Notwendigkeit eines Bebauungsplans für die nicht der Frankfurter Feuerwehr gehörenden Grundstücke am nördlichen Ende der Feuerwehrstraße
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Feuerwehrstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.04.2026.
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Auskunftsersuchen vom 14.09.2010, V 1399 entstanden aus Vorlage: OF 1008/10 vom 31.08.2010
Betreff: Notwendigkeit eines Bebauungsplans für die nicht der Frankfurter Feuerwehr gehörenden Grundstücke am nördlichen Ende der Feuerwehrstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche genaue bauliche Nutzung für die nicht von der Frankfurter Feuerwehr genutzten Grundstücke am nördlichen Ende der Feuerwehrstraße geplant ist, und ob an dieser Stelle die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplans besteht.
Begründung: Für das Gebiet der Feuerwehrstraße besteht kein Bebauungsplan. Nach einer Vorstellung des Magistrats in einer Sitzung des Ortsbeirats 10 ist für den Bereich am nördlichen Ende der Feuerwehrstraße eine Nutzung durch das THW gewünscht, was gut zur Feuerwehr passen und Synergien bei der Nutzung des geplanten Trainingscenters ermöglichen würde. Dem Vernehmen nach wird das THW aber auf absehbare Zeit diese Pläne nicht realisieren können. Die vorhandene alte Kasernenbebauung verfällt in diesem Bereich zunehmend. Deshalb ist es wünschenswert, hier hinsichtlich der weiteren baulichen Nutzung klare Verhältnisse zu schaffen. Wenn diese faktisch nicht durch baldigen Bau durch das THW zu erreichen sind, sollte die Aufstellung eines Bebauungsplans für dieses Gebiet geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2010OFOF 1008/10Notwendigkeit eines Bebauungsplans für die nicht der Frankfurter Feuerwehr gehörenden Grundstücke am nördlichen Ende der FeuerwehrstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. September 2010Sie sind hierVV 1399Notwendigkeit eines Bebauungsplans für die nicht der Frankfurter Feuerwehr gehörenden Grundstücke am nördlichen Ende der FeuerwehrstraßeAnfrage
- 25. November 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1548Notwendigkeit eines Bebauungsplans für die nicht der Frankfurter Feuerwehr gehörenden Grundstücke am nördlichen Ende der FeuerwehrstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen