Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main
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Bericht des Magistrats vom 28.10.2019, B 383
Betreff: Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main Vorgang: A 515/19 LINKE. A. Fragen zur Erteilung von Erlaubnissen zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes:
- Wie viele Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG sind seit Inkrafttreten des Gesetzes im Juli 2017 bei der Stadt Frankfurt am Main gestellt worden? Bitte wie in B 245/2017 aufschlüsseln nach: Großbordelle/Laufhäuser, FKK- und Saunaklubs, Terminwohnungen, Privatwohnungen, Escortvermittlungen, sonstigen Anbahnungsorten von Prostitution. In 2017 (Übergangsfrist) haben insgesamt 44 Prostitutionsbetriebe einen Antrag gestellt. Diese teilen sich in sechs Escortbetriebe, 18 Großbetriebe (Laufhäuser, Bordelle, FKK-Club, etc.), 10 Terminwohnungen und 10 Massagestudios auf. Im Jahr 2018 wurden für vier Escortbetriebe, ein Laufhaus und zwei Massagestudios jeweils ein Neuantrag gestellt. Im Jahr 2019 sind für einen Escortbetrieb und zwei Terminwohnungen Anträge eingegangen.
- Sollten weniger als die im August 2017 der Stadt Frankfurt bekannten Prostitutionsgewerbe einen Antrag auf Erlaubnis gestellt haben: Welche Gründe sind der Stadt Frankfurt am Main dafür bekannt, dass weniger Erlaubnisanträge gestellt wurden? Alle im August 2017 bekannten Prostitutionsbetriebe haben einen Antrag gestellt. Änderungen ergeben sich hier immer wieder aus der Schließung von Betrieben aus eigenen Gründen oder aufgrund nicht verlängerter Mietverträge, sowie durch Wechsel der Antragsteller für bestehende Betriebe.
- Wie viele Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis wurden bisher bewilligt? Bitte Aufschlüsseln nach den oben genannten Arten von Prostitutionsstätten. Bis heute wurden für fünf Escortbetriebe, ein Massagestudio und ein Laufhaus Erlaubnisse erteilt.
- In wie vielen Fällen wurde die Erlaubnis mit Auflagen verbunden und welcher Art waren diese Auflagen? Alle Erlaubnisse wurden mit Auflagen erteilt, die sich an den Vorgaben des ProstSchG orientieren.
- Wie lange war bisher die durchschnittliche Wartezeit von der Antragstellung bis zur Bewilligung des Antrags einer Betriebserlaubnis? Die Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da sich die Bearbeitungsdauer der Anträge am Prüfungsaufwand der einzelnen Fälle (z. B. Aktenanforderung bei Justizbehörden im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung) orientiert. Zudem bestehen aufgrund fehlender personeller Ressourcen Bearbeitungsstaus.
- Wie viele Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis wurden bisher versagt? Bitte Aufschlüsseln nach den oben genannten Arten von Prostitutionsstätten. Bislang wurde ein Antrag für eine Terminwohnung versagt.
- Aus welchen Gründen erfolgten Versagungen der Erteilung einer Betriebserlaubnis? Bitte die Gründe quantifizieren. Die Versagung des Antrages erfolgte, da die zur Prüfung notwendigen Unterlagen trotz mehrmaliger Aufforderung nicht vollständig vorgelegt wurden.
- Über wie viele Anträge wurde bisher noch nicht entschieden und was sind die Gründe dafür? Gründe bitte quantifizieren. Altbetriebe wurden, mit Ausnahme eines Escortbetriebes, bisher noch nicht genehmigt. Hier sind noch 43 Anträge offen, dazu kommen die Neuanträge von zwei Massagestudios und zwei Terminwohnungen Neubetriebe, die nicht mit der Übergangsregelung betrieben werden dürfen, werden bei der Erteilung vorrangig behandelt. Den Altbetrieben entsteht hierdurch kein Nachteil. Sämtliche laufenden Anträge sind in verschiedenen Stadien des Prüfungsverfahrens.
- Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit bei den bislang noch nicht entschiedenen Anträgen auf eine Betriebserlaubnis? Die Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da sich die Bearbeitungsdauer der Anträge am Prüfungsaufwand der einzelnen Fälle (z. B. Aktenanforderung bei Justizbehörden im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung) orientiert. Zudem bestehen aufgrund fehlender personeller Ressourcen Bearbeitungsstaus.
- Wie viele Mitarbeiter*innen mit welchem Stundenbudget kümmern sich derzeit bei der zuständigen Stelle um die Bearbeitung von Anträgen zur Erlaubnis eines Prostitutionsgewerbes? Derzeit werden die Anträge für die Betriebe sowie die Ausstellung der Anmeldebescheinigungen für Sexarbeitende mit drei Mitarbeiter/-innen (davon eine Teilzeitkraft) bearbeitet. Diese Mitarbeiter/-innen sind zudem im Aufgabenbereich des in der Sachrate bereits vor dem Inkrafttreten des ProstSchG angesiedelten Infektionsschutzgesetzes tätig.
- Hält die Stadt Frankfurt am Main die Zahl der mit der Erlaubnis von Prostitutionsgewerben befassten Mitarbeiter*innen für ausreichend? Im Rahmen seiner Beratungen zum Haushalt 2020/2021 hat sich der Magistrat in einer Abwägung zwischen dem Wünschenswerten und dem haushaltspolitisch Machbaren nicht auf die Schaffung neuer Planstellen für diese Aufgabe verständigt.
- Wie hoch waren die Einnahmen der Stadt Frankfurt am Main durch Gebühren im Zusammenhang der Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes, aufgeschlüsselt nach den Jahren 2017, 2018, 2019? 2019 (Stand 15.08.) wurden für die Erteilung von Erlaubnissen Gebühren in Höhe 20.220,00 € festgesetzt. In Vorjahren wurden keine Erlaubnisse erteilt.
- Nach welchen Kriterien wird die Höhe der Gebühren für die Erteilung einer Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe festgelegt? Bei der Festsetzung der jeweiligen Gebühr für die Erlaubnis wird sowohl der Prüfungsaufwand für den Antrag (Überprüfung der Zuverlässigkeit Antragssteller/Betriebspersonal/ Prüfung der örtlichen Gegebenheit) als auch ein möglicher Gewinn aus dem Prostitutionsgewerbe (Index dafür ist die Höhe einer Monatsmiete des Gewerberaums) berücksichtigt. Nach der Gebührenordnung liegt die Höchstgrenze zur Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes bei 15.000,00 €.
- Wie oft wurden bisher im Zusammenhang der beantragten Erlaubnis von Prostitutionsgewerben Kontrollen gemäß § 29 ProstSchG durchgeführt? Bitte Aufschlüsseln nach den oben genannten Arten von Prostitutionsstätten. Beim Ordnungsamt werden keine Statistiken zu Kontrollen gem. § 29 bzw. § 31 ProstSchG geführt. Darüber hinaus sind Statistiken zu diesem Thema nicht vorgesehen.
- Wie oft wurden bisher Kontrollen gemäß § 31 ProstSchG durchgeführt? Beim Ordnungsamt werden keine Statistiken zu Kontrollen gem. § 29 bzw. § 31 ProstSchG geführt. Darüber hinaus sind Statistiken zu diesem Thema nicht vorgesehen.
- Welche Behörden bzw. Einrichtungen waren an der Durchführung von Kontrollen zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes nach § 29 bzw. § 31 ProstSchG in Frankfurt am Main bislang beteiligt? Bei der Durchführung von Kontrollen zur Durchsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes nach § 29 bzw. § 31 ProstSchG besteht eine Zusammenarbeit des Ordnungsamtes nur mit der Landespolizei (Polizeipräsidium Frankfurt am Main).
- Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 33 ProstSchG wurden bislang gegenüber Betreiber*innen eines Prostitutionsgewerbes eingeleitet beziehungsweise mit welchen Ergebnissen abgeschlossen? Bitte entsprechend den Tatbeständen nach § 33 ProstSchG aufschlüsseln Jeweils rund 20 Verfahren wurden zu den Tatbeständen des § 33 Abs. 2 Nr. 1 (Betreiben eines Prostitutionsgewerbes ohne Erlaubnis) bzw. des § 33 Abs. 2 Nr. 7 (im Prostitutionsgewerbe tätige Sexarbeiter/-innen ohne gültige Anmelde- oder Aliasbescheinigung) eingeleitet. Zu den Tatbeständen des § 33 Abs. 2 Nr. 4 (Nichteinhalten der Schutzbedingungen gem. § 18 Abs. 1 und 2, Jugend, Anwohner- und Gesundheitsschutz), des § 33 Abs. 2 Nr. 8b (kein Aushang mit einem Hinweis auf die Kondompflicht) bzw. des § 33 Abs. 2 Nr. 11 (Verstoß gegen die Vorlagepflicht von Aufzeichnungen über die Zahlung von Sexarbeiter/-innen an den Betreiber bzw. Zahlung des Betreibers an Sexarbeiter/-innen) wurden ebenfalls im geringen Umfang Verfahren eingeleitet.
- Wie hoch ist die Summe der im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 33 ProstSchG in Frankfurt am Main gegenüber Betreiber*innen eines Prostitutionsgewerbes bislang verhängten Bußgelds? Das Ordnungsamt kann aufgrund der bestehenden Programmstruktur nur feststellen, wieviel Verfahren insgesamt eingeleitet wurden, zum Abschluss des jeweiligen Verfahrens (Einstellung, Verhängung eines Bußgeldes) aber keine Aussage treffen. Insofern würde dies eine manuelle Auswertung der Daten bedeuten, die in keiner Relation zum Aufwand steht.
- Wie viele Sexarbeiter*innen sind aufgrund der Angaben zur Zahl der beschäftigten Sexarbeiter*innen in den Anträgen für die Erlaubnis eines Prostitutionsgewerbes in Frankfurt am Main insgesamt tätig? Bitte Aufschlüsseln nach den oben genannten Arten von Prostitutionsstätten. Im Antrag zur Genehmigung eines Prostitutionsbetriebes wird auf die Höchstzahl der vorhandenen Zimmer abgestellt. Da es möglich ist, diese Zimmer auch mehrfach pro Tag zu vermieten, ist daraus die Anzahl der dort tätigen Sexarbeiter/-innen nicht ableitbar. B. Fragen zur Anmeldung von Sexarbeiter*innen:
- Wie viele Gesundheitsberatungen von Sexarbeiter/-innen gemäß § 10 ProstSchG wurde seit Juli 2017 in Frankfurt am Main durchgeführt? Bitte nach Monaten aufgelistet darstellen.
- Wie viele dieser Beratungen waren Erstberatungen? Wie viele waren Folgeberatungen? Die Zahlen sind in der nachfolgenden Tabelle/Abbildung dargestellt. Jahr Monat Beratungen insgesamt Erstberatungen Folgeberatungen 2017 Jul 94 94 Aug 60 60 Sep 58 58 Okt 119 119 Nov 211 211 Dez 126 126 2018 Jan 192 192 Feb 159 158 1 Mär 92 89 3 Apr 192 188 4 Mai 157 147 10 Jun 160 140 20 Jul 187 148 39 Aug 113 91 22 Sep 149 127 22 Okt 152 125 27 Nov 138 116 22 Dez 84 63 21 2019 Jan 191 121 70 Feb 162 60 102 Mär 146 54 92 Apr 146 46 100 Mai 174 76 98 Jun 139 65 74 gesamt 3.401 2.673 728
- Wie viele (namentlich verschiedene) Sexarbeiter/-innen haben in Frankfurt am Main die Beratungen des Gesundheitsamts in Anspruch genommen? Es wurden insgesamt 2.804 in der Prostitution Tätige beraten.
- Wie viele der Sexarbeiter/-innen, die in Frankfurt am Main an den Gesundheitsberatungen gemäß § 10 ProstSchG teilgenommen haben, waren a. 18 bis 21 Jahre alt bzw. älter als 21 Jahre? b. Weiblich, männlich, transgender? Zu 4a.: Von 3.401 Beratungen wurden 372 bei Sexarbeitenden im Alter von 18 bis unter 21 Jahren durchgeführt, 3.029 Beratungen erfolgten bei Sexarbeitenden, die das
- Lebensjahr vollendet hatten. Zu 4b.: Die Erhebung der Geschlechtszugehörigkeit im Rahmen der Erfassung der persönlichen Daten für die gesundheitliche Beratung nach § 10 ist vom ProstSchG nicht vorgesehen.
- Wie hoch ist der Anteil der Sexarbeiter/-innen, die einen Aliasnamen beantragt haben bzw. benutzen? Derzeit verlangen geschätzt mehr als 90% der Sexarbeitenden zur personalisierten Anmeldebescheinigung eine Aliasbescheinigung vom Ordnungsamt.
- Inwieweit ist im Gesundheitsamt Frankfurt am Main das Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung zum 25.05.2018 im Hinblick auf die Verarbeitung der besonders schützenswerten Daten von Sexarbeiter/-innen zu Sexualleben und Gesundheit berücksichtigt worden? Die Daten zur Beratung nach § 10 bzw. § 7 ProstSchG werden mit einer Datenbanksoftware (Gumax) in einem separaten, speziell zu diesem Zweck erstellten Modul verarbeitet. In vorbestehenden Modulen der vorhandenen Software wurden bereits sensible Gesundheitsdaten der gleichen Schutzbedarfsstufe verarbeitet. Ein ausreichendes Datensicherheitskonzept liegt für die erhobenen Daten vor. Hinweis: Die Aktualisierung der Dokumentation auf DSGVO ("Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten") soll nach Absprache mit dem Referat Datenschutz erst nach dem nächsten Update erfolgen, mit dem das Datenlöschkonzept realisiert wird.) Die Sexarbeitenden werden vor Beginn der Beratung über Umfang und Art der Datenverarbeitung und über ihre diesbezüglichen Rechte gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in ihrer Muttersprache informiert.
- Wie hat sich die nachträgliche Einführung von Gebühren für die Teilnahme an Gesundheitsberatungen auf die Inanspruchnahme dieser Beratungen ausgewirkt? Bisher sind keine wesentlichen Änderungen in den Beratungszahlen erkennbar. (S. Antworten zu Frage 1. und 2.)
- Wie lange ist in Frankfurt am Main aktuell die Wartezeit für einen Termin zur Gesundheitsberatung nach § 10 ProstSchG? Z. Zt. ist eine Terminvergabe im Bedarfsfall sehr kurzfristig möglich (1 bis 2 Tage). Da angestrebt wird, die Beratungen in der Muttersprache der Betroffenen durchzuführen, und dazu geschulte Sprachmittler/-innen herangezogen werden, kann die Wartezeit abhängig von der Sprache auch etwas länger sein, beträgt aber auch dann maximal eine Woche. (Längere Anmeldefristen bei Personalengpässen oder erhöhtem Aufkommen!)
- Wie viele "Informations- und Beratungsgespräche" gemäß § 7 ProstSchG wurden seit Juli 2017 in Frankfurt am Main durchgeführt? Bitte nach Monaten aufgelistet darstellen. S. Antwort zu Frage 11.
- Wie viele dieser Beratungen waren Erstberatungen? Wie viele waren Folgeberatungen? S. Antwort zu Frage 11.
- Wie viele (namentlich verschiedene) Sexarbeiter/-innen haben in Frankfurt am Main die Beratungen der Ordnungsbehörde gemäß § 7 ProstSchG in Anspruch genommen? In Frankfurt a. M. wird diese Aufgabe (Beratung nach § 7) seit Dezember 2017 durch das Gesundheitsamt wahrgenommen. Eine Beratung nach § 7 muss lt. ProstSchG bei jeder Erstanmeldung erfolgen und wird deshalb an die Erstberatung nach § 10 gekoppelt. Damit beläuft sich die Anzahl auf bisher 2.132 Beratungen nach § 7, wobei es sich durchgehend um Erstberatungen handelt. (zur Auflistung nach Monaten s. Antwort zu Frage
- Und 2.) Die Anzahl der beratenen Personen ist mit der Anzahl der Beratungen identisch.
