Parkraumnot durch neuen "Wohnpark Pfaffenwiese"
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2010, ST 720
Betreff:
Parkraumnot durch neuen "Wohnpark Pfaffenwiese"
Zu 1.:
Der Antragsteller beabsichtigt, die Andienung der Baustelle über die Bielefelder Straße / Annabergstraße vorzunehmen. Da es sich bei der Bielefelder Straße um eine Sackgasse handelt, stehen keine Ausweichstrecken zur Verfügung.
Zu 2.:
Dem Antragsteller wurde in der Bielefelder Straße 59 – 69 (gegenüber der Baustellenzufahrt) auf einer Länge von ca. 80 m eine Haltverbotszone zur Andienung der Baustelle angeordnet. Die Haltverbotszone wurde bis zum 31.12.2010 beantragt und genehmigt.
Zu 3. und 4.:
Auf dem Baugrundstück sind 47 Stellplätze vorgesehen, je Wohneinheit 1 Stellplatz entsprechend der Stellplatzsatzung.
Flächenreserven zur Ausweisung weiterer Stellplätze im öffentlichen Raum sind nicht vorhanden.
Zu 5. und 6.:
Die Bushaltestellen“ Lenzenbergstraße“ und "Rabenkopfweg“ sind weiterhin über die Annabergstraße und Privatwege zur fußläufigen Erschließung der vorhandenen Wohnbebauung erreichbar.
Die Anlage zusätzlicher öffentlicher Gehwege ist nicht beabsichtigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2010OFOF 1416/6Parkraumnot durch neuen .Wohnpark Pfaffenwiese.Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 9. März 2010VV 1239Parkraumnot durch neuen „Wohnpark Pfaffenwiese“Anfrage
- 17. Mai 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 720Parkraumnot durch neuen "Wohnpark Pfaffenwiese"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab