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Areal des ehemaligen Tibethauses - Vorkaufsrecht nutzen

Vorlagentyp: OFCDUSPDGRÜNEFDP
23 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Vorkaufsrecht nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, für das Areal des ehemaligen Tibethauses das städteplanerische Instrument des Vorkaufsrechts zu nutzen und hier, dem Bedarf im Ortsbezirk entsprechend, Raum für soziale Einrichtungen und gemeinschaftliche Wohnprojekte zu schaffen.
  2. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich insgesamt die aktuelle Entwicklung des Areals Friesengasse 13 und Kaufunger Straße 4 darstellt; 2. ob vorgesehen ist, den von der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH ("KEG") verwalteten städtischen Liegenschaftsfonds in Erwerb und Weiterentwicklung des Areals einzubeziehen und falls nein, warum nicht. Begründung: Das angesprochene Areal wurde zwischenzeitlich, nach Rückzug des Investors RHHG, wiederum zum Verkauf angeboten. Mittlerweile wurde das Angebot im Internet deaktiviert. Weitere Entwicklungen und Planungen bleiben bislang unklar, dabei ist an dieser Stelle Transparenz gefordert. Um Luxusmodernisierungen zu verhindern und Flächen- und Raumpotentiale sozial nutzbar zu machen, gilt es zudem, vorhandene städteplanerische Möglichkeiten zu nutzen

Inhalt

Antrag vom 08.06.2018, OF 591/2

Betreff: Areal des ehemaligen Tibethauses - Vorkaufsrecht nutzen

Der Ortsbeirat möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, für das Areal des ehemaligen Tibethauses das städteplanerische Instrument des Vorkaufsrechts zu nutzen und hier, dem Bedarf im Ortsbezirk entsprechend, Raum für soziale Einrichtungen und gemeinschaftliche Wohnprojekte zu schaffen.
  2. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich insgesamt die aktuelle Entwicklung des Areals Friesengasse 13 und Kaufunger Straße 4 darstellt; 2. ob vorgesehen ist, den von der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH ("KEG") verwalteten städtischen Liegenschaftsfonds in Erwerb und Weiterentwicklung des Areals einzubeziehen und falls nein, warum nicht. Begründung: Das angesprochene Areal wurde zwischenzeitlich, nach Rückzug des Investors RHHG, wiederum zum Verkauf angeboten. Mittlerweile wurde das Angebot im Internet deaktiviert. Weitere Entwicklungen und Planungen bleiben bislang unklar, dabei ist an dieser Stelle Transparenz gefordert. Um Luxusmodernisierungen zu verhindern und Flächen- und Raumpotentiale sozial nutzbar zu machen, gilt es zudem, vorhandene städteplanerische Möglichkeiten zu nutzenBeratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 8. Juni 2018Sie sind hier
    OFOF 591/2Areal des ehemaligen Tibethauses - Vorkaufsrecht nutzen
    Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
  2. 11. Juni 2018OMOM 3327Areal des ehemaligen Tibethauses - Vorkaufsrecht nutzenDirektanregung
  3. 16. November 2018Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2144Areal des ehemaligen Tibethauses - Vorkaufsrecht nutzenStellungnahme
  4. 11. Oktober 2019OFOF 920/2Backhaus in der Kaufunger Straße 4Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 11. November 2019OFOF 958/2Backhaus in der Kaufunger Straße 4 - Durchsetzung der Erhaltungssatzungen Nr. 47 und Nr. 48Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 11. November 2019VV 1475Backhaus in der Kaufunger Straße 4Anfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 23 · 11.06.2018
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3327 2018 Die Vorlage OF 591/2 wird mit der Maßgabe als Eilanregung an den Magistrat beschlossen, dass Punkt I. wie folgt lautet: Der Magistrat wird aufgefordert, für das Areal des ehemaligen Tibethauses das städteplanerische Instrument des Vorkaufsrechts zu nutzen und hier, dem Bedarf im Ortsbezirk entsprechend, Raum für soziale Einrichtungen und/oder genossenschaftliche oder gemeinschaftliche Wohnprojekte zu schaffen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinkeBFF
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Ziffer I.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) Ziffer II.: Einstimmige Annahme

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