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Fällung mehrerer alter Bäume auf den Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68: Lag eine Genehmigung für diese Eingriffe vor?

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Die Fällung mehrerer alter Bäume auf den Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68 wurde genehmigt, da die Bäume krank waren oder bauliche Schäden verursacht haben. Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach der Fällung durchzuführen.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu 1. und 2.: Für die Liegenschaft Leipziger Straße 66 wurde im April 2019 die Fällung von drei Laubbäumen mit Auflage zur Ersatzpflanzung genehmigt. Für die Liegenschaft Leipziger Straße 68 wurde im April 2019 die Fällung von vier Laubbäumen und drei Nadelbäumen mit Auflage zur Ersatzpflanzung genehmigt.

Zu 3.: Das Alter der Bäume wird im Zusammenhang der Prüfung nach Baumschutzsatzung nicht ermittelt.

Zu 4.: Die Fällung der Bäume wurde nach § 3 1) der Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main (BSS) genehmigt.

Zu 5.: Die Fällung der Bäume wurde genehmigt, weil die Bäume entweder krank waren oder Schäden an baulichen Elementen hervorgerufen haben. Ein zur Fällung genehmigter Laubbaum war bereits abgestorben. Die Erhaltung der Bäume war leider nicht mit zumutbarem Aufwand möglich.

Zu 6.: Die Ersatzpflanzungen müssen innerhalb eines Jahres nach Fällung der Bäume ausgeführt sein.

Zu 7.: Baumfällgenehmigungen werden nicht öffentlich bekannt gemacht.

Zu 8. + 9: Bisherige Beratungsgespräche bezüglich einer Neubebauung der Liegenschaft Leipziger Straße 68 wurden auf der Grundlage geführt, dass der baumbestandene hintere Bereich möglichst als begrünter Freibereich, unter weitestgehendem Erhalt des Baumbestandes, von Bebauungen freigehalten werden sollte. Hierzu liegt ein Bebauungsvorschlag vor, welcher aus einem Vorder- und einem direkt daran angebauten Hintergebäude besteht. Ein entsprechender Antrag liegt allerdings bisher nicht vor. Ergänzend: Der Abbruch des Gebäudes wurde zwar aufgrund der vorhandenen Einsturzgefahr auch ohne Vorliegen eines Neubaukonzeptes genehmigt, aber nicht durch die Bauaufsicht verfügt. Aufgrund des Gebäudezustandes erscheint der Abriss jedoch auch geboten. Die angesprochenen "unsachgemäßen Arbeiten" wurden in den Jahren und Jahrzehnten zuvor durchgeführt und führten zu einer nachhaltigen, nicht mehr mit vertretbarem Aufwand rückgängig zu machenden Schwächung der Gebäudesubstanz.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. November 2019OFOF 963/2Fällung mehrerer alter Bäume auf den Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68: Lag eine Genehmigung für diese Eingriffe vor?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 2. Dezember 2019VV 1509Fällung mehrerer alter Bäume auf den Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68: Lag eine Genehmigung für diese Eingriffe vor?Anfrage
  3. 2. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 382Fällung mehrerer alter Bäume auf den Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68: Lag eine Geneh-migung für diese Eingriffe vor?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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