B 383 - Umsetzung des "Prostituiertenschutzgesetztes" in Frankfurt am Main hier: Im Ortsbezirk 1
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt Auskunft über die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main, insbesondere zur Beteiligung des Ortsbeirats und zur Abnahme der Prostitutionsbetriebe. Ziel ist es, die Situation der Sexarbeiter zu verbessern und die wirtschaftliche Bedeutung des Gewerbes zu würdigen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen:
- Warum wurde der Ortsbeirat bislang an der Beratung des Berichts B 383 nicht beteiligt? Die Mehrzahl der betroffenen Betriebe liegt im Bereich des Ortsbeirat 1.
- Wie erklärt sich der Magistrat die aus dem Bericht herauszuleende massive Abnahme der Anzahl Prostitutionsbetriebe von 168 in 2017 (B 245 vom 07.08.2017) auf lediglich 54 (2019)? Gemäß B 383 (2.) haben alle bekannten Betriebe einen Antrag auf Erlaubnis gestellt. Aus (1.) geht hervor, das es sich dabei um 54 antragstellende Betriebe handeln muss.
- Vor dem Hintergrund der recht geringen Antragsquote in anderen Städten / Bundesländern (Berlin: 208 von ca. 600 Betrieben, Hamburg 182 von ca. 400 Betrieben, Bremen; 91 von ca. 360 Betrieben): Worauf ist die in Frankfurt außerordentlich hohe Antragsstellungsquote von 100% zurück zu führen?
- Wie bewertet der Magistrat Klagen von Prostituiertenselbsthilfeorganisationen darüber, dass Prostituierte - wie in anderen Städten auch - in Frankfurt am Main immer weniger legale Arbeitsplätze vorfinden und gezwungen sind, in die Illegalität (Wohnungsprostitution, Internet) abzurutschen? Dort sind die Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen vielfach isoliert und genießen keinerlei der bislang bekannten Schutzmechanismen.
- Das Prostitutionsgewerbe ist - trotz aller Schmähungen - ein bedeutender Wirtschaftsfaktor mit außerordentlicher Strahlkraft in weitere Branchen in der Stadt Frankfurt und besonders im Ortsbezirk
- In welcher Weise wird sich der Magistrat z. B. mit den Mitteln und Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung um die Zukunft und Prosperität auch dieses Gewerbes kümmern?
- Welche Erfolge erzielte der Magistrat mit der Umsetzung des sog. "Prostitutionsschutzgesetzes" für die Tätigen im Prostitutionsgewerbe in folgenden Feldern: Schutz vor Zwangsprostitution, Verbesserung der Einkommenssituation, Arbeitsschutz, Gesundheitsvorsorge, Sicherheit, Soziale Sicherheit, Altersvorsorge, Kinderbetreuung, Beschulung der Kinder?
Begründung
Die ersten vom Magistrat vorgelegten Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass mit dem "Prostituiertenschutzgesetz" mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Lediglich in 2 von 2.804 Fällen wurde Zwangsprostitution erkannt, ob diese Fälle gerichtsfest werden ist noch unbekannt. Gleichzeitig wird das Grundrecht auf freie Berufsausübung (welches bekanntermaßen auch für Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen gilt) durch repressives Handeln gepaart mit Untätigkeit (schleppende Antragsbearbeitung) weitgehend außer Kraft gesetzt. Dass ausgerechnet die Personen, die man "schützen" will durch staatliches Handeln in die Illegalität - und für alle Unterstützungsmaßnahmen unerreichbar - gedrängt werden, ist skandalös.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2017BB 245Umsetzung des ProstituiertenschutzgesetzesMagistratsbericht
- 28. Oktober 2019BB 383Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 26. Januar 2020Sie sind hierOFOF 1209/1B 383 - Umsetzung des „Prostituiertenschutzgesetztes“ in Frankfurt am Main hier: Im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Februar 2020VV 1559B 383 - Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetztes in Frankfurt am Main hier: Im Ortsbezirk 1Anfrage
- 19. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 150 WochenSTST 1196B 383 - Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetztes in Frankfurt am Main hier: Im Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, BFF und Die PARTEI gegen GRÜNE, LINKE., FDP und U.B. (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme