Backhaus in der Kaufunger Straße 4
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Kaufunger Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.
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Auskunftsersuchen vom 11.11.2019, V 1475 entstanden aus Vorlage: OF 957/2 vom 11.11.2019
Betreff: Backhaus in der Kaufunger Straße 4 Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen umfassend zu beantworten:
- Was ist konkret Inhalt der (alten sowie der neuen) Abwendungserklärung?
- Seit wann werden Bauberatungsgespräche geführt?
- Welche Richtung verfolgt der Magistrat in den Gesprächen?
- Wann wurde das Grundstück Friesengasse 13 in die Projektgesellschaften Friesengasse 13 Home GmbH und Friesengasse 13 Loft GmbH aufgeteilt?
- War das nach den Erhaltungssatzungen Nr. 47 und Nr. 48 zulässig?
- Warum wurden zuständige Gremien (Ortsbeirat, Römerfraktionen, Ausschussmitglieder, Magistratsmitglieder) bisher noch nicht umfassend über die Vorgänge informiert, was auch selbst maßgeblich zu den vielen widersprüchlichen Aussagen und Gerüchten geführt hat?
- Wie soll diese Informationspolitik zukünftig verbessert werden?
- Inwieweit wurde durch eine 100-prozentige Übernahme der GmbH-Anteile ein Vorkaufsrecht der Stadt Frankfurt ausgelöst? Begründung: Zu Ziffer 1.: Je nachdem, was genau verkauft wurde (Grundstück und Gebäude oder die Projektgesellschaft), ergeben sich andere Möglichkeitsräume für die Stadt. Hierbei ist auch der Ortsbeirat einzubeziehen, wofür die entsprechenden Informationen notwendig sind. Zu den Ziffern 2. und 3.: Planungsdezernent Mike Josef lies sich in der Frankfurter Rundschau kurz nach der Besetzung des Backhauses mit folgendem Satz zitieren: "Auf der Ebene des Planungs- und Wohnungsdezernates werden keine Gespräche über das Tibethaus geführt." Im Planungsausschuss sagte Josef am 28.10.2019, es gäbe solche Beratungen. Beide Aussagen widersprechen einander, wodurch Informationsbedarf bezüglich der Tatsachen selbst, aber auch bezüglich des Kenntnisstandes des Dezernenten bei seiner Aussage gegenüber der Presse besteht. Zu den Ziffern 4. und 5.: Informationsbedarf. Zu den Ziffern 6. und 7.: Dass der Ortsbeirat eine Sondersitzung allein schon zur Klärung der Sachlage einberufen muss, anstatt Informationen von den zuständigen Stellen der Stadt proaktiv oder auf aktive Nachfrage hin zu erhalten, ist allein schon eine Auszeichnung, auf die die zuständigen Dezernate nicht mit Stolz blicken sollten. Eine solche Sondersitzung hätte dem Zweck einer politischen Willensbildung in der Sache zu dienen. Stattdessen sind alle Beteiligten des Ortsbeirates genötigt, aufgrund möglichen Zeitdruckes (z. B. Fristeinhaltung gemäß Erhaltungssatzung) bei ihren politischen Forderungen Vermutungen über die Faktenlage anzustellen, anstatt diese auf eine solide Faktenbasis stellen zu können, und damit gewissermaßen im Nebel zu stochern. Notgedrungen geschieht dies nun so. Ein gutes Bild gibt so jedoch niemand ab. Als politische Akteure sollten jedoch Ortsbeirat, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat das Interesse verfolgen, Politik auf Basis einer gesicherten Faktenlage zu machen. Dafür müssen die zuständigen Dezernate jedoch ihrer Aufgabe nachkommen, die beteiligen Gremien über die Tatsachen frühzeitig zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juni 2018OFOF 591/2Areal des ehemaligen Tibethauses - Vorkaufsrecht nutzenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
- 11. Juni 2018OMOM 3327Areal des ehemaligen Tibethauses - Vorkaufsrecht nutzenDirektanregung
- 16. November 2018STST 2144Areal des ehemaligen Tibethauses - Vorkaufsrecht nutzenStellungnahme
- 11. Oktober 2019OFOF 920/2Backhaus in der Kaufunger Straße 4Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. November 2019OFOF 957/2Backhaus in der Kaufunger Straße 4Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. November 2019Sie sind hierVV 1475Backhaus in der Kaufunger Straße 4Anfrage
- 11. November 2019OFOF 958/2Backhaus in der Kaufunger Straße 4 - Durchsetzung der Erhaltungssatzungen Nr. 47 und Nr. 48Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. März 2020Antwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 628Backhaus in der Kaufunger Straße 4Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen