B 383 - Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetztes in Frankfurt am Main hier: Im Ortsbezirk 1
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main. Es wird festgestellt, dass die Anzahl der Prostitutionsgewerbe, die einen Antrag auf Erlaubnis gestellt haben, noch nicht alle erfasst sind und dass die Gesundheitsversorgung für Prostituierte verbessert wurde. Ziel ist es, die legale Ausübung der Prostitution zu fördern und illegale Tätigkeiten zu bekämpfen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Der Magistratsbericht B 383/19 beantwortet die Anfrage A 515 der LINKE.-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung. Der Ortsbeirat 1 war an der Anfrage nicht beteiligt. Ein unmittelbarer Bezug zu einem Stadtteil oder Ortsbezirk ist nicht erkennbar. Das Büro der Stadtverordnetenversammlung weist im Auftrag des Stadtverordnetenvorstehers die Beschlussvorlagen für die Stadtverordnetenversammlung den zuständigen Ausschüssen und - falls angezeigt - Ortsbeiräten zu. Die Zuweisung zu den Ortsbeiräten erfolgt als Vorschlag. Die Tagesordnung für die Sitzungen der Ortsbeiräte stellt die Ortsvorsteherin bzw. der Ortsvorsteher auf. Die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, deren Vertreterinnen und Vertreter sowie die Vorsitzenden der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder der Ortsbeiräte erhalten alle das wöchentliche Versandpaket mit den Beschlussvorlagen und haben somit die Möglichkeit, über die vorgeschlagene Auszeichnung hinaus, Wünsche zur Tagesordnung bei der Ortsvorsteherin, dem Ortsvorsteher oder beim Büro anzumelden. Derartige Wünsche sind hinsichtlich des Berichts B 383 nicht bekannt.
Zu 2.: Die Fragestellung zum Magistratsbericht B 245/17 lautete, mit welcher Anzahl der Prostitutionsgewerbe der Magistrat in Frankfurt rechnet. In der Anfrage A 515 der Fraktion DIE LINKE: vom 12.07.2019 wurde nachgefragt, für wie viele Prostitutionsgewerbe ein Antrag auf Erlaubnis nach § 12 ProstSchG gestellt wurde. Daher sind die Zahlen der beiden Magistratsberichte nicht vergleichbar, zumal beispielsweise die in den Schätzungen des B 245 enthaltenen Wohnungen, in denen nur ein/e dort wohnen-de/-r Prostituierte/r selbständig arbeitet, von der Antragspflicht ausgenommen sind. Sollte bekannt werden, dass zurzeit noch Prostitutionsgewerbe ohne Erlaubnis betrieben werden, werden Maßnahmen zur Beendigung der illegalen Tätigkeit eingeleitet.
Zu 3.: Es muss davon ausgegangen werden, dass bislang noch nicht alle Prostitutionsgewerbe einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 12 ProstSchG gestellt haben. Um zu vermeiden, dass ein illegales Prostitutionsgewerbe untersagt wird, werden auf den einschlägigen Internetportalen immer wieder nur temporär genutzte Wohnungen angeboten. Ein konsequentes Durchgreifen bei kurzfristigen Nutzungen ist aufgrund mangelnden Personals nicht möglich.
Zu 4.: Eine legale Ausübung der Prostitution bedingt eine Registrierung bei der zuständigen Behörde, im Fall von Frankfurt am Main ist dies das Ordnungsamt. An die baulichen, strukturellen Räumlichkeiten zur Ausübung der Prostitution (Prostitutionsstätten) und an die Betreiber von Prostitutionsstätten sind durch das Prostituiertenschutzgesetz Auflagen und Bedingungen geknüpft, was grundsätzlich als positiv zu werten ist und den Schutzcharakter des Gesetzes unterstreicht. Grundsätzlich ist Wohnungsprostitution nicht illegal, es sei denn, die bauliche Ausstattung widerspricht den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Überbelegung bei nicht vorhandenen hygienischen Standards) und/oder der/die sexuelle Dienstleistende ist weder gesundheitlich beraten worden nach § 10 ProstSchG, noch beim Ordnungsamt registriert. Seit Inkrafttreten des ProstSchG hat sich die Anzahl der Laufhäuser und FKK-Clubs in Frankfurt nicht verringert. Insofern stehen auch weiterhin legale Arbeitsplätze zur Verfügung. Zudem würden die im Fachbeirat arbeitenden, mit der Beratung von Prostituierten befassten Trägerorganisationen (z. B. Tamara, FIM, AIDS-Hilfe, KISS) die Gefahr des Abrutschens in die Illegalität thematisieren. Auf welchen Grundlagen Klagen von anderen Prostituiertenhilfsorganisationen vorgetragen werden, kann nicht nachvollzogen werden. Aus Sicht des Gesundheitsamtes ist die Tatsache, dass Prostituierte nicht mehr an ihren Arbeitsstätten übernachten dürfen, ein zunehmend größer werdendes Problem. Städte wie Frankfurt verfügen über unzureichend bezahlbaren Wohnraum, so dass die Dienstleistenden abhängig werden von häufig überteuerten und schlecht ausgestatteten Zimmerangeboten der Bordell- oder Clubbetreiber.
Zu 5.: An positiven Entwicklungen kann der Magistrat - Gesundheitsamt - verzeichnen, dass durch die Einführung des Gesetzes wesentlich mehr Personen, die in der Prostitution tätig sind, durch die hiesige Beratung und die vorgehaltenen medizinischen und psychosozialen Angebote erreicht werden, als dies noch vor dem Gesetz der Fall gewesen ist. Da im Gesundheitsamt die vorgeschriebene Gesundheitsberatung muttersprachlich und kultursensibel durchgeführt wird, öffnen sich viele Dienstleistende und mögliche Unterstützungsangebote werden häufiger und leichter angenommen. Auch für die Offenbarung einer Not-/ oder Zwangslage ist Raum. Nach Erfahrung des Gesundheitsamtes werden Zwangslagen jedoch nur selten offenbart, da der ökonomische Druck, den eigenen Lebensunterhalt und häufig den der Familie im Heimatland zu verdienen, sehr hoch ist und höher eingestuft wird, als die eigene Sicherheit. In Frankfurt besteht eine langjährige und sehr gute Zusammenarbeit von Ämtern mit der Landes- und Stadtpolizei und den Beratungsstellen, so dass Auffälligkeiten im Sinne von Notlagen oder Verdacht von Kriminalität datenschutzsensibel ausgetauscht werden können und somit der Schutz von einzelnen Prostituierten erhöht werden kann. Prostitution ist als dienstleistende Tätigkeit eingestuft. Sie wird überwiegend in der Selbstständigkeit ausgeübt, also ist für Krankenversicherung, Altersvorsorge selbst zu sorgen. Der Gesetzgeber hat keine Tarife oder einen Mindestlohn für sexuelle Dienstleistungen vorgesehen. Nach der Erfahrung und den Auswertungen des Gesundheitsamtes befindet sich bei der überwiegenden Anzahl der sexuell Dienstleistenden in Frankfurt a.M. die Familie, also auch Kinder im Heimatland. Dort gelten die jeweiligen Schulgesetze. Für Prostituierte, die in Deutschland, z.B. Frankfurt ihren Hauptwohnsitz haben und mit Kindern leben, gelten die deutschen Schulgesetze und die Angebote zur Kinderbetreuung. Da das Gesundheitsamt in dem vorgelegten Bericht über die Arbeit des Fachbeirates, der als interdisziplinäres Gremium die Kommunale Umsetzung des Gesetzes begleitet, darstellt, dass viele Prostituierte über keine Krankenversicherung verfügen, wird in den hiesigen Beratungen auf die Angebote der humanitären Sprechstunden im Gesundheitsamt (allgemeinmedizinisch und gynäkologisch) hingewiesen. Diese werden bei Beschwerden, krankheitsbezogenen Ängsten und bei Wunsch nach Screenings auf sexuell übertragbare Erkrankungen auch häufig aufgesucht. Insofern wird davon ausgegangen, dass sich die Gesundheitsvorsorge und -versorgung seit Einführung des Gesetzes in Frankfurt am Main verbessert hat. Medizinische Angebote für in der Prostitution Tätige bestehen am Gesundheitsamt Frankfurt am Main jedoch bereits seit über 20 Jahren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2017BB 245Umsetzung des ProstituiertenschutzgesetzesMagistratsbericht
- 28. Oktober 2019BB 383Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 26. Januar 2020OFOF 1209/1B 383 - Umsetzung des „Prostituiertenschutzgesetztes“ in Frankfurt am Main hier: Im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Februar 2020VV 1559B 383 - Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetztes in Frankfurt am Main hier: Im Ortsbezirk 1Anfrage
- 19. Juni 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 150 WochenSTST 1196B 383 - Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetztes in Frankfurt am Main hier: Im Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab