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen GebäudenAnfrage
- 20. Februar 2012STST 271Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen GebäudenStellungnahme
- 31. August 2012Sie sind hierSTST 1418Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen GebäudenStellungnahme
- 8. März 2013Antwort des Magistrats · nach 79 WochenSTST 401Fluglärm: Kosten für passiven Schallschutz an städtischen GebäudenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab