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Fällung mehrerer alter Bäume auf den Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68: Lag eine Genehmigung für diese Eingriffe vor?

Vorlagentyp: OFLINKE
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68: Lag eine Genehmigung für diese Eingriffe vor? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten Uns erreichte von Anwohnern der Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68 die Nachricht, dass auf diesen Grundstücken mehrere alte Bäume gefällt wurden. Die Nachbarn wurden vorher nicht über eine Fällgenehmigung informiert. Um genauere Informationen über die Fällung der Bäume zu erhalten, fordern wir den Magistrat zur Klärung der folgenden Fragen auf :

  1. Wann wurde die Fällgenehmigung erteilt?
  2. Für wie viele Bäume wurde eine Fällgenehmigung erteilt?
  3. Was war das Alter der Bäume?
  4. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde eine Fällgenehmigung erteilt?
  5. Was war der Grund für die Fällung der Bäume?
  6. Wann werden die Ersatzpflanzungen für die Bäume erfolgen?
  7. Warum wurden die Anwohner und der Ortsbeirat über die Fällgenehmigungen nicht informiert?
  8. Welche Baumaßnahmen sind auf den beiden Grundstücken geplant? Mussten die Bäume für diese Baumaßnahmen weichen?
  9. Die Baumaßnahmen sollen dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Bzgl. des Abrisses des Gebäude Leipziger Straße 68 wird ergänzend um Auskunft darüber gebeten, ob - wie berichtet wurde - aufgrund unsachgemäßer Arbeiten am Haus tragende Wände beschädigt worden waren und daraufhin der Abriss des Hauses wegen Einsturzgefahr verfügt wurde. Begründung: Auf den Grundstücken Leipziger Straße 66 und 68 befanden sich im Hinterhof mehrere alte Bäume, die für Frischluftzufuhr und Erholung der Anwohner von Bedeutung waren. Die Hinterhöfe waren für die Anwohner eine kleine Oase. Ohne vorherige Information der Anwohner wurden diese Bäume gefällt. Die Frage ist, unter welchen Voraussetzungen die Bäume gefällt werden konnten und warum der Ortsbeirat und die Anwohner nicht informiert wurden. In Zeiten des Klimawandels sind solche alten Bäume in Hinterhöfen für das Kleinklima besonders wichtig. Im Nachhinein stellt sich uns die Frage, warum historisch wichtigen 200jährigen Gebäuden der Status denkmalgeschützt verweigert wird, während - wie aktuell geschehen - der 40 Jahre alte Fernsehturm "Ginnheimer Spargel" unter Denkmalschutz gestellt wird. Anbei Fotos: Leipziger Straße 68 Quelle: Geodatenbank der Stadt Frankfurt (2012)

Inhalt

Antrag vom 14.11.2019, OF 963/2

Betreff: Fällung mehrerer alter Bäume auf den Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68: Lag eine Genehmigung für diese Eingriffe vor? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten Uns erreichte von Anwohnern der Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68 die Nachricht, dass auf diesen Grundstücken mehrere alte Bäume gefällt wurden. Die Nachbarn wurden vorher nicht über eine Fällgenehmigung informiert. Um genauere Informationen über die Fällung der Bäume zu erhalten, fordern wir den Magistrat zur Klärung der folgenden Fragen auf :

  1. Wann wurde die Fällgenehmigung erteilt?
  2. Für wie viele Bäume wurde eine Fällgenehmigung erteilt?
  3. Was war das Alter der Bäume?
  4. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde eine Fällgenehmigung erteilt?
  5. Was war der Grund für die Fällung der Bäume?
  6. Wann werden die Ersatzpflanzungen für die Bäume erfolgen?
  7. Warum wurden die Anwohner und der Ortsbeirat über die Fällgenehmigungen nicht informiert?
  8. Welche Baumaßnahmen sind auf den beiden Grundstücken geplant? Mussten die Bäume für diese Baumaßnahmen weichen?
  9. Die Baumaßnahmen sollen dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Bzgl. des Abrisses des Gebäude Leipziger Straße 68 wird ergänzend um Auskunft darüber gebeten, ob - wie berichtet wurde - aufgrund unsachgemäßer Arbeiten am Haus tragende Wände beschädigt worden waren und daraufhin der Abriss des Hauses wegen Einsturzgefahr verfügt wurde. Begründung: Auf den Grundstücken Leipziger Straße 66 und 68 befanden sich im Hinterhof mehrere alte Bäume, die für Frischluftzufuhr und Erholung der Anwohner von Bedeutung waren. Die Hinterhöfe waren für die Anwohner eine kleine Oase. Ohne vorherige Information der Anwohner wurden diese Bäume gefällt. Die Frage ist, unter welchen Voraussetzungen die Bäume gefällt werden konnten und warum der Ortsbeirat und die Anwohner nicht informiert wurden. In Zeiten des Klimawandels sind solche alten Bäume in Hinterhöfen für das Kleinklima besonders wichtig. Im Nachhinein stellt sich uns die Frage, warum historisch wichtigen 200jährigen Gebäuden der Status denkmalgeschützt verweigert wird, während - wie aktuell geschehen - der 40 Jahre alte Fernsehturm "Ginnheimer Spargel" unter Denkmalschutz gestellt wird. Anbei Fotos: Leipziger Straße 68 Quelle: Geodatenbank der Stadt Frankfurt (2012)Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. November 2019Sie sind hier
    OFOF 963/2Fällung mehrerer alter Bäume auf den Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68: Lag eine Genehmigung für diese Eingriffe vor?
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 2. Dezember 2019VV 1509Fällung mehrerer alter Bäume auf den Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68: Lag eine Genehmigung für diese Eingriffe vor?Anfrage
  3. 2. März 2020Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 382Fällung mehrerer alter Bäume auf den Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68: Lag eine Geneh-migung für diese Eingriffe vor?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 37 · 02.12.2019
TO I, TOP 19
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1509 2019 Die Vorlage OF 963/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
3 CDUSPDGrüne1 FDPLinkeBFFPiraten
Ablehnung:
1 CDU
Enthaltung:
1 FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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