- Wie lang ist in Frankfurt am Main aktuell die Wartezeit auf einen Termin für ein "Informations- und Beratungsgespräch" nach § 7 ProstSchG? S. Antwort zu Frage 8. (Gesundheitsamt) Im Ordnungsamt werden für die Beantragung der Anmeldebescheinigungen keine Termine vergeben. Die Sexarbeiter/-innen können während der Öffnungszeiten des Ordnungsamtes vorsprechen. Es entstehen derzeit Wartezeiten von ungefähr 15 Minuten.
- Wie viele so genannte Hurenpässe wurden seitdem in Frankfurt am Main erstmals ausgehändigt, wie viele verlängert? Nach § 35 ProstSchG werden jährlich Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt. Dazu werden die Daten in anonymisierter Form an das Hessische Statistische Landesamt übermittelt. Wie vom Hessischen Statistischen Landesamt zurückgemeldet, wurden für Anmeldebescheinigungen im Jahr 2018 insgesamt 1877 Vorgänge gemeldet.
- An welche Behörden und Stellen werden die Daten der in Frankfurt am Main im Zuge der Anmeldung registrierten Sexarbeiter*innen weitergegeben? Wie in § 34 vorgeschrieben, werden die Daten von Sexarbeitenden, die in Frankfurt ihre Anmeldebescheinigung erhalten, nur an dafür berechtigte öffentliche Stellen, regelmäßig aber an das zuständige Finanzamt (Wohn- oder Zustelladresse) weitergegeben.
- Inwieweit ist im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main das Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung zum 25.05.2018 im Hinblick auf die Verarbeitung der besonders schützenswerten Daten von Sexarbeiter*innen berücksichtigt worden? Die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung werden bei der Durchführung des ProstSchG vollumfänglich berücksichtigt.
- In wie vielen Fällen mussten seit Inkrafttreten des ProstSchG "Maßnahmen bei Beratungsbedarf" gemäß § 9 ProstSchG initiiert werden? S. Antwort zu Frage 17.
- Welche Behörden bzw. Einrichtungen wurden im Zusammenhang mit "Maßnahmen bei Beratungsbedarf" bisher eingeschaltet? Zusätzlicher Beratungsbedarf ergibt sich bei in der Prostitution Tätigen häufig, insgesamt waren 688 Clearingvorgänge zu verzeichnen. Die Erhebung erfolgt durch Strichliste und Nennung der jeweiligen Vermittlungsstelle. Meist kann direkt ein Termin vereinbart werden oder in Einzelfällen auch eine Begleitung erfolgen. Schwerpunkte sind gesundheitliche Probleme und psychosoziale Fragestellungen. Die Zahlen sind - getrennt nach diesen Schwerpunkten - in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Weitervermittlung bei gesundheitlichen Problemen HIV/STI Untersuchungsstelle Gesundheitsamt 392 Humanitäre Sprechstunde des Gesundheitsamtes 20 Studentische Poliklinik 13 Fachärzte 7 Elisabethen Straßenambulanz 6 gesamt 438 Weitervermittlung/psychosoziale Fragestellungen Beratungsstelle "Tamara" 172 Beratungsstelle "FIM" 70 Kriseninterventionsprojekt für Stricher (KISS) 6 Internationaler Bund 1 Schwangerenkonfliktberatung 1 gesamt 250 Bisher ist im Ordnungsamt kein Fall aufgetreten, da die Sexarbeitenden im Gespräch einen Hinweis geben müssten. Jedoch wird bei einem Verdacht nochmals explizit auf die Beratungsangebote hingewiesen und zudem Visitenkarten von Beratungsorganisationen ausgegeben (z. B. FIM -Frauenrecht ist Menschenrecht oder KISS - Kriseninterventionsstelle für Stricher).
- Wie viele Fälle von Zwangsprostitution konnten seit Inkrafttreten des ProstSchG durch die Teilnahme von Sexarbeiter/-innen an Beratungen gemäß § 10 bzw. § 7 ProstSchG festgestellt werden? Das Feststellen von Zwangsprostitution im Rahmen der Beratung ist aus unterschiedlichen Gründen komplex und schwierig. Mit einer hohen Dunkelziffer ist zu rechnen. Bisher gab es lediglich zwei Fälle, in denen aus dem Beratungsvorgang heraus eindeutig auf das Vorliegen von Zwangsprostitution geschlossen werden konnte.
- Welche Staatsangehörigkeiten haben die Sexarbeiter*innen, die in Frankfurt am Main ihre Tätigkeit angemeldet und einen Hurenpass erhalten haben? Es sind folgende Nationalitäten angemeldet: Albanisch, algerisch, argentinisch, bosnisch-herzegowinisch, brasilianisch, britisch, bulgarisch, chinesisch, kongolesisch, deutsch, dominikanisch, französisch, ghanaisch, griechisch, indonesisch, irakisch, italienisch, jamaikanisch, kasachisch, kenianisch, kolumbianisch, kroatisch, kubanisch, laotisch, lettisch, litauisch, luxemburgisch, mauritisch, mexikanisch, moldauisch, myanmarisch, niederländisch, nigerianisch, österreichisch, pakistanisch, peruanisch, philippinisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, schwedisch, senegalesisch, serbisch, slowakisch, spanisch, thailändisch, tschechisch, türkisch, ukrainisch, ungarisch, venezolanisch und weißrussisch.
- Wie verteilen sich die Zustelladressen der Sexarbeiter*innen, die in Frankfurt am Main ihre Tätigkeit angemeldet und einen Hurenpass erhalten haben? Bitte wie folgt aufschlüsseln:
- a)Zustelladresse in Frankfurt
- b)Zustelladresse in Hessen (aber nicht in Frankfurt);
- c)Zustelladresse in Deutschland (aber nicht in Hessen);
- d)Zustelladresse im Ausland Von den Sexarbeitenden wurden keine Zustelladressen im Ausland angegeben. Eine Aufschlüsselung nach Zustelladressen in Frankfurt, Hessen oder anderen Bundesländern ist nicht möglich. Im Zweifelsfall ist die Zustelladresse lediglich eine Momentaufnahme.
- Wie viele Sexarbeiter*innen wurden in Frankfurt am Main seit Inkrafttreten des ProstSchG im Zusammenhang der Umsetzung dieses Gesetzes kontrolliert? Bitte Aufschlüsseln nach den oben genannten Arten von Prostitutionsstätten. Da die Kontrollen sowohl von der Landespolizei als auch der Stadtpolizei (gemeinsam aber auch separat) durchgeführt werden, können hier keine Zahlen genannt werden. Im Übrigen werden Kontrollen bei der zuständigen Fachstelle des Ordnungsamtes nur dann bekannt, wenn Sexarbeitende ohne Anmeldebescheinigung angetroffen werden, was mittlerweile nur noch sehr selten vorkommt.
- Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 33 ProstSchG wurden gegenüber Sexarbeiter*innen seit Inkrafttreten des Gesetzes eingeleitet und mit welchen Ergebnissen abgeschlossen? Bitte entsprechend den Tatbeständen nach § 33 ProstSchG aufschlüsseln. In 54 Fällen wurden in der Bußgeldstelle des Ordnungsamtes zur Ahndung von Verstößen gegen die Anmeldepflicht des § 3 Abs. 1 ProstSchG Bußgeldverfahren eingeleitet. Weitere statistische Daten liegen nicht vor.
- Wie hoch ist die Summe der in diesem Zusammenhang und in diesem Zeitraum gegenüber Sexarbeiter*innen verhängten Bußgelder? S. Antwort zu Frage 22.
- Welche Summe an Bußgeld wurde von den Betroffenen tatsächlich bezahlt? S. Antwort zu Frage 22.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2017BB 245Umsetzung des ProstituiertenschutzgesetzesMagistratsbericht
- 12. Juli 2019AA 515Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am MainSTVV-Anfrage · LINKE.
- 28. Oktober 2019Sie sind hierBB 383Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 26. Januar 2020OFOF 1209/1B 383 - Umsetzung des „Prostituiertenschutzgesetztes“ in Frankfurt am Main hier: Im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Februar 2020VV 1559B 383 - Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetztes in Frankfurt am Main hier: Im Ortsbezirk 1Anfrage
- 19. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 150 WochenSTST 1196B 383 - Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetztes in Frankfurt am Main hier: Im Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)