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Backhaus in der Kaufunger Straße 4

Vorlagentyp: STMagistrat
94 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat auf die Anfrage bezüglich des Backhauses in der Kaufunger Straße 4 geantwortet und erläutert, dass eine rechtssichere Baugenehmigung angestrebt wird. Zudem wird klargestellt, dass eine Beteiligung der politischen Gremien bei Grundstücksteilungen nicht vorgesehen ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Kaufunger Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu Ziffer 1.: Die vom Erwerber unterzeichnete Abwendungsvereinbarung für die Immobilie Friesengasse 13 sieht für den zum Zeitpunkt des Erwerbs vorhandenen Wohnungsbestand ein Aufteilungsverbot in Teileigentum vor. Zu Ziffer 2.: Erste Gespräche mit Kaufinteressenten wurden im Juni 2016 geführt. Das erste Bauberatungsgespräch mit einem Vertreter des späteren Erwerbers fand im Mai 2018 statt. Zu Ziffer 3.: Der Magistrat beabsichtigt die Erteilung einer rechtssicheren Baugenehmigung unter Beachtung aller relevanten Rechtsvorschriften inklusive der Erhaltungssatzungen E47 und E48. Zu Ziffer 4. und 5.: Das Grundstück wurde von dem Erwerber nicht in Teileigentum aufgeteilt. Die beiden Liegenschaften wurden im Zuge des Erwerbs vielmehr real geteilt. Es wurden dabei zwei selbstständige Grundstücke gebildet, die jeweils von einer der genannten Gesellschaften erworben wurde. Beide Flurstücke sind getrennt voneinander bebaubar und aus diesem Grund auch baurechtlich getrennt voneinander zu betrachten. Der im Dezember 2018 eingereichte Teilungsantrag wurde im Juni 2019 genehmigt. Die erfolgte reale Teilung steht nicht im Widerspruch zu den geltenden Erhaltungssatzungen. Zu Ziffer 6. und 7.: Eine Beteiligung der politischen Gremien ist bei der Teilung eines Grundstücks gesetzlich nicht vorgesehen und im Hinblick auf die Vielzahl der Fälle im Stadtgebiet Frankfurt am Main auch vom Magistrat nicht leistbar. Aus diesem Grund ist auch zukünftig bei Grundstücksteilungen eine solche Information nicht geplant. Zu Ziffer 8.: Die in der Anfrage vermutete Übernahme von GmbH-Anteilen ist dem Magistrat im vorliegenden Fall nicht bekannt. Vielmehr haben hier zwei Gesellschaften jeweils ein Grundstück im Rahmen eines Grunderwerbs erworben. Eine Übernahme von GmbH-Anteilen, also ein sogenannter Share-Deal, würde im Übrigen kein gesetzliches Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB) begründen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Juni 2018OMOM 3327Areal des ehemaligen Tibethauses - Vorkaufsrecht nutzenDirektanregung
  2. 16. November 2018STST 2144Areal des ehemaligen Tibethauses - Vorkaufsrecht nutzenStellungnahme
  3. 11. Oktober 2019OFOF 920/2Backhaus in der Kaufunger Straße 4Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 11. November 2019OFOF 957/2Backhaus in der Kaufunger Straße 4Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 11. November 2019VV 1475Backhaus in der Kaufunger Straße 4Anfrage
  6. 30. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 94 Wochen
    STST 628Backhaus in der Kaufunger Straße 4
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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Ortsbeiratssitzung
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