B 383 - Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetztes in Frankfurt am Main hier: Im Ortsbezirk 1
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 fordert eine umfassende Beantwortung von Fragen zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main. Insbesondere wird die drastische Abnahme der Prostitutionsbetriebe und die hohe Antragsquote thematisiert. Ziel ist es, die Situation der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter zu verbessern und deren Rechte zu schützen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenFragen an den Magistrat
- Warum wurde der Ortsbeirat bislang an der Beratung des Berichts B 383 nicht beteiligt? Die Mehrzahl der betroffenen Betriebe liegt im Bereich des Ortsbezirks 1.
- Wie erklärt sich der Magistrat die aus dem Bericht herauszulesende massive Abnahme der Anzahl an Prostitutionsbetrieben von 168 in 2017 (B 245 vom 07.08.2017) auf lediglich 54 in 2019? Gemäß B 383 (Ziffer 2.) haben alle bekannten Betriebe einen Antrag auf Erlaubnis gestellt. Aus Ziffer 1. geht hervor, dass es sich dabei um 54 antragstellende Betriebe handeln muss.
- Vor dem Hintergrund der recht geringen Antragsquote in anderen Städten/Bundesländern (Berlin: 208 von circa 600 Betrieben; Hamburg: 182 von circa 400 Betrieben; Bremen: 91 von circa 360 Betrieben): Worauf ist die in Frankfurt außerordentlich hohe Antragsstellungsquote von 100 Prozent zurückzuführen?
- Wie bewertet der Magistrat Klagen von Prostituiertenselbsthilfeorganisationen darüber, dass Prostituierte - wie in anderen Städten auch - in Frankfurt am Main immer weniger legale Arbeitsplätze vorfinden und gezwungen sind, in die Illegalität (Wohnungsprostitution, Internet) abzurutschen? Dort sind die Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen vielfach isoliert und genießen keinerlei der bislang bekannten Schutzmechanismen.
- Welche Erfolge erzielte der Magistrat mit der Umsetzung des sogenannten Prostituiertenschutzgesetzes für die Tätigen im Prostitutionsgewerbe in folgenden Feldern? Schutz vor Zwangsprostitution, Verbesserung der Einkommenssituation, Arbeitsschutz, Gesundheitsvorsorge, Sicherheit, soziale Sicherheit, Altersvorsorge, Kinderbetreuung, Beschulung der Kinder.
Begründung
Die ersten vom Magistrat vorgelegten Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass mit dem Prostituiertenschutzgesetz mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Lediglich in zwei von 2.804 Fällen wurde Zwangsprostitution erkannt, ob diese Fälle gerichtsfest werden, ist noch unbekannt. Gleichzeitig wird das Grundrecht auf freie Berufsausübung (welches bekanntermaßen auch für Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen gilt) durch repressives Handeln gepaart mit Untätigkeit (schleppende Antragsbearbeitung) weitgehend außer Kraft gesetzt. Dass ausgerechnet die Personen, die man "schützen" will, durch staatliches Handeln in die Illegalität - für alle Unterstützungsmaßnahmen unerreichbar - gedrängt werden, ist skandalös.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2017BB 245Umsetzung des ProstituiertenschutzgesetzesMagistratsbericht
- 28. Oktober 2019BB 383Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 26. Januar 2020OFOF 1209/1B 383 - Umsetzung des „Prostituiertenschutzgesetztes“ in Frankfurt am Main hier: Im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Februar 2020Sie sind hierVV 1559B 383 - Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetztes in Frankfurt am Main hier: Im Ortsbezirk 1Anfrage
- 19. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 150 WochenSTST 1196B 383 - Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetztes in Frankfurt am Main hier: Im Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 53 0