Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Fällung mehrerer alter Bäume auf den Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68: Lag eine Genehmigung für diese Eingriffe vor?

Vorlagentyp: V
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Leipziger Straße — 20 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Leipziger Straße per E-Mail

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 02.12.2019, V 1509 entstanden aus Vorlage: OF 963/2 vom 14.11.2019

Betreff: Fällung mehrerer alter Bäume auf den Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68: Lag eine Genehmigung für diese Eingriffe vor? Den Ortsbeirat erreichte von Anwohnern der Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68 die Nachricht, dass auf diesen Grundstücken mehrere alte Bäume gefällt wurden. Die Nachbarn wurden vorher nicht über eine Fällgenehmigung informiert. Um genauere Informationen über die Fällung der Bäume zu erhalten, wird der Magistrat gebeten, zu den Ziffern 1. bis 8. zu prüfen und zu berichten sowie Ziffer 9. zu entsprechen:

  1. Wann wurde die Fällgenehmigung erteilt?
  2. Für wie viele Bäume wurde eine Fällgenehmigung erteilt?
  3. Wie hoch war das Alter der Bäume?
  4. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde eine Fällgenehmigung erteilt?
  5. Was war der Grund für die Fällung der Bäume?
  6. Wann werden die Ersatzpflanzungen für die Bäume erfolgen?
  7. Warum wurden die Anwohner und der Ortsbeirat über die Fällgenehmigungen nicht informiert?
  8. Welche Baumaßnahmen sind auf den beiden Grundstücken geplant? Mussten die Bäume für diese Baumaßnahmen weichen?
  9. Die Baumaßnahmen sollen dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Ferner wird der Magistrat gebeten, bezüglich des Abrisses des Gebäudes Leipziger Straße 68 ergänzend zu berichten, ob - wie berichtet wurde - aufgrund unsachgemäßer Arbeiten am Haus tragende Wände beschädigt wurden und daraufhin der Abriss des Hauses wegen Einsturzgefahr verfügt wurde. Begründung: Auf den Grundstücken Leipziger Straße 66 und 68 befanden sich im Hinterhof mehrere alte Bäume, die für Frischluftzufuhr und Erholung der Anwohner von Bedeutung waren. Die Hinterhöfe waren für die Anwohner eine kleine Oase. Ohne vorherige Information der Anwohner wurden diese Bäume gefällt. Die Frage ist, unter welchen Voraussetzungen die Bäume gefällt werden konnten und warum der Ortsbeirat und die Anwohner nicht informiert wurden. In Zeiten des Klimawandels sind solche alten Bäume in Hinterhöfen für das Kleinklima besonders wichtig. Im Nachhinein stellt sich dem Ortsbeirat die Frage, warum historisch wichtigen und 200 Jahre alten Gebäuden der Status denkmalgeschützt verweigert wird, während - wie aktuell geschehen - der 40 Jahre alte Fernsehturm "Ginnheimer Spargel" unter Denkmalschutz gestellt wird. Anbei Fotos zur Leipziger Straße
  10. Quelle: Geodatenbank der Stadt Frankfurt (2012) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. November 2019OFOF 963/2Fällung mehrerer alter Bäume auf den Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68: Lag eine Genehmigung für diese Eingriffe vor?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 2. Dezember 2019Sie sind hier
    VV 1509Fällung mehrerer alter Bäume auf den Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68: Lag eine Genehmigung für diese Eingriffe vor?
    Anfrage
  3. 2. März 2020Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 382Fällung mehrerer alter Bäume auf den Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68: Lag eine Geneh-migung für diese Eingriffe vor?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen