Notwendigkeit eines Bebauungsplans für die nicht der Frankfurter Feuerwehr gehörenden Grundstücke am nördlichen Ende der Feuerwehrstraße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Für das Gebiet der Feuerwehrstraße besteht kein Bebauungsplan. Nach einer Vorstellung des Magistrats im Ortsbeirat ist für den Bereich am nördlichen Ende der Feuerwehrstraße eine Nutzung durch das THW gewünscht, was gut zur Feuerwehr passen würde und Synergien bei der Nutzung des geplanten Trainingscenters ermöglichen würde. Dem Vernehmen nach wird das THW aber auf absehbare Zeit diese Pläne nicht realisieren können. Die vorhandene alte Kasernenbebauung in diesem Bereich verfällt zunehmend. Deshalb ist es wünschenswert hier klare Verhältnisse hinsichtlich der weiteren baulichen Nutzung zu schaffen. Wenn diese faktisch nicht durch baldigen Bau durch das THW zu erreichen sind, sollte die Aufstellung eines Bebauungsplans für dieses Gebiet geprüft werden.
Inhalt
Antrag vom 31.08.2010, OF 1008/10
Betreff:
Notwendigkeit eines Bebauungsplans für die nicht der Frankfurter Feuerwehr gehörenden Grundstücke am nördlichen Ende der Feuerwehrstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche genaue bauliche Nutzung für die nicht von der Frankfurter Feuerwehr genutzten Grundstücke am nördlichen Ende der Feuerwehrstraße geplant ist und ob hier die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplans besteht.
Begründung:
Für das Gebiet der Feuerwehrstraße besteht kein Bebauungsplan. Nach einer Vorstellung des Magistrats im Ortsbeirat ist für den Bereich am nördlichen Ende der Feuerwehrstraße eine Nutzung durch das THW gewünscht, was gut zur Feuerwehr passen würde und Synergien bei der Nutzung des geplanten Trainingscenters ermöglichen würde. Dem Vernehmen nach wird das THW aber auf absehbare Zeit diese Pläne nicht realisieren können. Die vorhandene alte Kasernenbebauung in diesem Bereich verfällt zunehmend. Deshalb ist es wünschenswert hier klare Verhältnisse hinsichtlich der weiteren baulichen Nutzung zu schaffen. Wenn diese faktisch nicht durch baldigen Bau durch das THW zu erreichen sind, sollte die Aufstellung eines Bebauungsplans für dieses Gebiet geprüft werden.
Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2010Sie sind hierOFOF 1008/10Notwendigkeit eines Bebauungsplans für die nicht der Frankfurter Feuerwehr gehörenden Grundstücke am nördlichen Ende der FeuerwehrstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. September 2010VV 1399Notwendigkeit eines Bebauungsplans für die nicht der Frankfurter Feuerwehr gehörenden Grundstücke am nördlichen Ende der FeuerwehrstraßeAnfrage
- 25. November 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1548Notwendigkeit eines Bebauungsplans für die nicht der Frankfurter Feuerwehr gehörenden Grundstücke am nördlichen Ende der FeuerwehrstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme