Parkraumnot durch neuen „Wohnpark Pfaffenwiese“
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Rabenkopfweg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Erweiterung von Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zeilsheim: Barrierefreiheit an Bushaltestellen verbessern09.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Schaukel für den Spielplatz in der Siedlung Friedenau25.11.2025 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
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Auskunftsersuchen vom 09.03.2010, V 1239 entstanden aus Vorlage: OF 1416/6 vom 01.03.2010
Betreff: Parkraumnot durch neuen "Wohnpark Pfaffenwiese" Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie wird die Erschließung der Baustelle erfolgen?
- Bestehen bei der Erschließung der Baustelle durch die Bielefelder Straße während der Bauphase Einschränkungen der dort vorhandenen Parkplätze, insbesondere bei denjenigen auf der nördlichen Straßenseite? Wenn ja, wie lange bestehen die Einschränkungen?
- Wie stellt sich die Parkplatzsituation nach Bau und Einzug der Bewohner dar, wenn die ohnehin schon starke Parkplatznot in der Bielefelder Straße durch zusätzliche Fahrzeuge der neuen Anwohner belastet wird?
- Können zusätzliche öffentliche Parkplätze geschaffen werden, die diese Belastung mindern können?
- Die nächste Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs ist die Bushaltestelle "Rabenkopfweg" auf der Straße "Pfaffenwiese". Der Durchgang von der Bielefelder Straße zur Pfaffenwiese ist nur über Privatwege der Wohnblocks möglich. Der offizielle Weg wäre über die Bielefelder Straße hoch zur Annabergstraße und dort zur Bushaltestelle "Lenzenbergstraße". Diesen Umweg von ca. 800 Metern wird kein Anwohner machen. Wie sollen die Anwohner des "Wohnparks Pfaffenwiese" die Bushaltestelle erreichen?
- Ist die Anlage eines öffentlichen Gehweges geplant? Begründung: Die Deutsche Reihenhaus AG errichtet unter dem Projekttitel "Wohnpark Pfaffenwiese" insgesamt 47 Reihenhäuser auf der unbebauten Liegenschaft in der Bielefelder Straße vor der Seniorenwohnanlage und der Einmündung mit der Annabergstraße. Der Ortsbeirat begrüßt den Bau der Reihenhäuser und den damit verbundenen neuen Wohnraum in Zeilsheim, möchte aber auch die Sorgen der Anwohner berücksichtigt wissen. Die Bielefelder Straße ist eine Sackgasse ab der Annabergstraße bis zum Wendekreisel an der Seniorenwohnanlage. Auf der südlichen Straßenseite bestehen Parkbuchten, auf der nördlichen stehen die Fahrzeuge der derzeitigen Anwohner längs zur Fahrbahn am Bordstein. Die verbleibende Straßenbreite beträgt ca. drei Meter. Ein Zweirichtungsverkehr ist nur unter gebührendem Respekt der Verkehrsteilnehmer möglich, wenn eine Lücke zwischen den parkenden Fahrzeugen vorhanden ist. Die Deutsche Reihenhaus AG hat im Rahmen des Baurechts die im Antrag geforderten 1,0 Stellplätze pro Wohneinheit eingeplant. Meist hat jedoch eine Familie mehr als einen Pkw. Diese zusätzlichen Fahrzeuge werden erfahrungsgemäß in der Nähe des Wohnortes, d.h. im Bereich der Bielefelder Straße und Annabergstraße abgestellt. Die Parkplätze in den oben angeführten Straßen sind heute schon für die Anzahl der Anwohner in den dort angesiedelten Wohnblocks völlig unzureichend. Zusätzliche Fahrzeuge werden die Situation deutlich verschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2010OFOF 1416/6Parkraumnot durch neuen .Wohnpark Pfaffenwiese.Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 9. März 2010Sie sind hierVV 1239Parkraumnot durch neuen „Wohnpark Pfaffenwiese“Anfrage
- 17. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 720Parkraumnot durch neuen "Wohnpark Pfaffenwiese"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen